Prozesstermin am Mittwoch, 20. März 2019 um 13:30 // Passive Bewaffnung bei der EZB-Eröffnung 2015 (2. Instanz / 4. Termin)

Dem Genossen wird vorgeworfen, sich bei den Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 passiv mit einer Plastikfolie als Schutz gegen Pfefferspray bewaffnet zu haben.
In den Augen der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Schutzbewaffnung bzw. der passiven Bewaffnung nach § 17a Versammlungsgesetz. Das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht geführt. Vor dem Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen verurteilt. Einen Prozessbericht gibt es hier.

Nachdem der erste Prozesstag im September kurzfristig abgesagt wurde, die Frankfurter Rundschau einen Artikel zum zweiten Prozesstag veröffentlicht hat, der dritte Prozesstag im Dezember auch kurzfristig abgesagt wurde, hier der vierte Prozesstag vor dem Landgericht

Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 20. März 2019 um 13:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!