Prozesstermin am Montag, 10. September 2018 um 9:30 // Passive Bewaffnung bei der EZB-Eröffnung 2015 (2. Instanz)

Dem Genossen wird vorgeworfen, sich bei den Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 passiv mit einer Plastikfolie als Schutz gegen Pfefferspray bewaffnet zu haben.
In den Augen der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Schutzbewaffnung bzw. der passiven Bewaffnung nach § 17a Versammlungsgesetz. Das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht geführt. Vor dem Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen verurteilt. Einen Prozessbericht gibt es hier.

Zeigt Solidarität und kommt am Montag, 10. September 2018 um 9:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Der Prozesstermin wurde wenige Minuten vor Beginn verschoben. Neuer Termin: Montag, 19. November 2018 um 13:00 Uhr.