Prozesstermin am Mittwoch, 7. März 2018 um 10:45 // I-SEC (Naujoks) ./. Betriebsratsvorsitzenden

Verhandlung zum Versuch der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Obwohl Staatsanwältin Stefanie Queißer seit nunmehr drei Monaten gegen die I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit ermittelt, gelingt es dem I-SEC-Anwalt Helmut Naujoks Hausverbote und anhängige Verfahren gegen Betriebsratsmitglieder endlos in die Länge zu ziehen. Alles mit dem einzigen Ziel, die Betriebsratswahlen 2018 zu sabotieren.

Wo bleibt der gesetzlich garantierte Schutz von Betriebsräten?

Eine Richterin des Arbeitsgerichts Frankfurt hat die Ketten von Hausverboten längst als unzulässig bezeichnet und statt dessen eine grundsätzliche Zugangsberechtigung festgestellt. Aber aufgrund verschiedener Ansichten zur Vollstreckbarkeit eines Zwangsgeldes von 25.000,- Euro für jeden Tag der Zuwiderhandlung innerhalb des Frankfurter Arbeitsgerichts spielt auch hier die Zeit für die Firma – und gegen die Betriebsratsmitglieder, die eigentlich die Betriebsratswahlen 2018 vorbereiten müssen. Das entsprechende Gerichtsurteil zum Hausverbot können das I-SEC Management und Helmut Naujoks offensichtlich straffrei ignorieren. Gegen drei von fünf Hausverbote, die das Gericht aufgehoben hat, liegt eine Beschwerde vor. Sie werden in die nächste Instanz gehen.

Naujoks benutzt Arbeitsgerichte

Am 07. März ist nun endlich ein Kammertermin bezüglich des 1. Antrags auf Zustimmungsersetzung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Mario S. angesetzt. Mario S. setzt sich mit seinem Kollegen, dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Erhan C. für die Enlastung des I-SEC-Personals durch Neueinstellungen ein. Geld, welches das Management in den Taschen von Helmut Naujoks scheinbar besser aufgehoben sieht. Für den Fall, dass das Gericht das erste Kündigungsersuchen kassiert, liegt bereits eine zweite Kündigung vor. Indem das Arbeitsgericht aber jeden weiteren Schmuh, den Helmut Naujoks im Auftrag von I-SEC zusammenkonstruiert, ernsthaft jeweils einzeln verhandelt, mach es sich zum Handlungsgehilfen des Unternehmens.

Luftsicherheit? So groß scheint die Gefahr nicht zu sein

Dabei geht es um nichts geringeres als die Luftsicherheit an Deutschlands größten Flughafen. Berichte über mangelhafte Kontrollen und überlastetes und fehlendes Personal scheinen weder bei der Bundespolizei oder im Innenministerium Sorgen, geschweige denn Reaktionen, auszulösen.  Und das trotz allem wildem Geheule, wie groß die Terrorgefahr in Deutschland angeblich sei. Versuche der Kontaktaufnahme scheiterten bisher an der Suche nach der Person, die überhaupt entschieden hat, hoheitliche Aufgaben an ein deart unseriöses Unternehmen wie I-SEC auszulagern. Wir bleiben dran – schließlich erfolgt 2019 eine neue Ausschreibung.

Die I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH führt im Auftrag der Bundespolizei mit rund 1.450 Beschäftigten am Frankfurter Flughafen (Fraport) den Großteil der Sicherheitskontrollen durch. I-SEC ist außerdem an den Flughäfen Hannover und Hamburg aktiv.

Mehr Infos gibt es u.a.  hier:
https://arbeitsunrecht.de/i-sec-staatsanwaltschaft-ermittelt-wg-betriebsratsbehinderung/
https://arbeitsunrecht.de/i-sec-naujoks-sittenwidrige-millionen-klage-gegen-br-mitglieder/
https://arbeitsunrecht.de/update-i-sec-will-drittem-betriebsratsmitglied-kuendigen/
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/frankfurter-flughafen-wer-kontrolliert-hier-wen-1.3783999
https://www.jungewelt.de/artikel/323396.gesch%C3%A4ftsmodell-besteht-aus-ausbeutung.html

Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 07. März 2018 um 10:45 Uhr zum Arbeitsgericht Frankfurt, Saal C30.10, Gutleutstr. 130 und lasst den Kollegen nicht alleine!

Quelle: https://arbeitsunrecht.de/termin/arbg-ffm-i-sec-naujoks-betriebsratsvorsitzenden/