Verschoben auf Mittwoch 20. März 2018!
Dem Genossen wird vorgeworfen, sich bei den Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 passiv mit einer Plastikfolie als Schutz gegen Pfefferspray bewaffnet zu haben.
In den Augen der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Schutzbewaffnung bzw. der passiven Bewaffnung nach § 17a Versammlungsgesetz. Das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht geführt. Vor dem Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen verurteilt. Einen Prozessbericht gibt es hier.
Nachdem der erste Prozesstag im September kurzfristig abgesagt wurde, die Frankfurter Rundschau einen Artikel zum zweiten Prozesstag veröffentlicht hat, hier der dritte Prozesstag vor dem Landgericht
Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 12. Dezember 2018 um 15:00 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!