Einigung im Berufungsverfahren gegen Antifaschisten

Am 15.5.14 fand vor dem Landgericht Gießen der Berufungsprozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt. Ihm wurde vorgeworfen bei einem Naziaufmarsch 2011 in Gießen Landfriedensbruch begangen und Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben. Zusätzlich wurde ihm Rädelsführerschaft und Vermummung vorgeworfen.

Im ersten Prozess, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 2700€ verurteilt und ging, wie auch die Staatsanwaltschaft, in Berufung. Dieses Mal wurde der Fall in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt. Nach einer Prozesserklärung, die die Notwendigkeit und Legitimierung von antifaschistischem Engagement forderte, kam es zu einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Vorwurf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, also die Vermummung, wurde eingestellt.

Daraufhin kommt es zu einer Verurteilung für Landfriedensbruch, Widerstand und Rädelsführerschaft – Die Strafe beträgt 70 Tagessätze à 20€ auf ein Jahr Bewährung. Als Bewährungsauflage sind 1000€ an eine Organisation zu zahlen, die sich für die Aufarbeitung und das Gedenken an die Opfer der Nationalsozialismus einsetzt.