SLAPP-Prozess gegen das Netzwerk für kritische Psychotherapie // 14.03. 09:00 Uhr

Prozess 14.3.24

Momentan prozessiert der Psychotherapeut Martin Wendisch gegen das Netzwerk Kritische Psychotherapie Köln-Bonn. Er hatte vor zweieinhalb Jahren das Buch „Kritische Psychotherapie“ im Hogrefe-Verlag herausgegeben und in seinen eigenen Beiträgen an vielen Stellen Argumentationsfiguren rechtsradikaler, antifeministischer und strukturell antisemitischer Ideologie eingebaut. So ist unter anderem von einem „deep state“ und den „Globalisten“ die Rede, welche im Hintergrund die Strippen ziehen sollen, um eine „Neue Weltordnung“ zu errichten etc.

Das Netzwerk Kritische Psychotherapie hatte darauf mit einer ausführlichen Kritik des Buches reagiert: https://kritische-psychotherapie.de/data/sites/4/2022/03/Analyse-einer-Kritik-von-Rechtsaussen.pdf

Martin Wendisch wollte, dass das Netzwerk die Kritik zurücknimmt und reagierte daraufhin mit einer Unterlassungsklage im Eilverfahren. Er scheiterte mit dieser Klage in drei Instanzen. Die Gerichte erklärten, die ausführlich begründete Kritik des Netzwerks sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Hogrefe stellte in der Zwischenzeit den Vertrieb des Buches ein und kündigte den Vertrag mit Martin Wendisch. Einzelheiten hier: https://kritische-psychotherapie.de/kritik-von-rechtsaussen/

Eigentlich sollte die Geschichte hier zuende sein, doch nun hat Martin Wendisch überraschenderweise eine Klage im Hauptverfahren eingereicht.

Dieser Prozess ist im größeren gesellschaftlichen Kontext der sog. SLAPP-Verfahren zu sehen („strategic lawsuit against public participation“ = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung). In diesen Verfahren klagen Einzelpersonen oder Institutionen gegen Personen oder NGOs, um sie einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterdrücken. Meist werden diese Klagen von denen eingereicht, die über einen höheren Status, mehr finanzielle Mittel oder bessere Kontakte verfügen als die Personen, die öffentliche Kritik üben möchten.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 14. März 2024 um 09:00 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Saal 337, und lasst den Genossen nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!