Einstellung im „Scheiß-Bullen“-Prozess

Kurzbericht vom zweiten Strafprozess auf Grund der Anti-Nazi-Aktionen vom 1. Mai 2013

Über ein Jahr nach der Gleisblockade, mit der am 1. Mai 2013 eine Nazi-Kundgebung in Frankfurt verhindert werden konnte, endete auch der zweite Strafprozess gegen einen Antifaschisten mit einer Einstellung des Verfahrens. Dem Angeklagten war auf Grund der Aussagen dreier Beamter der Bereitschaftspolizei Mainz vorgeworfen worden, einen behelmten und mit Schutzschild bewaffneten Polizisten verletzt und als „Scheiß-Bullen“ beleidigt zu haben.

Im Zuge der Beweisaufnahme blieb von diesen Vorwürfen jedoch nur wenig übrig. Im Zeugenstand präsentierten sich drei Bereitschaftspolizisten, die den Aktivisten beschuldigten, einen Beamten bei der Gleisräumung an den Helm geschlagen zu haben, sich darüber hinaus aber nur an wenig erinnern konnten. So wiesen die Aussagen der Polizisten nicht nur viele Ungereimtheiten im Hinblick auf den vermeintlichen Schlag auf, sondern enthielten auch erhebliche Erinnerungslücken bezüglich der späteren Festnahme des Antifaschisten, bei der dieser verletzt worden war. Und wie es zusammenpasst, dass der Kessel auf den Gleisen systematisch von mehreren Beweissicherungstrupps aus Mainz abgefilmt wurde, die Cops aber angeblich nicht auf die Idee kamen, das Material hinsichtlich des Vorwurfs gegen den Angeklagten zu sichten, bleibt auch deren Geheimnis.

Das war am Ende des Verhandlungstages auch dem Richter zu wenig für eine Verurteilung wegen „Körperverletzung“ und „Beleidigung“, sodass das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt wurde. Wir freuen uns, dass der Versuch der Bullen, einer Person, die sich den Nazis am 1. Mai gemeinsam mit vielen anderen entschlossen in den Weg gestellt hat, einen „Denkzettel“ zu verpassen, nicht aufgegangen ist.

Es bleibt dabei: „Man muss selber aktiv werden, um zu verhindern, dass Nazis ihre Gewalt verbreiten können. Dafür ist es manchmal notwendig, Recht zu brechen, Schienen zu blockieren, Straßen zu besetzen und sich vor Übergriffen der Polizei zu schützen.“

Widerstand gegen Nazis bleibt legitim.

PDF: Prozesserklärung vom 25.6.2014