Prozess wegen „unerlaubter Musik“

Am Montag 7.4.2014 um 11 Uhr am Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, 1. OG, Raum E3
Vorwurf: Bei der von der Tierrechtsinitiative Rhein-Main e.V. veranstalteten Demo für Tierrechte / Frankfurt Pelzfrei (24.03.2013) wurde auf dem Versammlungsplatz das Lied „Bulle“ (Album: Angriff: die beste Verteidigung) des Künstlers Boykott  (deutscher politischer Rap / Hip Hop) über einen Lautsprecherwagen abgespielt.  In der Anhörung zum Bußgeldverfahren gegen die Versammlungsleiterin vom Juni 2013 heißt es hierzu: „Diese Handlung war geeignet, die Allgemeinheit zu belästigen und zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. § 118 OWiG.“
In der Anhörung wird angegeben, dass der Inhalt des Lieds „Die Bullen ficken dich“ und „Jeder Bulle ist ein Arsch“ das Problem an der Sache sei. Die Polizei sei somit „verunglimpft bzw. lächerlich“ gemacht worden. In der Sprache des Hip-Hop ist das Verb „ficken“ nicht im umgangssprachlichen Gebrauch zu sehen, sondern wird eher als „besiegen / erwischen“ gesehen. Das Lied  ist Ausdruck gegen die staatliche Repression, insbesondere gegen die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), welche auch auf der Demonstration am 23.03.2013 dabei war. Das Lied wurde am 23.03.2013 gespielt und befindet sich seit  dem 01. November 2013 auf dem Index für verbotene Musik. Zum Zeitpunkt des Abspielens war das Lied zugelassen und konnte somit, im Rahmen der Presse-und Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG in einer Veranstaltung die nach Art. 8 GG geschützt ist, präsentiert werden. Nach erfolgter Akteneinsicht wurde zu der Anhörung Stellung genommen und eine Verteidigungsschrift an das zuständige Amt versandt. In Folge dessen wurde im Oktober 2013 ein Bußgeldbescheid im dreistelligen Bereich verhängt. Darauf wurde form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Da dem Beschlussverfahren bereits durch die Staatsanwaltschaft zugestimmt wurde, bestand nun noch eine Frist bis zum Februar 2014 um gegen das Beschlussverfahren Widerspruch zu erheben.
Da der staatlichen Repression nicht nachgegeben werden soll, hat sich die Gruppe dazu entschieden, das Bußgeld nicht anzunehmen und Widerspruch einzulegen. Am März 2014 kam Post vom Amtsgericht in dem uns mitgeteilt wurde, dass es zu einem Gerichtstermin kommt: Montag, 07.04.2014 11Uhr. „Sie werden hiermit zu dem angegeben Termin geladen, nachdem Sie gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde Stadt Frankfurt am Main Ordnungsamt vom Oktober 2013 Einspruch erhoben haben. Zur Hauptverhandlung sind zwei Polizeibeamte geladen.“
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Der Künstler Boykott ist seit dem 03.07.2013 durch das LKA Brandenburg Repression ausgesetzt, da einige seiner politischen Lieder „Mein Debüt; Standpunkt; Bulle“ indiziert werden sollten. Am 10.10.2013 wurde in Bonn veranlasst, dass das Album auf Grund der Lieder „Mein Debüt; Bulle; Friedlich“ auf den Index für verbotene Musik gesetzt wird. Der Künstler teilt hierzu mit, dass in den Aussagen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) deutlich wird, dass es sich um politische Zensur und nicht vorrangig um Jugendschutz handele.
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