Category Archives: Texte der OG

„Europäische Krisenproteste – Frankfurter Notstandsübungen“

Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Zuhörer*innen und Unterstützer*innen unserer Veranstaltung “Europäische Krisenproteste – Frankfurter Notstandsübungen” im September 2012 bedanken. Im Folgenden eine Zusammenfassung mit Links zu den ausführlichen Veranstaltungsteilen:

  1. zum aktuellen Stand der strafrechtlichen Folgen nach M31 und Blockupy,
  2. zu „Medien und Blockupy“,zu „Widerstand,
  3. Polizei und Justiz in einer digitalen Welt“ und
  4. zu „Blockupy – Eine neue Polizeistrategie? Continue reading

Blockupy: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Hummel/Kaleck (Berlin)

Blockupy-Aktionen in Frankfurt/Main: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung // Polizei zahlt 500,00 € für rechtswidrige Ingewahrsamnahmen

Im Rahmen der unter dem Namen „Blockupy“ bekannt gewordenen Aktionstage
gegen die europäische Krisenpolitik vom 16. bis zum 19. Mai 2012 in
Frankfurt/Main kam es zu einer Vielzahl von offensichtlich
rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen. Für einige der davon Betroffenen muss
die Frankfurter Polizei nun 500,00 EUR Schadensersatz zahlen.

Zum Hintergrund:
Am 17. Mai 2012 fuhren ca. 150 Personen in drei Bussen von Berlin nach
Frankfurt/Main, um dort an Veranstaltungen und angemeldeten
Versammlungen teilzunehmen. Die Aktivisten wurden von der Polizei auf
der Autobahn ca. 30 km vor Frankfurt/Main gestoppt und auf einer nahe
gelegenen Autobahnmeisterei z. T. mehr als sieben Stunden lang
festgehalten, kontrolliert, durchsucht und videografiert. Im Anschluss
wurde den Personen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt
erteilt. Ca. 50 der B

Spendenaufruf – Solidarität mit Tim und allen anderen Antifaschist*Innen

Am Mittwoch, den 16. Januar wurde der Berliner Antifaschist Tim zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Tim soll am 13. Februar 2011 per Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre mit den Worten „nach vorne“ aufgefordert haben. Das Urteil ist ein Skandal und war vor allem politisch motiviert. Der Prozess wird selbstverständlich in der nächsten Instanz neu verhandelt. Allerdings benötigt Tim für die Berufung Geld. Für die Unterstützung im Fall Tim und weiteren von Repression Betroffenen bitte spendet an:
Netzwerk Selbsthilfe e.V. Kto. 7403887018 BLZ: 100 900 00 Berliner Volksbank Stichwort: „FREISTAAT“

Zusammenfassung des Prozesses:
Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft Dresden weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft zur Entlastung des Angeklagten. Er hätte eine Person mit Megafon gesehen diese sei aber nicht der Angeklagte so der Zeuge.
Vier geladene Polizisten konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Höhepunkt war dann am dritten Verhandlungstag die Ladung des Arbeitgebers vom Angeklagten. Der Richter wollte darüber mehr über den Angeklagten erfahren und vor allem eine eventuelle Verstrickung zwischen dem Durchbruch und der Partei Die LINKE in Erfahrung bringen. Das ein Arbeitgeber als möglicher Belastungszeuge geladen wird um anschließend sich politisch verteidigen zu müssen ist bereits eine Unverschämtheit.
Ein weiteres Beweismittel im Prozess war ein Polizeivideo. Auf dem war der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette zu sehen. Dem vorangegangen waren mehrere Durchbruchsversuche sowie eine Stimme mittels Megafon mit den Worten ’nach vorne‘. Zu sehen ist keine Person mit einem Megafon. Nach dem Durchbruch sind auf dem Polizeivideo zwei Person mit jeweils einem Megafon zu sehen, allerdings nicht deren Gesichter.
Dem Staatsanwalt und dem Gericht reichte die Vermutung, dass es sich bei der gemeinten Person um den Angeklagten handele und er deshalb für alle begangenen Straftaten während des Durchbrechens verantwortlich sei. Auch wenn dem Angeklagten selber keine einzige Straftat vorgeworfen wurde, konstruierte die Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerschaft aufgrund der gehörten Megafon durchsage.

In seiner mündlichen Urteilsverkündung konnte der Richter keine positive Sozialprognose trotz festem Wohnsitz, einer Arbeitsstelle, keiner Vorstrafe sowie Vater eines Kindes gegeben, da sich der Angeklagte während des Prozesses nicht entschuldigt habe und damit unklar sei, wie er denn heute zur Verhinderung des Naziaufmarsch stehe.

Auch für den Richter war eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.”
Presseschau:
neues deutschland (18.01.)
lvz-online (18.01.) junge welt (18.01.) spiegel (17.01.) Störungsmelder (17.01.) Neues Deutschland (17.01.) Neues Deutschland (17.01.) TAZ (16.01.)

Unser Protest bleibt legitim!

Aufruf von Blockupy Frankfurt und Rote Hilfe Ffm

In den letzten Wochen sind weitere Bußgeldbescheide durch die BRD geschickt worden. Die AktivistInnen sollen an einer verbotenen Versammlung Ende Mai 2012 in Frankfurt teilgenommen haben. Von ihnen werden etwa 125 € Bußgeld verlangt. Wie schon bei den vergangenen Bußgeldbescheiden (ca. 235€) gilt es hier, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen (unten wird noch mal erklärt, wie genau.). Denn wir geben uns ganz sicher nicht mit der Kriminalisierung unseres Protestes zufrieden und wollen erst recht nicht dafür zahlen, wenn wir uns Räume der Selbstermächtigung mit dem Mittel des zivilen Ungehorsams gemeinsam und solidarisch im Herzen der Bestie erkämpfen.

Seitdem wir mit Blockupy auf die allgemeinen Zustände Europas aufmerksam machen, versucht die herrschende Politik, uns zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Bisher ohne Erfolg, denn die Empörung, unsere Stärke und unser gemeinsamer Wunsch nach einem guten, besseren Leben für alle wird nicht durch den repressiven Staat geschwächt. Das liegt vor allem daran, dass wir niemanden alleine lassen, uns untereinander helfen und einen solidarischen Umgang miteinander pflegen. Vor, nach und während den Aktionen! Unser Protest ist und bleibt legitim. Wir nehmen uns die Stadt, wann und wo wir wollen! Wir lassen uns weder verängstigen noch lassen wir uns weiter an den Rand drängen.

Wir demonstrieren gegen das Spardiktat der EU, gegen die Troika und die EZB und für ein gutes, solidarisches Leben für alle Menschen. Diese Forderungen lassen wir uns nicht nehmen und kämpfen weiter. Die Erfahrungen vom letzten Jahr zeigen auch, dass solche juristischen Maßnahmen nicht immer Bestand haben. Als alle GenossInnen, die bei M31 (Europaweiter Aktionstag gegen Kapitalismus) polizeilich im Rahmen einer Personalienkontrolle erfasst worden sind, ein Aufenthaltsverbot für die Tage vom 16. bis 19. Mai in der Frankfurter Innenstadt bekommen haben, wurde ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Polizei entschied sich, auf Anraten des Verwaltungsgerichts, während der Verhandlung die Aufenthaltsverbote aufzuheben, befindet sie aber weiterhin gerechtfertigt. Allerdings konnten wir einen mehrstündigen Platzverweis erfolgreich vor Gericht weg klagen. Darauf aufbauend und mit dem Klagewillen Vieler wird weiterhin versucht die Massenklagen gegen Aufenthaltsverbote aufzubereiten, weitere Staatskosten zu produzieren und die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

Auch eine Klage von AktivistInnen aus Berlin gegen die Freiheitsberaubung derer, die in den abgefangenen Bussen in Eschborn festgehalten und anschließend in Gießen Ingewahrsam genommen wurden, ging positiv für uns aus. Entschädigungszahlungen werden noch folgen. Das ist für uns besonders erfreulich, da auf der einen Seite der Polizeiapparat sein hysterisches Durchgreifen nicht mal vor Gericht glaubwürdig rechtfertigen kann und wir mehr Geld für die nächste Mobilisierung haben. So kann, soll und wird es weitergehen. Weitere Klagen wie gegen das Abfilmen der Samstagsdemo sind eingereicht. Deshalb nochmals: Legt Einspruch gegen eure Bußgeldbescheide ein, klagt gegen eure Ingewahrsamnahmen und Datenspeicherungen, tut euch zusammen, fragt bei euren Rechtshilfegruppen vor Ort Unterstützung an, lasst niemand alleine, bleibt widerständig, klagt mit uns und bleibt informiert. Wir lassen uns nicht verbieten! Akzeptiert nicht dieses Vorgehen gegen euch, gegen uns. Nur so können wir Selbstermächtigung auch praktisch erfahren und uns Alternativen zum heutigen Europa erkämpfen.

Also, was auch immer noch kommen wird, unser Anliegen ist aktueller denn je, wir werden uns nicht davon abbringen lassen, unseren Protest auf die Straßen und auf die Plätze zu tragen. Wir wollen auch im nächsten Jahr am 31. Mai und am 1. Juni einen kreativen, grenzüberschreitenden und wirkungsvollen Protest ermöglichen. Finanziell lassen wir uns dabei weiterhin gerne vom Staat unterstützen. Sämtliche juristischen Entscheide, sei es die gewonnene Klage vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, das eine Kundgebung gegen die Versammlungsverbote am Paulsplatz im Nachhinein genehmigt bekommen hat oder die anderen Beispiele, machen für uns eins deutlich: Widerstand auf allen Ebenen ist angebracht, sinnvoll und legitim.

2012 war für uns ein erster Schritt, ein kleines Stück, eine Ankündigung der Vielen, ein erster Hauch, ein Aufbruch aus der allgemeinen Ohnmacht, ein Anfang einer sozialen Bewegung von unten. Unsere Erfahrungen bei den Protesten und bei Diskussionen auf öffentlichen Plätzen in Madrid, Athen, Lissabon, Rom und Frankfurt machen uns stärker und handlungsfähiger. Wir widersetzten uns der weltweiten Repression gegen soziale Bewegungen. Sei es die polizeiliche Gewalt gegen die Bewegung der Empörten und der Generalstreiks in Südeuropa oder die Räumungen der Occupy Camps weltweit oder auch hier in Frankfurt bei Blockupy und M31. Unser Widerstand geht weiter. Also beteiligt euch bei Aktionen gegen die maßgeblich von Deutschland getragene Kürzungspolitik der Troika. Wir lassen uns nicht verbieten & einschüchtern oder kriminalisieren & kontrollieren. Wir machen weiter! Für ein aufständiges Europa!

Wenn ihr im Zusammenhang mit Blockupy Bußgeldbescheide erhaltet, solltet ihr so vorgehen:

Was ist zu tun?
1 Was tun bei Anhörungsbogen: Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.
2. Was tun bei Bußgeldbescheiden: Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Der Einspruch kann ohne Begründung und formlos eingelegt werden. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter. Einen Einspruch könnt ihr außerdem jederzeit zurückziehen.
3. Was dann? Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.
Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!
Solltet ihr eine Ladung für einen Gerichtstermin erhalten, dann meldet euch umgehend bei der Roten Hilfe Frankfurt oder/und dem Ermittlungsausschuss Frankfurt. Damit diese (weil ihr dann wohl Präzedenzfälle seid) euch einE solidarischen AnwältIn vermitteln und (auch finanziell) im Verfahren unterstützen können.

Kontakt zu Antirepressionsgruppen in Frankfurt am Main:
Beratungszeiten Rote Hilfe Ffm
Ermittlungsausschuss Ffm

Das Landgericht bereitet Verwertung erfolterter Aussagen von Hermann Feiling vor [PM]

Pressemitteilung Rote Hilfe e.V. und Solidaritätskomitee Frankfurt am Main:
Das Landgericht bereitet Verwertung erfolterter Aussagen von Hermann
Feiling vor.

Im Strafprozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger beabsichtigt das
Landgericht Frankfurt jetzt die Verwertung von Aussagen, die unter
folterähnlichen Zuständen gewonnen wurden. Schon zu Beginn des letzten
Verhandlungstages war die Zeugin S. vorgeladen worden, die 1982 aufgrund
der Aussagen des schwer traumatisierten Hermann Feiling verurteilt worden
war. Die Zeugin weigerte sich, Aussagen zu machen, weil sie nach wie vor
davon überzeugt ist, dass die Aussagen Hermann Feilings nicht verwertet
werden dürfen. Sie strebt deshalb in ihrem eigenen alten Verfahren eine
Wiederaufnahme an. Das Gericht verhängte gegen sie ein Ordnungsgeld und
drohte ihr Beugehaft an, sollte sie am 19.10.2012 weiterhin nicht
aussagewillig sein.

Das Gericht bereitet jetzt die Verwertung von Feilings Aussagen vor, da es
bisher nicht dem Antrag der Verteidigung gefolgt ist, einen
Sachverständigen für Traumaforschung zu bestellen. Nach heutigen
wissenschaftlichen Erkenntnissen war Feiling damals massiv traumatisiert
und damit in seiner Willens- und somit Aussagefreiheit beschränkt gewesen.
Stattdessen soll die Aussagefähigkeit belegt werden, indem die 30 Jahre
alten subjektiven Eindrücke gerade derjenigen seitenweise verlesen werden,
welche seinen Zustand monatelang aufrecht erhalten haben. So wurden die
Eindrücke des ehemaligen Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof Kuhn
aus dem Jahre 1978 verlesen. Darin beschreibt er die Verhörsituation des
schwer traumatisierten Hermann Feiling als „überraschend angenehm“.
Feiling sei ihm gegenüber „sehr zugewandt“ gewesen, habe „unrichtige
Aussagen korrigiert“; ihn habe „die gute Verfassung überrascht“.

Als zynisch empfanden viele Zuhörer_innen diese Beschreibung. Als einige
von ihnen unter Protest den Saal verließen, ordnete die Vorsitzende
Richterin Stock eine Personalienfeststellung an. Auch an den folgenden
Prozesstagen will das Gericht Einschätzungen von Personen verlesen, die
für die folterähnlichen Vernehmungen verantwortlich waren.

Die Rote Hilfe und das Solikomitee fordern daher eine breite und kritische
Öffentlichkeit zum Prozess, damit das Gefühl des „Deutschen Herbstes“
nicht zur Realität wird.

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. / Das Solidaritätskomitee Frankfurt

Weitere Hintergrundinformationen unter: www.verdammtlangquer.org

Neuer PGP-Key

Wir haben einen neuen PGP-Key ab dem 25.9.12:

Der Fingerprint lautet

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Flyer zu Repression während der Krisenproteste in Ffm

Um einen ersten Stand bzw. eine erste kleine Zusammenfassung zur Repression während und nach den Krisenprotesten am 31. März (M31) und Mitte Mai (Blockupy) 2012 zu geben, hat die RH FFM einen Faltlyer herausgebracht.  Hier findet sich auch ein Aufruf für Spenden sowie eine Kurzreflexion des massiven Polizeiaufgebots und der Grundrechtseinschränkenden Politik der Justizbehörden.

Während M31 und Blockupy kam es zu hunderten Festnahmen und unterschiedlichsten Formen von Freiheitsberaubungen. Wir haben und werden Menschen, die von staatlicher Repression betroffen sind, unterstützen und einen kollektiven Umgang mit Angriffen von Polizei und Justiz gegen antikapitalistische Proteste fördern. Wie und was Stand der Repressionen ist, könnt ihr hier nachlesen:

Antirep Flyer zu Krisenprotesten in Ffm – Version Juni 2012

 

Pressemitteilung zu blockupy

Göttingen, den 20.05.2012

Pressemitteilung:

Zahlreiche Grundrechtseinschränkungen durch massives Polizeiaufgebot bei blockupy

Tausende Aktvist_innen erwiderten den Verbotswahn in Frankfurt mit
Besonnenheit und ließen sich auch auf der Demonstration am gestrigen
Samstag nicht von massiven Provokationen der Polizei ihren Protest gegen
Troika und europäische Sparpläne nehmen. Vier Tage völlig überzogener
Polizeiaufgebote, Stilllegung der Frankfurter Innenstadt und
schwerwiegender Versammlungsrechtsbrüche verdeutlichen die Angst des
Staates vor seinen Kritiker_innen.

Der Ermittlungsausschuss (EA) Frankfurt zählte 1430 Aufenthaltsverbote und
Festnahmen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten.
Am Mittwoch und Donnerstag wurden mehrere Busse kurz vor Frankfurt
gestoppt, Personalien der Insass_innen kontrolliert, diese stundenlang
aufgehalten und ihnen das Erreichen der Stadt nahezu unmöglich gemacht.
Die Polizeitaktik während der unerlaubten Blockaden bestand zumeist darin,
Protestierende einzukesseln, der Innenstadt zu verweisen oder in Gewahrsam
zu nehmen. Die Polizeileitung wollte bereits am zweiten Aktionstag bis zu
150 Personen dem Haftrichter vorführen, um diese dann bis Sonntag
wegsperren zu können.

Zudem wendete die Polizei in vielen Situationen unangebracht Gewalt an. So
berichteten Sanitäter_innen von zahlreichen Verletzten durch Schlagstock-
und Pfeffersprayeinsätze sowie durch gezielte Tritte auf Schienbeine.
Daneben gab es auch einige schwerer Verletzte; eine Person wurde von der
Polizei durch Schläge und Tritte sogar so schwer verletzt, dass sie ins
Krankenhaus gebracht werden musste.

Insgesamt waren viele polizeiliche Maßnahmen und Vorwürfe gegen
Aktivist_innen hochgradig willkürlich. So wurden Einzelpersonen ohne
Ortskenntnisse außerhalb der Stadt abgesetzt, anderen wurde es verboten,
öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, oder es wurde ihnen mitgeteilt, dass
sie sich im gesamten Stadtgebiet nicht mit mehr als vier Personen
aufhalten dürften.

Die staatliche Verunglimpfung der Proteste wurde bereits im Vorfeld durch
den hessischen Innenminister Boris Rhein und den Ordnungsdezernenten der
Stadt Frankfurt Markus Frank repressiv vorangetrieben. Nicht nur die
Medien haben sich an dieser Hetze beteiligt; auch das
Bundesverfassungsgericht trug dazu bei, indem es sich  in letzter Instanz
für unzuständig für das Durchsetzen der Versammlungsfreiheit erklärte. In
diesem Sinne handelte auch die Justiz in Frankfurt, indem das
Verwaltungsgericht an Fronleichnam keinen Notdienst bereit stellen wollte,
um über die offenkundig rechtswidrigen Innenstadtverbote bereits am
Donnerstag zu entscheiden. So hatten sich hunderte großteils von weiter
weg angereiste Aktivist_innen bis Freitag Abend mit einem umfassenden
Zugangsverbot für die gesamte Innenstadt Frankfurts abzufinden.

Die Rote Hilfe protestiert entschieden gegen die zahlreichen Rechtsbrüche
in Form von Schikanen, Verboten, Räumungen und Polizeigewalt. Hier haben
nicht nur Polizei und Justiz der „wehrhaften Demokratie“ einen Bärendienst
erwiesen; auch andere städtische Institutionen wie der Rhein Main
Verkehrsbund haben durch das Bereitstellen von Bussen für
Gefangenentransporte an der Repressionsmaschinerie mitgewirkt. Die
blockupy-Aktionstage reihen sich damit in einen in jüngster Zeit zunehmend
repressiven Umgang mit linken und sozialen Protesten ein. Elementare
Grundrechte wie jene auf Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit werden zu
Gunsten einer auf Polizeistaat, Sicherheit und Ausschluss basierenden
Politik massiv eingeschränkt.

Die Rote Hilfe wird die willkürlichen Verbote und die umfassende
Kriminalisierung linker Proteste nicht hinnehmen und ruft zur Solidarität
mit den von staatlicher Repression Betroffenen auf.

R.-P. Bernert für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

——–

EA-Pressemitteilungen zu staatlichen Repressionen während der einzelnen
blockupy-Aktionstage finden sich auf der Homepage des
Ermittlungsausschusses Frankfurt