Freispruch im ersten M31-Demo Prozess!

Frankfurt 01.08.14

Pressemitteilung der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt:

Am Donnerstag dem 31. Juli 2014 fand vor dem Frankfurter Amtsgericht der erste Prozess aufgrund der M31 Demonstration im März 2012 statt. Dem Angeklagten wurden gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und Vermummung vorgeworfen. Aufgrund ungenügender Indizien und intransparenter Beweisaufnahmen entschied der Richter auf Freispruch.

Über zwei Jahre nach der M31 Demonstration, die im Rahmen deseuropean day of action against capitalism statt fand, kam es gestern zum ersten Prozess. Mehr als 6000 Aktivist_innen waren im März 2012 auf die Straße gegangen, um gegen Kapitalismus und das europäische Krisenregime zu protestieren. Bei der Demonstration kam es zu einer gewaltsamen Trennung der Protestierenden durch die Polizei und der Einkesselung mehrerer 100 Demonstrant_innen, die über Stunden im Kessel festgehalten wurden. Im August 2013 wurde der Kessel und die Verbringung einiger nach Wiesbaden von dem Frankfurter Landgericht als rechtswidrig erklärt.

Der am gestrigen Donnerstag vor Gericht stehende Beschuldigte soll auf dieser Demonstration vermummt einen Stein geschmissen haben und wurde aufgrund von Videomaterial und Fotos während der Blockupy Aktionstage 2012 anscheinend wiedererkannt und kontrolliert. Der erste, von zwei als Zeugen geladenen Polizisten, ist für die damals zuhauf entstandenen und gesammelten Videoaufnahmen und Fotos zuständig. Auf diesen meinte er eine Person an ihrer Kleidung ausmachen zu können, die einen Stein wirft und die er Monate später in ähnlicher Bekleidung wiedererkannte. Da nicht zu erkennen war, in welche Richtung der Stein flog und auch eine verletzte Polizistin, die zuvor in Saarbrücken vernommen wurde, nicht sagen konnte, wer den Stein geworfen haben soll, passte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in versuchte gefährliche Körperverletzung an.

Der zweite Polizeibeamte war mit der Kontrolle während der Blockupy Tage beauftragt. Er hatte von seinem Kollegen, dem ersten Zeugen, per Telefon den Auftrag erhalten die Personalien des Beschuldigten sicher zu stellen. Dabei blieb allerdings unklar, wie der sich zu diesem Zeitpunkt im Polizeipräsidium befindende Polizist, den Angeklagten, als den Demonstranten der M31 Demonstration identifizieren konnte. Er konnte seinem Kollegen per Handy scheinbar genau beschreiben welche Person er festnehmen sollte, obwohl er nicht anwesend war. Es blieb die Frage offen, wie das möglich war, ob über einen Zivilbeamten oder Überwachungskameras bleibt dabei Spekulation. Eindeutig belastend waren die Aussagen der beiden Zeugen allerdings nicht.

Dennoch forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung, sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für den schweren Fall von Landfriedensbruch, versuchter schwerer Körperverletzung und den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Die Verteidigung plädierte aufgrund der konstruierten Beweise, das Videomaterial zeigte nur kleine Ausschnitte der Demonstration, der dubiosen Wiedererkennung bei Blockupy und der Ungewissheit, inwieweit Zivilbeamte vor Ort waren oder das Geschehen sogar mitgestaltet hatten, auf Freispruch. Nach einer kurzen Pause schließt sich der Richter dem Verteidiger an und spricht den Angeklagten frei. Auch für ihn konnte die Identifizierung nicht eindeutig festgestellt werden und die Indizienkette genügte nicht für eine Verurteilung.

Es bleibt abzuwarten, ob die gestrige Verhandlung der einzige M31 Prozess bleibt, klar ist allerdings, dass wir weiterhin solidarisch der staatlichen Repression entgegentreten.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung, über eine Veröffentlichung freuen wir uns sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Rote Hilfe Frankfurt/Main

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