Erste Bußgeldbescheide und weiteres Vorgehen

Erste Bußgeldbescheide zum 1. Mai // Höhe: 63,50 Euro // Zwei Wochen Frist für Einspruch // Nächstes Betroffenenplenum am 17.12. im ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld

Erste Bußgeldbescheide zum 1. Mai

Seit Ende letzter Woche wissen wir, dass die ersten Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Gleisblockade am 1. Mai angekommen sind. Sie belaufen sich auf einen Betrag von 63,50 Euro (35 Euro Bußgeld + Gebühren). Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Zuständig im Fall von Einsprüchen sei das Amtsgericht Potsdam.

Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen alle Personen, die nach dem 1. Mai verwarnt wurden und das Verwarnungsgeld nicht gezahlt haben, einen solchen Bußgeldbescheid erhalten werden. Wichtig bleibt deshalb: Prüft regelmäßig eure Briefkästen!

 

Bußgeld zahlen oder Einspruch einlegen?

Nach wie vor bleibt es eure Entscheidung, wie ihr mit den Bußgeldbescheiden umgeht. Wir haben die Argumente, was für und was gegen „Zahlen“ spricht, auf mehreren Solitreffen diskutiert und Rote Hilfe und Ermittlungsausschuss Frankfurt haben sie vor einigen Monaten in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Aber nach wie vor gilt auch: Alle, die Einspruch einlegen und die Verfahren gemeinsam weiterführen, bleiben nicht alleine! Auf mehreren Soliveranstaltungen wurde Geld gesammelt, um die Repressionskosten kollektiv zu tragen und auf den Plena hat sich gezeigt, dass es eine Gruppe von Leuten gibt, die die Bußgelder nicht zahlen wird. Dass dies weitere Kosten und Aufwand nach sich zieht, ist klar. Rote Hilfe und EA werden euch beides nicht vollständig abnehmen können, aber die Antirepressionsgruppen werden gemeinsam mit dem Betroffenenplenum alle Verfahren begleiten.

 

Und was nun?

Eine Anleitung und einen Vordruck für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid findet ihr auf der Website des EA Frankfurt. Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb der vorgegebenen Frist von 14 Tagen bei der Behörde ankommt, von der ihr den Bußgeldbescheid erhalten habt.

Wir bitten alle Leute, die Einspruch einlegen, sich mit ihrem Namen, Wohnort und evtl. Infos, ob weitere Leute in ihrer Bezugsgruppe betroffen sind, möglichst verschlüsselt bei der Roten Hilfe oder dem EA zu melden. Nur so können wir einen Überblick behalten und die koordinierte Begleitung der Verfahren organisieren.

 

Nächstes Betroffenenplenum am 17.12.

Um das weitere politische Vorgehen gemeinsam zu diskutieren und zu entscheiden, laden wir euch zum nächsten Betroffenenplenum am 17.12. um 19 Uhr im Klapperfeld ein. Alle sind herzlich willkommen.

 

Rote Hilfe Frankfurt
EA Frankfurt
Personen aus dem Betroffenenplenum
10.12.2013