Am Donnerstag den 24. November findet der Prozess gegen den Frankfurter „Pick-Up-Artist“ Bican statt. Der „PuA-Artist“ ist Teil eines weltweiten sexistischen Netzwerkes, welches in Seminaren sexuelle Übergriffigkeit und Rape Culture lehrt und lernt (mehr dazu siehe: https://fantifafrankfurt.wordpress.com/aktuelles/pick-up-artist/).
Bican verklagt (u.a.!) den Asta der Uni FfM, weil der Asta zwei Artikel in der Astazeitung abdruckte, die Bican als übergriffigen Sexisten bezeichnen und seine Praxis als „PuA-Coach“ kritisieren.
Schon Anfang des Jahres hatte das Oberlandesgericht versucht, mit einer einstweiweiligen Verfügung den Asta zu zwingen, solche kritische Berichterstattung zu unterlassen.
Nun geht der Prozess weiter und wir sind gespannt, ob das Gericht sexualisierte Gewalt der „Pick-Up-Szene“ in Form von Bicans Praxis legitimieren wird oder verurteilt.
„Pick-up-Artists“ praktzieren ihr übergriffiges sog. „Flirten“ täglich völlig selbstverständlich in der Öffentlichkeit ohne große, merkliche Gegenwehr. Dieser Raum muss ihnen genommen werden!
Kommt also zum Gericht; für queerfeministische Kämpfe gegen Rape Culture und Sexismus.
Für eine Flirtkultur der Mündigkeit und Lust aller Beteiligten, gegen gelebte Omnipotenz-und Vergewaltigungsphantasien selbsternannter „Verführungskünstler“.
24.11.2016
12 Uhr
Gerichtsstraße 2
Gebäude B
Raum 391
Text übernommen von: https://fantifafrankfurt.wordpress.com/aktuelles/pick-up-artist/