Seit dem 17. Juni findet in München der Prozess gegen 10 Genossinnen und Genossen von ATIK und TKP/ML, mit dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b, statt. Dieser Fall ist die größte Anklage gegen Revolutionäre der letzten Jahrzehnte in Deutschland!
ATIK ist ein Teil des antifaschistischen und antikapitalistischen Widerstands in der BRD, von der antimilitaristischen Mobilisierung gegen den Afghanistan-Krieg, über G8 in Heiligendamm, No-Nato in Straßburg, antifaschistische Mobilisierungen hier gegen deutsche und türkische Faschisten usw. Deshalb wollen wir gemeinsam mit ihnen gegen diesen Prozess mobilisieren und uns über unseren Tellerrand hinaus zum Widerstand migrantischer Organisationen verhalten!
Wir laden euch ein mit uns über den Prozess, die Hintergründe der politischen Repression nach dem Organisierungsparagraphen 129b und wie wir diesen Verfahren begleiten können ins Gespräch zu kommen. Einige Ideen – wie eine Mobilisierungsveranstaltung – können wir euch schon vorstellen, alles weitere lasst uns gemeinsam entwickeln!
Donnerstag, 14. Juli 2016, 19 Uhr, Frankenallee 152 (Ffm-Gallus)
Ausführliche Infos zum Prozess: https://www.tkpml-prozess-129b.de
Solikomitee mit den ATIK-Gefangenen Frankfurt a. M.
Zum Hintergrund die Erklärung der Roten Hilfe zum ersten Prozesstag:
Prozessauftakt im Verfahren gegen ATIK AktivistInnen – VerteidigerInnen fordern Einstellung des Verfahrens
Gestern begann vor dem OLG München der Prozess gegen 10 AktivistInnen der Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK). Ihnen wird die Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) vorgeworfen, weswegen das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b erlassen hatte. Die TKP/ML ist ausser in der Türkei in keinem Land verboten oder befindet sich auf den sog. „Terrorlisten“ der USA und EU.
Ungeachtet dessen hatte die Bundesanwaltschaft (BAW) bereits seit 2006 ermittelt. Am 15. April vergangenen Jahres waren die AktivistInnen in mehreren EU-Staaten auf Betreiben der BAW festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Der heutige Prozessbeginn war von Pannen,Verzögerungen und willkürlichen Repressalien gekennzeichnet. So wurden mehreren der angeklagten GenossInnen in den JVA Fussfesseln angelegt und das Frühstück verweigert, wogegen diese sich berechtigterweise wehrten. Auf Druck der Verteidigung sagte der Senat schließlich zu, sich für ein sofortiges Ende der Repressalien auszusprechen.
Fehlende oder defekte Mikrofone sorgten ebenso für Verzögerungen wie mangelhafte Übersetzer der Anklage.
ProzessbesucherInnen waren über den gesamten Tag willkürlichen Maßnahmen unterworfen. Personalausweise wurden kopiert und Leibesvisitationen durchgeführt. Selbst akkreditierten JournalistInnen wurde das Fotografieren im Gericht verboten. Angereiste RechtsanwältInnen aus der Türkei berichteten, dass es solche Maßnahmen selbst unter dem regierenden autoritär-militaristischen Regime in Ankara nicht gäbe.
Ungeachtet der vielfältigen Einschränkungen der öffentlichen Teilnahme waren die lediglich 100 Plätze im ZuschauerInnenraum des Gerichts den ganzen Tag über voll besetzt. Die Gefangenen wurden mit frenetischem Applaus und Parolen für deren Freilassung und gegen das türkische Regime empfangen.
Während des laufenden Prozesses wurden aufgrund der Haftbedingungen, der verspäteten Übergabe von Gerichtsunterlagen an die angeklagten GenossInnen und der erschwerten Kontaktaufnahme der VerteidigerInnen Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden gestellt.
Vor dem Gericht fand unterdessen eine lautstarke Solidaritätskundgebung mit über 500 TeilnehmerInnen statt, auf der zahlreiche RednerInnen wie die Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE, Nicole Gohlke, die sofortige Einstellung des Verfahrens forderte.
Es bleibt festzustellen, das der gesamte Prozess lediglich zur Unterstützung der Kriegspolitik des türkischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung dient.
Obwohl das Regime in Ankara nachweislich die Terrorvereinigung des sog. „Islamischen Staates“ unterstützt, die Pressefreiheit aufgehoben wurde und selbst gewählten ParlamentarierInnen der Demokratischen Partei der Völker (HDP) die Immunität aberkannt wurde, soll den angeklagten GenossInnen ohne konkrete Vorwürfe der Prozess gemacht werden.
Die Rote Hilfe e.V. unterstützt als Teil der Solidaritätsbewegung die Forderung der Verteidigung nach sofortiger Einstellung des Verfahrens und ruft alle linken Organisationen zur Solidarität mit den angeklagten GenossInnen auf.
H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
http://www.rote-hilfe.de/77-news/707-prozessauftakt-im-verfahren-gegen-atik-aktivistinnen