Einstellung im Blockupy-Gerichtsverfahren

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Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Frankfurt 11.7.2013

Einstellung im Blockupy-Gerichtsverfahren Heute wurde vor dem Frankfurter Amtsgericht gegen einen Aktivisten verhandelt, vorgeworfen wurde ihm, während einer Personalienfeststellung bei den Blockupy Aktionstagen 2012 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Rückblick: Mit überzogene Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen die ersten Blockupy Proteste 2012, durch präventiver Aufenthaltsverbote und Demonstrationsverbote versuchten Politik und Polizei notwendigen Protest gegen die europäische Krisenpoltik zu unterbinden und zu illegalisieren. Im Laufe der Aktionstage wurden wegen der im Nachhinein teilweise für ungültig erklärten Versammlungsverbote über 1000 Aktivist*innen in Gewahrsam genommen. Unter ihnen auch der heute Angeklagte, der sich seiner Festnahme angeblich entziehen wollte. Der Prozess gegen den Angeklagten wurde von vielen Vertreter*Innen der Presse und der interessierten Öffentlichkeit begleitet, was sicherlich auch ein Grund für die schnelle Einstellung war. Zu Beginn verlas der Angeklagte eine Prozesserklärung, in der er auf die politische Notwendigkeit der Proteste gegen die Europäische Krisenpolitik einging und den überzogenen und grundrechtswidrigen Einsatz der Polizei kritisierte. „Die Polizei setzte die administrativen Grundrechtsbe_ schneidungen dann an den Aktionstagen konkret um. In Frankfurt waren die Aktivist_innen mit unzähligen Schikanen und Übergriffen durch die Polizei konfrontiert. Wiederholte Kontrollen an jeder Ecke, Absper- rungen in der gesamten Innenstadt, massenhaftes Einkesseln und Festsetzen von zahlreichen Demonstrant_innen, schon bei der Anreise, und Aufent- haltsverbote sollten jeglichen Protest im Keim ersticken und den legitimen Widerstand kriminalisieren.“ So erklärte er weiter von seinem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen zu wollen und kritisierte die Doppelmoral bei der Kritik am Vorgehens der türkischen Behörden und dem realen Verhalten der deutschen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit Blockupy 2013. Weiter schilderte er seine Festnahme, bei der er verletzt wurde und bei der er nun, wie vorgeworfen, Widerstand geleistet haben soll. „Ich habe versucht, mein Recht auf Versammlung an jenem 18. Mai in Frankfurt wahrzunehmen. Hierbei wurde ich von der Polizei kontrolliert, schikaniert, geschlagen und schließlich in Gewahrsam genommen. Und nun wird auch noch versucht mich mit dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu kriminalisieren. Kriminell ist nicht das Wahrnehmen von Grundrechten, kriminell ist die Verbotspolitik der Stadt und das Vorgehen der Polizei.“ Außerhalb dieser Prozesserklärung wolle er sich aber zur Sache nicht äußern und lies seinen Anwalt für sich sprechen. Das Gericht schätze den Vorwurf der Staatsanwaltschaft allerdings als Lapalie ein und stellte das Verfahren folgerichtig nach einer Viertelstunde nach § 153 StPO, wegen geringer Schuld ein. Die erfolgreiche Einstellung des Verfahrens ist aber nur ein erster Schritt. Da diese Verfahren lediglich der Kriminalisierung von politischen Aktivist*innen und der nachträglichen Rechtfertigung überzogener Polizeieinsätze dienen, fordern wir die sofortige Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen Aktivist*innen der Krisenproteste. Wir fordern weiter die Entmilitarisierung der Polizei, die Möglichkeit sich gegen Polizeigewalt schützen zu können und Bewegungsfreiheit für Alle.