Prozessbericht Plastikfolie vom 15. Juli // 2. Prozesstag mit Kundgebung am 5. August

[M] [F] Auftakt im Prozess wegen Plastikfolie

Er wolle unbedingt einen Schuldspruch meint der Staatsanwalt. Der könne dann auch deutlich niedriger ausfallen, als die 80 Tagessätze im Strafbefehl. Die Richterin stimmt zu, sonst brauche man noch einen Prozesstag und die Angeklagte müsste wieder 400 km nach Frankfurt anreisen. Die Drohkulisse ist hoch, doch einen Schuldspruch bekommt der Staatsanwalt, zumindest heute, nicht.

Eine Aktivistin aus München hat wegen der Proteste gegen die EZB einen Strafbefehl bekommen. Wegen einem Stück Plastik auf dem Kopf. Schnell wird klar, irgendwer muss für die Auseinandersetzungen rund um die EZB-Eröffnung bestraft werden. Hier steht nicht nur die Angeklagte vor Gericht, sondern eine Bewegung.

Plastikfolien sind vielseitig. Man kann sie beschriften, zum basteln verwenden und wohl auch zum Schutz vor den gröbsten Auswirkungen eines Pfeffersprays. Das zumindest sieht die Staatsanwaltschaft so. „Passivbewaffnung“ nennt man es in Deutschland, wenn sich Menschen vor Knüppeln, Pfefferspray oder Wasserwerfern schützen. „Passivbewaffnung“ ist natürlich bewusst gewählt, Bewaffnung, das klingt schon kriminell. Angeklagt ist aber keine Kampfausrüstung, mit der sich DemonstrantInnen in die Schlacht stürzen, sondern eine Plastikfolie die vielleicht gegen das breit flächig eingesetzte Pfefferspray schützt.

Bei vielen Großprotesten tragen und trugen Menschen solche Folien, zu einer Verurteilung kam es bisher nicht. Das will die Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt ändern. Lassen wir das nicht zu, kommt zum Folgeprozess am Freitag 5. August um 10 Uhr, zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 28, 2. OG , zeigt Eure Solidarität!

Um ausreichend Öffentlichkeit zu schaffen, wird auch eine Kundgebung stattfinden:
Klapperfeldstraße, Ecke Zeil vor der Generalstaatsanwaltschaft 8:30 Uhr
Das Ordnungsamt hat mehrfach (schriftlich und telefonisch) darauf hingewiesen, Gegenstände die als passive oder aktive Bewaffnung ausgelegt werden können (Regenschirme, Klobürsten, etc) nur gestattet
sind, wenn diese als Kundgebungsmittel eingesetzt werden.

 

Pressemitteilung vom 29.07.2016

Eine Plastikfolie als Waffe? Prozess am 05.08. in Frankfurt am Main

Nach Protesten gegen EZB-Eröffnung im März 2015 +++ Aktivistin aus München wegen des Tragens einer Plastikfolie in Frankfurt vor Gericht +++ Ist es strafbar, sich vor Polizeigewalt zu schützen? +++ Prozesstermin: Freitag, der 05. August, 10 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main

14,8 x 21 Zentimeter, in etwa so groß war das Stück Plastik, das Thema eines mehrtägigen Prozesses in Frankfurt ist. 80 Tagessätze, so viel sollte die Aktivistin nach einem Strafbefehl dafür zahlen. Ab 91 wäre sie vorbestraft.

Für die Staatsanwaltschaft fällt das Stück Plastik unter den Tatbestand der „Schutzbewaffnung“, nach §17a des Versammlungsgesetzes. Für die Aktivistin ist es legitim, sich vor Polizeigewalt zu schützen. Zur Sache sagt sie am ersten Prozesstag nichts.

Die Plastikfolie saß auf dem Kopf der Aktivistin, nicht vor ihrem Gesicht. Trotzdem, so sieht es die Staatsanwaltschaft, habe sie sich mit der Folie vor Pfefferspray schützen wollen.

In ähnlichen Fällen wurden bereits einige Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft machte im ersten Termin klar: Das wird hier nicht passieren. So ging der erste Prozesstag am 15.07. ohne Ergebnis zu ende.