Anti-Abtreibungsparagraphen abschaffen! Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung!
Vor dem Gießener Landgericht wird am Freitag 24.11.2017 ein Strafverfahren gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel verhandelt. Der Vorwurf: Werben für den Schwangerschaftsabbruch, strafbar nach § 219a StGB. Die Ärztin hatte auf der Praxishomepage angegeben, neben anderen medizinischen Leistungen auch Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und Informationen zu dem Thema verlinkt. In dieser sachlichen Information sieht die Gießener Staatsanwaltschaft offenbar einen Verstoß gegen das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.
An dem Fall zeigt sich einmal mehr, dass Gesetzgeber und Exekutive ungerechtfertigter Weise beanspruchen, Macht und Kontrolle über (weibliche) Körper auszuüben. Das geht so weit, dass Schwangerschaftsabbrüche komplett anders behandelt werden, als andere medizinische Eingriffe. Dies gilt auch nach der letzten Reform der Abtreibungsgesetzgebung noch fort, mit der die sogenannte Fristen- und Beratungslösung in Gesetzesform gegossen wurde. Schwangerschaftsabbrüche sind hiernach in der BRD immer noch nicht grundsätzlich legal, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das setzt zum einen voraus, dass die 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Ist das der Fall, müssen sich Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, einer diskriminierenden Beratungsprozedur unterziehen. Das zeigt, dass der Gesetzgeber ihnen offenbar nicht zutraut, selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind gebären möchten oder nicht. Teil der Fristen- und Beratungslösung ist auch, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht von der Stelle durchgeführt werden darf, die das verpflichtende Beratungsgespräch führt. Die Schwangeren müssen sich für den Abbruch selbst also eine*n andere*n Ärzt*in suchen. Dass sie hierbei in der Praxis auf die Empfehlungen der Beratungsstellen angewiesen und beschränkt sind, zeigt sich an dem Fall der Ärztin Kristina Hänel. Zumindest nach Auffassung der Gießener Staatsanwaltschaft dürfen Ärzt*innen nämlich nicht einmal auf ihrer Homepage angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Den Betroffenen wird es hierdurch nahezu unmöglich gemacht, sich selbst zu informieren und sich selbst auszusuchen, wer den Eingriff vornehmen soll. Sie werden also faktisch in ihrer für andere ärztliche Eingriffe geltenden freien Ärzt*innenwahl eingeschränkt.
Das alles kann nicht sein! Dass Schwangerschaftsabbrüche derart anders behandelt werden als andere medizinische Eingriffe, ist ein Skandal. Schwangeren muss es erlaubt sein, selbst zu entscheiden, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch wollen. Es muss aufhören, dass Schwangere, die einen Abbruch wollen, gemaßregelt statt unterstützt werden. Sie müssen sich außerdem frei informieren können, wer diesen Eingriff vornehmen kann und eine eigene Ärzt*innenwahl treffen können.
Wir fordern einen Freispruch für Kristina Hänel und außerdem die Abschaffung aller Anti-Abtreibungsgesetze. Menschen die schwanger werden können, müssen das uneingeschränkte Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen.
Kommt alle zur Kundgebung am Freitag 24 November 2017 um 8:30 Uhr vor dem Landgericht, Ostanlage 15, Gießen!
Gemeinsame Anreise mit der Bahn um 7:45 Uhr von Gleis 16, Hauptbahnhof Frankfurt.
Infoveranstaltung mit Recherche-Input zu hessischen „Lebenschützern“ und aktuellsten Infos zum Prozess und Gegenprotest.
Datum und Zeit: Donnerstag 26. November 2017 – 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Café KoZ , Mertonstraße 26, Frankfurt