VG vertagt Entscheidung über Busklage bis 1. Juli

Heute hat das Frankfurter Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung wegen Freiheitsentziehung durch die Buskontrollstellen einmal gerichtlich bestätigt, dass die Aufenthaltsverbote rechtswidrig waren und die Begründung für erkennungsdienstliche Behandlung (Abfilmen) zumindest fragwürdig. Eine Entscheidung des VG wird es nicht vor dem 1. Juli geben. Wir haben direkt nach dem mündlichen Verfahren eine Pressemitteilung verfasst:
2013-06-14-PM-VG-verschiebt-Entscheidung-bis-1-juli
Pressemitteilung der RH Ffm vorm Prozess:
PM-Ankuendigung-Klage-Blockupy-Busfestsetzung

vorangegangener Aufruf zum Verfahrensbesuch:

14.6.: „Buskontrollstellen & Aufenthaltsverbote 2012“ vor Gericht

Kommt zur Verhandlung der Klage von Einzelpersonen gegen die Freiheitsberaubung durch die Buskontrollstellen und die Aufenthaltsverbote, die 2012 dazu genutzt werden sollten unsere Versammlungen und die Blockaden bei Blockupy zu vereiteln!

Freitag, den 14.06.2013, um 11.30 Uhr,
Saal 5,
Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Main (Adalbertstraße 18)

Im letzten Jahr verteilte die Polizei vor und während Blockupy massiv Aufenthaltsverbote, die sie für die Betroffenen die Einspruch eingereicht hatten zwar wieder zurücknahm, damit jedoch eine gerichtliche Entscheidung auch aufschob.

2012 wurden mehrere anreisende Busse an mehreren Stellen stundenlang festgehalten, videographiert und schikaniert. Diese „Kontrollstellen“ waren von der Polizei eingenmächtig errichtet – dass sie gerne solche Willkür walten lässt haben wir gerade erst wieder erfahren können.
2013 wurden wieder Busse aus Berlin gestoppt, ein halbvoll besetzter Bus mit Flüchtlingen musste kehrtmachen, ihre Versammlungsfreiheit wurde ihnen für Frankfurt an diesen Tagen vollständig genommen. Die anderen vier Busse hielten wieder über Stunden in einer „Kontrollstelle“ bei Butzbach.
Nun hat es -„eigenartigerweise“ erst zwei Wochen nach Blockupy II- die Klage eines der Berliner Busse von 2012 erreicht, dass die Kontrollstelle und auch die Aufenthaltsverbote für die Innenstadt vor Gericht stehen.

…als Reaktion auf die diesjährigen Buskontrollen, Erniedrigungsversuche, Polizeigewalt und -willkür…
…als Schutz für zukünftige Demos, für unsere Versammlungsfreiheit und gegen ihre Repression…

…bitten wir um zahlreiches Erscheinen beim ersten und ggf. weiteren Verhandlungstagen:

Freitag, den 14.06.2013, um 11.30 Uhr
Saal 5,
Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Main (Adalbertstraße 18)

kommt lieber mindestens ne halbe Stunde früher. Organisiert euch und lasst euch nicht von zu kleinen Räumen, Kontrollen, leeren Plätzen die ausschließlich für die Presse bestimmt sein sollen (auch nach Prozessauftakt) oder sonstwas daran hindern die Öffentlichkeit im Gerichtssaal herzustellen!