Hausdurchsuchung wegen Konfetti & Luftschlangenspray

In den frühen Morgenstunden des 8. November 2017 wurde das Zimmer einer Wohngemeinschaft in Frankfurt durchsucht. 5 Zivilpolizisten und eine Beschäftigte der Staatsanwaltschaft kamen gegen 6 Uhr mit einem Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung. Zur Unterstützung warteten etwa 30 BFE-Bullen im Treppenhaus. Der Vorwurf lautete „Landfriedensbruch“. Die betroffene Person soll mit etwa 30 anderen am 8. März 2017 in Frankfurt-Bockenheim mit Konfetti, Luftschlangenspray und Rauch gegen eine Kundgebung von Abtreibungsgegner*innen protestiert haben. Gesucht werden sollte nach Kleidung und „Tatmitteln“ wie Konfetti sowie „sonstigen schriftlichen Unterlagen und Speichermedien“.

Bei der Durchsuchung wurden u.a. USB-Sticks, Notebook, PC und Handy beschlagnahmt. Die betroffene Person wurde danach zur erkennungsdienstlichen Behandlung in das Polizeipräsidium Frankfurt mitgenommen. Dort wurde auch die Innenjacke beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss wurde vom Amtsgericht Frankfurt bereits am 12. Juni 2017 erlassen. Mit den gleichen Vorwürfen wurde auch eine Hausdurchsuchung bei einer anderen Person beschlossen. Diese konnte aber nicht zuhause angetroffen werden.

Räumt Eure Wohnungen auf, entsorgt belastendes Material und verschlüsselt eure Computer, USB-Sticks, Smartphones etc. Wenn ihr auch von einer Hausdurchsuchung betroffen seid, meldet Euch bei der Ortsgruppe der Roten Hilfe oder anderen Antirepressionsstrukturen.

Die wichtigsten Infos im Hausdurchsuchungsflyer, zum runterladen, ausdrucken und an die Tür hängen.