Prozesstermin am Donnerstag, 19. April 2018 um 14:15 // Farbei bei „Recht auf Stadt“-Protesten (2. Prozesstag)

Einer Genossin wird vorgeworfen, im Juli 2016 im Rahmen von „Recht auf Stadt“-Protesten ein Farbei auf ein Gebäude in der Europaallee geworfen zu haben. Die Anklageschrift wirft ihr auch vor, andere zum Werfen angestiftet zu haben. Angeklagt ist sie wegen Sachbeschädigung.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 19. April 2018 um 14:15 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 11, 2. OG und lasst die Angeklagte nicht alleine! Angeklagt ist eine – gemeint sind wir alle!

Bericht vom ersten Prozesstag:

Mietfrage vor Gericht
Eine Genossin soll im Rahmen einer „Stadt für alle“-Fahrraddemo ein blaues Farbei auf eine Luxusimmobilie geworfen und andere dazu angestachelt haben. Die Anklage wirft ihr auch vor, das Mauerwerk vorher mit einer Wasserbombe „befeuchtet“ zu haben. Die Angeklagte kritisierte in einer Prozesserklärung die Mietpolitik in Frankfurt. Die Gefährdung des öffentlichen Friedens ginge nicht von dem ihr vorgeworfenen Landfriedensbruch aus, sondern auf die auf die Verdrängung von sozial Schwachen gerichtete Mietpolitik zurück. Richter Mulch, der in den 90ern selbst zum Wegzug aus Frankfurt gezwungen war, da er keine bezahlbare Wohnung fand, stimmte danach den Ausführungen der Angeklagten zu.
Allerdings würden Farbbeutel keine Wohnungen und Obdachlosen retten. Ein Mittel dazu hatte die Angeklagte aber zuvor genannt, Hausbesetzungen. Dazu wand der Richter ein, dass die damaligen Westend-Besetzer*innen heute „gut situiert“ seien und sich heute im Westend keine Normalverdiener*in mehr eine Wohnungen leisten könne. Es folgten weitere Diskussionen um die Mietfrage zwischen Gericht und Verteidigung, bevor nach 20 Minuten die weitere Beweisaufnahme fortgesetzt wurde. Die Verteidigung widersprach der Verwendung der Lichtbilder in der Akte, da ihre Herkunft unklar war. Da der Richter Mulch zudem auf die Ladung von in der Akte aufgeführten Zeug*innen des Vorfalls verzichtet hatte, da er keine „unbeteiligten Zivilisten“ in das Verfahren reinziehen wollte, wurde das Verfahren vertagt. Trotz großem Ermittlungsaufwand mit Hausdurchsuchung etc. ist es der Polizei seit einem Jahr weder gelungen, die Beamten die, die Bilder gemacht haben ausfindig zu machen noch die Höhe des Schadens an der Fassade zu ermitteln.