Free Ella! Update zum Prozess

Heutiger Prozesstermin im Verfahren gegen Ella wurde vom Gericht erneut vertagt, weil jemand an Corona erkrankt sei.

Ella hat ihren befristeten Hungerstreik wie geplant beendet, den sie letzte Woche begonnen hatte. Laut ihren Verteidigerinnen wehrte sich Ella damit gegen die Verschleppung des Verfahrens durch das Gericht. Am 15. Februar sind die Hauptbelastungszeugen des SEK von ihren ursprünglichen Aussagen zurückgetreten, die zur Verurteilung in der ersten Instanz geführt hatten. Doch das Gericht hat sich bisher nicht mit der Aufhebung des Haftbefehls befasst und Ella noch nicht freigelassen. Das führte spätestens bei den darauffolgenden Terminen zu Verblüffung und Wut bei Ella, Verteidigung und Prozessbeobachter:innen. Die Reaktion war einerseits ein Befangenheitsantrag gegen den Richter, und eben Ellas Hungerstreikt vom 03. bis zum 08. März.

In ihrem Prozessbericht erklären die Genoss:innen auf „Wald Statt Asphalt“ zum Befangenheitsantrag:

Am 01. März hatte es im Berufungsverfahren von Ella in Anwesenheit zahlreicher Medienvertreter:innen und Zuschauer:innen, die zum Großteil mit einem Urteil gerechnet hatten, eine überraschende Entwicklung gegeben. Der Richter weigerte sich, Ella frühzeitig aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Daraufhin stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Denn nach Aufassung der Verteidigung wurde Ella bei der Zeugenbefragung der beiden SEK-Beamten, auf deren Aussagen Ellas Verurteilung beruhte, in den wesentlichen Punkten entlastet. Laut der Verteidigung zeige die ausgesetzte vorzeitige Entlassung Ellas, dass der Richter seine Unparteilichkeit verloren habe.

Im Prozessauftakt hatte der Richter noch seine Sympathie für diejenigen bekundet, die gegen die A49 demonstrierten. Er habe das früher auch getan. Doch bis heute sitzt Ella in Haft: Das sind inzwischen 469 Tage! Und jeder Tag, der verstreicht, ob wegen Corona oder anderen Gründen, ist einer mehr, den Ella in Haft sitzen muss. Der Richter hatte auch gesagt, dass Ella hier stellvertretend für die ganze Bewegung sitzt und sie wörtlich als „politische Angeklagte“ bezeichnet. Nun will man sie nicht gehen lassen, obwohl die Anklage in sich zusammen stürzt. Das bestätigt den politischen Chrakter des Prozesses.

Wir schließen uns allen an, die sagen: Ella muss raus! Sofort!
Schickt ihr Post. (Adresse) Informiert euch und andere über den Prozess. Erhöhen wir den Druck.

Mehr Infos – und auch den Link zum Film, der inzwischen endlich vor Gericht gewürdigt wurde: https://wald-statt-asphalt.net/free-ella/

Unser Beitrag zu Ella und der Repression gegen die hessische Umweltbewegung in der aktuellen RHZ: PDF hier

PM des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.: rote-hilfe.de

Aktuelle PM der Verteidigerinnen:

Nachdem in der Hauptverhandlung am 15.02.2022 die schweren Belastungen durch SEK-Beamte erhoben sich als unwahr herausstellten (nach fast 15 Monaten Haft), hatte die Verteidigung einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls und Haftentlassung gestellt, da das Gericht von sich aus die Haftfrage nicht erörterte.

Aufgrund der veränderten Rechtslage waren sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch das Landgericht Gießen verpflichtet, mit der Haftfrage sich von Amts wegen zu befassen. Diese Befassung von Amts wegen erfolgte nicht.

Nachdem weder der Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls vom 18.0.2022 beschieden wurde, noch die seitens des Gericht angekündigte Entscheidung über die Haft erfolgte, verteidigte die Angeklagte sich gegen diese Unterlassung und Missachtung mit Befangenheitsanträgen, sowie einem bis zum 08.03.2022 befristeten Hungerstreik, der zwischenzeitlich beendet wurde.

Über die Befangenheitsanträge wurde noch nicht entschieden.

Der Fortsetzungstermin am 10.03.2022 ist wegen einer Corona-Erkrankung (Gericht) aufgehoben; der nächste Verhandlungstermin ist der 23.3.2022.