Möglicherweise werden diejenigen Betroffene/n der Casinoräumung, welche sich dem Ablasshandel widersetzten, bald Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wir dokumentieren die Tipps des Ak Recht, welche zusammen mit einer Anwältin entwickelt wurden:
1) Wenn ihr eine Einstellung bekommt, ist alles relativ gut.
2) Wenn ihr einen sog. Strafbefehl bekommt, unbedingt WIDERSPRUCH innerhalb der 14 Tage nach Versendung dessen einlegen! Dieser könnte jederzeit zurück gezogen werden. Wenn ihr den Strafbefehl akzeptiert, seit ihr automatisch verurteilt, was sich in eurem Führungszeugnis wiederfinden kann. Widersprecht ihr der Vorverurteilung, könnt ihr das möglicherweise verhindern.
Auf der Seite des Ak Recht sind Musterbriefe für Aktenselbsteinsicht (ohne Anwalt) und eigentlich auch den Widerspruch
Denkt daran das ihr eventuell nicht zu Hause sein könnt, macht deshalb eventuell eine Postvollmacht bei einer vertrauenswürdigen Person.
Meldet euch umgehend wenn ihr was bekommt und sprecht alles weitere mit dem Ak Recht oder uns ab!