Unterstützungsantrag stellen

Um dich finanziell zu unterstützen, brauchen wir von Dir einen „formlosen Antrag“. Das heißt, Du schreibst sozusagen einen Brief an die Rote Hilfe e.V., in dem Du beschreibst, welche Repression Dir widerfahren ist, welche Kosten entstanden sind und so weiter und – ganz wichtig – dass Du deshalb Unterstützung bei der Roten Hilfe beantragst.

Oben sollten zuerst Dein Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und deine Kontodaten (IBAN und BIC) stehen. Ohne Kontodaten gibt‘s kein Geld und ohne Kontaktdaten, können wir keine Rückfragen stellen, falls wir noch Infos brauchen, um den Antrag zu bearbeiten. Bitte leserlich schreiben oder getippt, und bitte Kontaktmöglichkeiten angeben, unter denen Du auch wirklich erreichbar bist!
Darunter schreibst Du einen kleinen Text (Liebe Genoss*innen, …), schilderst Deinen Fall, die Repression und bei welchen Kosten Du gerne unterstützt werden möchtest. In der Regel ist das eine halbe bis ganze Seite und dient dazu, dass der Bundesvorstand, der Dich und Deinen Fall nicht kennt, schnell einen Überblick bekommt. Was genau rein musst, hängt vom Fall ab, aber wir haben unten eine kleine Liste mit Fragen, die der Text beantworten sollte. Es kann aber auch sein, das manche der Sachen auf dich nicht zutreffen. Bei Fragen, kannst Du einfach in die Beratung kommen oder uns eine E-Mail schreiben. Unter der Liste haben wir auch nochmal ein paar häufige Fragen und Antworten zusammengestellt. Am Besten kommst Du aber so oder so zu ins die Beratung.
Wie viel Unterstützung Du beantragst und für welche der entstandenen Kosten, entscheidest Du. Die Rote Hilfe trägt in der Regel die Hälfte aller Kosten, übernimmt aber auch sehr gerne mehr (bis zu 100%), falls es nötig ist; oder weniger, falls über andere Solistrukturen, Spenden oder privat schon ausreichend reingekommen ist. Deshalb solltest Du erwähnen, ob es Soli- und Öffentlichkeitsarbeit gab und ob noch andere Antirep-Strukturen dich finanziell unterstützen. Falls Du dir unsicher bist, kannst Du uns hier auch einfach fragen.
Zusätzlich zu deinem Antragstext brauchen wir auch noch Kopien (!) der wichtigsten Unterlagen. Das sind vor allem Kopien von allen Rechnungen und Strafbefehl und/oder Anklage und Urteil, falls es das in Deinem Fall alles gibt. Wir brauchen aber nicht jeden einzelnen Zettel, der irgendwie angefallen ist und die Originale behältst Du! Und: Tatsächlich haben auch wir ein Datenschutzblatt, dass Du unterschreiben musst, damit wir Deinen U-Fall bearbeiten können.

Den Antrag gibst Du bei uns als Ortsgruppe ab. Am besten in Papierform an einem Beratungsabend oder Du lässt ihn im Infoladen uns ins Postfach legen. Wir leiten den Antrag dann weiter an den Bundesvorstand, der über den Fall entscheidet – das dauert ein paar Wochen.

Diese Infos sollten in deinem Text stehen:

  • Kontaktmöglichkeiten: Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse
  • unbedingt Kontodaten: IBAN und BIC
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
  • Vorwurf: Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift bekommen? Hast Du den Strafbefehl akzeptiert – oder widersprochen? Gab es einen Prozess und ein Urteil? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Aussagen: Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwät*innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, etc. (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Wieviel finanzielle Unterstützung hättest Du gerne von der Roten Hilfe? In der Regel werden 50% aller ausgewiesenen Kosten übernommen; es kann aber auch mehr sein, wenn beispielsweise dein Einkommen nicht sehr hoch ist; oder weniger, weil zum Beispiel andere Solistrukturen schon weite Teile der Kosten übernehmen.
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall, wie Kundgebungen oder Texte? (falls vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten beifügen)
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch konsequente Aussageverweigerung oder eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
  • Warst Du bei unserem Beratungsabend oder hattest anderweitig Kontakt zur Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V.? Oder soll der Kontakt noch vermittelt werden?
  • Unterschriebene „Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Rote Hilfe e.V. zur Bearbeitung eines Unterstützungsfalls“ (Datenschutzblatt). Das „Artikel 13-Informationsblatt“ (Version: 2023-11-08) bekommst Du entweder bei uns am Info- und Beratungsabend oder Du kannst es direkt bei der Bundesgeschäftsstelle anfordern.

Es ist wichtig, daß Du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.

Wichtiger Hinweis:
Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.

Entscheidung über den Antrag
Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen, ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.

Häufige Fragen (FAQs) zu Unterstützungsfällen

Wir haben hier einige Punkte und Fragen zusammengetragen, die immer wieder im Zusammenhang mit Unterstützungsanträgen auftauchen. Wenn du hier keine Antwort auf deine Fragen findest, dann wende dich direkt an uns.

Gnadenverfahren:
Die Rote Hilfe e.V. unterstützt in der Regel keine Gnadenverfahren.

Aussagen oder Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
Der Bundesvorstand kann den Regelsatz kürzen bzw. die Unterstützung ganz ablehnen, wenn nach umfassender Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass es im Rahmen eines Strafverfahrens zu Aussagen oder gar zur Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gekommen ist.

Geständnisse & Entschuldigungen
Bei Geständnissen vor Gericht und/oder Entschuldigungen für die vorgeworfene „Tat“ kann der Regelsatz – nach Prüfung des Einzelfalls – gekürzt oder der Antrag auf Unterstützung abgelehnt werden.

Nichtstaatliche Verfolgung
Eine finanzielle Unterstützung erfolgt bei einer politischen Verfolgung durch staatliche Organe. Bei zivilrechtlichen Klagen, Abmahnungen von Nazis oder ähnlichem entscheiden wir im Einzelfall.

Repression in anderen Staaten
Die Rote Hilfe e.V. unterstützt alle von Repression Betroffenen, die ihren politischen Lebens- und Aktivitätsmittelpunkt in der BRD haben; d.h. es werden auch Kosten übernommen, die beispielsweise durch Prozesse nach internationalen Großdemonstrationen in anderen Staaten entstanden sind – wenn die Betroffenen hauptsächlich in der BRD aktiv sind. Repression gegen linke Bewegungen in anderen Staaten können wir ansonsten nicht im Rahmen von Unterstützungsfällen unterstützen, bemühen uns aber nach unseren Möglichkeiten, Solidaritätsarbeit in Form von Öffentlichkeitsarbeit oder auch vereinzelter Spendenkampagnen zu leisten.

Unterstützung von politischen und sozialen Gefangenen
Die Rote Hilfe unterstützt politische Gefangene, das heißt Gefangene, die aufgrund ihrer politischen Betätigung im Sinne der Satzung der Roten Hilfe e.V. im Knast sind, und kämpfende Gefangene, d.h. Gefangene, die aufgrund von Handlungen ohne politischen Charakter im Knast sind, die sich dort aber politisieren, deren Widerstand im Knast politische Dimensionen erlangt und die zusätzlicher Repression ausgesetzt sind.

Repression ohne politische Betätigung
Die Rote Hilfe e.V. unterstützt nur in Fällen von politische Repression aufgrund von politischer Betätigung im Sinne der Roten Hilfe e.V.

Übernahme vom mehr als den Regelsatz (50%)
Unterstützungsfälle werden beim Erstantrag immer nur nach dem Regelsatz (derzeit 50%) unterstützt. In Ausnahmefällen kann ein zweiter Antrag gestellt werden, bezüglich einer Übernahme der restlichen Kosten. Dabei muss deutlich gemacht werden, warum die restlichen Kosten nicht selbst bezahlt werden konnten, bzw. ob und wie sich um weitere Unterstützung gekümmert wurde (z.B. durch andere Solifonds, durch Solidaritätsparty, Spendensammlungen etc.).

Vorschuß für Rechtsanwält*innen
Vorschussleistungen an Rechtsanwält*innen werden nur nach Vorlage einer Vorschussrechnung und in Höhe des Regelsatzes (50%) bezahlt. Ansonsten gelten hier die gleichen Regelungen wie bei anderen Unterstützungsfällen.

Nachreichung von Rechnungen nach Bewilligung eines Unterstützungsantrages
Wurde ein Unterstützungsfall bereits bewilligt und im Nachhinein sind weitere Kosten entstanden (z.B. Gerichtskosten), werden diese in der Regel auch in Höhe des Regelsatzes übernommen. Es reicht eine Kopie der Rechnung einzureichen (unter Angabe des Aktenzeichens des Falles).

Keine Übernahme von Kautionen
In der Regel übernimmt die Rote Hilfe e.V. keine Kautionen.

Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
Zu den Kosten, die im Rahmen eines Unterstützungsantrages von der Roten Hilfe e.V. anerkannt werden, können auch Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zählen. Dies allerdings nur, wenn die Rote Hilfe e.V. (z.B. eine Ortsgruppe) an der inhaltlichen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt war.