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Prozesstermine und -berichte

Prozessbeginn am 18. Dezember 2018 in Hamburg // Solidarität mit den Frankfurter/Offenbacher G20-Gefangenen!

Razzien am Main
Am Morgen des 27. Juni kam es bundesweit zu einer weiteren Durchsuchungswelle bei Anti-G20-Aktivist*innen. In Frankfurt und Offenbach wurden vier Personen durch die Polizei nach Hamburg verschleppt. Den jungen Männern wird vorgeworfen, sich an Aktionen freitagmorgens in der Hamburger Elbchaussee beteiligt zu haben. Zwei der Festgenommen waren zum Tatzeitpunkt noch unter 18 Jahre alt und gelten somit vor dem Gesetz als so genannte Heranwachsende. Auf dieser Grundlage konnte erreicht werden, dass zumindest die Haftbefehle für die beiden Jugendlichen außer Vollzug gesetzt wurden. Diese mussten allerdings ihre Pässe abgeben und sind verpflichtet, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Die beiden volljährigen Männer befinden sich seitdem jedoch in Untersuchungshaft im Hamburger Gefängnis Holstenglacis.

Der Staat teilt aus
Die Anklage ordnet die Beschuldigten willkürlich dem Komplex Elbchaussee zu, um in der Öffentlichkeit „Schuldige“ präsentieren zu können und die Rechtsbrüche und die massive Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen während der G20-Protestwoche zu kaschieren. Die harten Urteile, die bislang nach G20 gefällt wurden, reihen sich ein in die Faschisierung der Staatsapparate, am deutlichsten sichtbar in den neuen Präventiv- und Polizeigesetzen (etwa das bayerische PAG). Hinzu kommen die innere Aufrüstung und immer ausgedehntere Überwachung sowie die politische Repression und die harten Strafen gegen alle, die sich gegen die herrschenden Verhältnisse wehren.

Angesichts der verhältnismäßigen Stille bei Angriffen auf Geflüchtete(nunterkünfte), bei abertausenden Toten im Mittelmeer etc. erscheint es doch mehr als verwunderlich welche Empörung ein paar zerstörte Scheiben und Autos hervorrufen. Dass schon am selben Abend den Geschädigten eine Zahlung von 40 Millionen Euro zugesichert wurde (zum Vergleich: den Angehörigen der Opfer des NSU wurde nach jahrelanger Schikane, Kriminalisierung und Stigmatisierung insgesamt(!) eine Million Euro Entschädigung gewährt), verdeutlicht die massive Diskrepanz bei der Wahrnehmung des Wertes von Menschenleben im Vergleich zu Waren und Konsumgütern.

Vorwürfe? Kollektiv- und Kontaktschuld!
Der Zynismus von Polizei und Justiz ist in Anbetracht der Vorwürfe unerträglich. Am frühen Morgen des ersten Gipfeltages machten einige hundert Aktivist*innen ihrer Wut über die bestehenden Verhältnisse Luft und verdeutlichten ihre Unversöhnlichkeit unter anderem durch das Entglasen von Konsulaten, Banken und Ämtern und das Anzünden von Autos in der im Villenviertel gelegenen Elbchaussee. Obwohl es keinerlei polizeiliche Foto- oder Videoaufnahmen von den Geschehnissen gibt, hat die Polizei nun vier junge Männer aus dem Rhein-Main-Gebiet als vermeintliche Täter präsentiert. Die Vorwürfe – Brandstiftung, Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung – basieren auf einem „Bewegungsprofil“, das die Polizei über die vier erstellt haben will: Sie habe die Gruppe auch zu anderen Gelegenheiten in Hamburg beobachten können, so etwa ganz ohne schwarze Vermummung beim Bäcker in Altona. Konkrete Taten werden ihnen nicht vorgeworfen, außer dass sie vor Ort gewesen sein sollen und einer der Beschuldigten eine Mülltonne auf die Straße gezogen habe. Es ist offensichtlich, dass es hier darum gehen soll, Menschen von künftigem politischem Protest abzuhalten und eine ganze Bewegung einzuschüchtern, indem Einzelne drakonisch bestraft werden.

Isolationshaft und Willkür
Die Absurdität der Vorwürfe knüpft an die bisherigen G20-Prozesse an, genauso wie die Anordnung von U-Haft wegen der angeblichen „Schwere der Tat“ und vermeintlicher „Fluchtgefahr“. Dazu die Schikanen, die die zwei im Knast ertragen müssen: Der jüngere war in den ersten drei Tagen durchgehend eingesperrt. Erst danach bekam er eine Stunde Hofgang täglich. Seitdem wurde seine Zelle mindestens viermal ohne Angabe von Gründen durchsucht und er selbst wiederholt spontanen Leibesvisitationen unterzogen. Die einzige Möglichkeit, die ihnen gelassen wird, um aus der Zelle raus zukommen und soziale Kontakte zu haben, ist, im Knast zu arbeiten. Auch wenn sich manches inzwischen gelockert hat, durften die beiden sich bis heute nicht sehen und sind immer wieder wahllosen Schikanen und der Willkür der Schließer ausgesetzt. Diese nannten als Begründung nur: „Weil wir es können“.

Druck machen!
Ganz offensichtlich dienen diese Haftbedingungen dazu, Druck auf die zwei auszuüben und sie zu Aussagen zu bewegen. In Anbetracht der mangelhaften Beweislage gegen sie ist das kein Wunder. Auch eine weitere Person sitzt seit Oktober ebenfalls im Hamburger Holstenglacis in Untersuchungshaft, nachdem sie per Europäischem Haftbefehl von Frankreich ausgeliefert wurde. Auch ihr werden Straftaten im Zusammenhang mit den Aktionen auf der Elbchaussee vorgeworfen. Die Polizei möchte nach mehr als einem Jahr Arbeit der eigens eingerichteten SoKo „Schwarzer Block“ gern Ergebnisse vorweisen, und das heißt „Schuldige“ bestrafen. Machen wir es den Inhaftierten leichter im Knast und erzeugen wir unsererseits Druck auf die Behörden! Der Prozess gegen alle vier Beschuldigten beginnt am 18. Dezember. Obwohl vor dem Jugendgericht geführt, wird er öffentlich sein – und lange dauern: Es sind bereits 30 (dreißig!) Prozesstage bis Mai terminiert. Die Anklageschrift besteht weitgehend aus der Beschreibung von beschädigten Autos sowie einer Handvoll Indizien, dass die vier Beschuldigten irgendwie vor Ort gewesen sein sollen. Dieser Show-Prozess muss begleitet und kritisiert werden!

Schreibt Postkarten und Briefe, kommt zum Prozess und zeigt ihnen, dass wir sie mit dieser Repression nicht allein lassen! Wir werden weiter Post schicken, mit eurer Hilfe alle Prozesstage begleiten und „den Scheiß aufdrehen“ bis sie wieder frei sind. Der Grund dafür ist einfach: Weil wir es können.

Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, Saal 237.

Weitere Prozesstermine, immer 9:30 – 16:00 Uhr:
Dienstag 8. Januar 2019, 9:00-9:15 (Achtung Sprungtermin!)
Donnerstag 10. Januar 2019
Dienstag 15. Januar 2019
Donnerstag 17. Januar 2019
Dienstag 22. Januar 2019
Donnerstag 24. Januar 2019
Dienstag 29. Januar 2019
Donnerstag 31. Januar 2019
Donnerstag 7. Februar 2019
Freitag 8. Februar 2019
Donnerstag 14. Februar 2019
Freitag 15. Februar 2019
Mittwoch 20. Februar 2019
Donnerstag 21. Februar 2019
Freitag 22. Februar 2019, 9:00-9:15 (Achtung Sprungtermin!)
Montag 18. März 2019
Donnerstag 28. März 2019
Freitag 29. März 2019
Donnerstag 4. April 2019
Freitag 5. April 2019
Freitag 26. April 2019
Donnerstag 2. Mai 2019
Freitag 3. Mai 2019
Donnerstag 9. Mai 2019
Freitag 10. Mai 2019
Dienstag 28. Mai, 9:00-9:15 (Achtung Sprungtermin!)
Mittwoch 19. Juni 2019
Donnerstag 20. Juni 2019
Mittwoch 26. Juni 2019
Längere Pause
Montag 29. Juli 2019
Dienstag 30. Juli 2019
Dienstag 13. August 2019
Dienstag 20. August 2019
Mittwoch 21. August 2019
Dienstag 27. August 2019
Mittwoch 04. September 2019
Donnerstag 05. September 2019
Donnerstag 19. September 2019
Freitag 20. September 2019

Weitere Infos bei UNITED WE STAND

Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: G20

2. Prozesstermin am Montag, 17. September 2018 um 9:00 // Steinwurf auf „Philosophicum“

In der Silvesternacht 2017 wurde ein Genosse auf dem Unigelände Bockenheim von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes des Apartmentkomplexes im ehemaligen Philosophicum festgenommen. Die von ihnen herbeigerufenen Cops übernahmen bereitwillig die Darstellung der Secus und leiteten ein Verfahren wegen Graffiti und einem Steinwurf auf das Philosophicum ein. Nachdem der erste Verhandlungstag verschoben werden musste, da ein Zeuge nicht aufgetaucht ist, geht es jetzt in die zweite Runde. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von 80 Tagesätzen zu 30 Euro. Das absurde Strafmaß bei einer äußerst fragwürdigen Beweislage muss im Kontext der politischen Auseinandersetzungen um eine solidarische Nutzung des Gebäudes gesehen werden. Für den vielfältigen Widerstand gegen den Verkauf an einen privatwirtschaftlichen Investor des Philosophicums soll nun ein Genosse von uns stellvertretend verurteilt werden. Damit offenbart die Justiz den eigentlichen Charakter der Strafverfolgung: die Generalverurteilung des legitimen Protestes gegen die kapitalorientierte Nutzung öffentlichen Raumes.

Zeigt Solidarität und kommt am Montag 17. September 2018 um 9:00 Uhr, Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 28, 2. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Montag, 10. September 2018 um 9:30 // Passive Bewaffnung bei der EZB-Eröffnung 2015 (2. Instanz)

Dem Genossen wird vorgeworfen, sich bei den Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 passiv mit einer Plastikfolie als Schutz gegen Pfefferspray bewaffnet zu haben.
In den Augen der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Schutzbewaffnung bzw. der passiven Bewaffnung nach § 17a Versammlungsgesetz. Das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht geführt. Vor dem Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen verurteilt. Einen Prozessbericht gibt es hier.

Zeigt Solidarität und kommt am Montag, 10. September 2018 um 9:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Der Prozesstermin wurde wenige Minuten vor Beginn verschoben. Neuer Termin: Montag, 19. November 2018 um 13:00 Uhr.

Prozesstermin am Donnerstag, 12. Juli 2018 um 14:00 // Steinwurf auf „Philosophicum“

Zwei Personen sollen in der Silvesternacht 2016/17 eine Flasche und einen Stein auf das „Philosophicum“ geworfen und einen Sachschaden verursacht haben. Ein Genosse steht deshalb vor Gericht.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 12. Juli 2018 um 14:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 25, 2. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Dienstag, 03. Juli 2018 um 9:15 // Train to Nowhere – Nötigung (2. Instanz)

Am 28. November 2015 blockierten Aktivist*innen bei einem Zwischenstopp am Frankfurter Hauptbahnhof den Sonderzug von Berlin zu den Klimaverhandlungen in Paris.

An Bord: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Vertreter von Umweltverbänden, die Grünen-Vorsitzende Simone Peter und Bahn-Vorstand Ronald Pofalla. Drei der Aktivist*innen seilten sich von der Bahnhofswartungsbrücke auf das ICE Dach ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem ICE an die Gleise. Der Zug nahm seine Reise mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung wieder auf. Die Aktion war medial höchst erfolgreich und protestierte gegen die unverschämt schlechte deutsche Klimapolitik.

In der Hauptverhandlung vom November 2017 wurde eine der Angeklagten nach zehn Stunden Prozess freigesprochen, die anderen zwei Angeklagten an einem zweiten Prozesstag Frankfurt am Main zu 40 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht verwarnt. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Wo die Anklage in erster Instanz ursprünglich noch § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr lautete, wurde diese ca. 30 Minuten vor Urteilsspruch in § 240 StGB Nötigung abgewandelt. Dies wird nun in zweiter Instanz erneut verhandelt.
Nähere Infos auf dem Blog: traintonowhere.blackblogs.org

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht

Zeigt Solidarität und kommt am Dienstag, 3. Juli 2018 um 9:15 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind drei – gemeint sind wir alle!

Es gibt einen Treffpunkt, für alle die den Prozess besuchen wollen: Um 9:00 Uhr vor dem  Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2! Kommt zahlreich!

Prozesstermin am Donnerstag, 19. April 2018 um 14:15 // Farbei bei „Recht auf Stadt“-Protesten (2. Prozesstag)

Einer Genossin wird vorgeworfen, im Juli 2016 im Rahmen von „Recht auf Stadt“-Protesten ein Farbei auf ein Gebäude in der Europaallee geworfen zu haben. Die Anklageschrift wirft ihr auch vor, andere zum Werfen angestiftet zu haben. Angeklagt ist sie wegen Sachbeschädigung.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 19. April 2018 um 14:15 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 11, 2. OG und lasst die Angeklagte nicht alleine! Angeklagt ist eine – gemeint sind wir alle!

Bericht vom ersten Prozesstag:

Mietfrage vor Gericht
Eine Genossin soll im Rahmen einer „Stadt für alle“-Fahrraddemo ein blaues Farbei auf eine Luxusimmobilie geworfen und andere dazu angestachelt haben. Die Anklage wirft ihr auch vor, das Mauerwerk vorher mit einer Wasserbombe „befeuchtet“ zu haben. Die Angeklagte kritisierte in einer Prozesserklärung die Mietpolitik in Frankfurt. Die Gefährdung des öffentlichen Friedens ginge nicht von dem ihr vorgeworfenen Landfriedensbruch aus, sondern auf die auf die Verdrängung von sozial Schwachen gerichtete Mietpolitik zurück. Richter Mulch, der in den 90ern selbst zum Wegzug aus Frankfurt gezwungen war, da er keine bezahlbare Wohnung fand, stimmte danach den Ausführungen der Angeklagten zu.
Allerdings würden Farbbeutel keine Wohnungen und Obdachlosen retten. Ein Mittel dazu hatte die Angeklagte aber zuvor genannt, Hausbesetzungen. Dazu wand der Richter ein, dass die damaligen Westend-Besetzer*innen heute „gut situiert“ seien und sich heute im Westend keine Normalverdiener*in mehr eine Wohnungen leisten könne. Es folgten weitere Diskussionen um die Mietfrage zwischen Gericht und Verteidigung, bevor nach 20 Minuten die weitere Beweisaufnahme fortgesetzt wurde. Die Verteidigung widersprach der Verwendung der Lichtbilder in der Akte, da ihre Herkunft unklar war. Da der Richter Mulch zudem auf die Ladung von in der Akte aufgeführten Zeug*innen des Vorfalls verzichtet hatte, da er keine „unbeteiligten Zivilisten“ in das Verfahren reinziehen wollte, wurde das Verfahren vertagt. Trotz großem Ermittlungsaufwand mit Hausdurchsuchung etc. ist es der Polizei seit einem Jahr weder gelungen, die Beamten die, die Bilder gemacht haben ausfindig zu machen noch die Höhe des Schadens an der Fassade zu ermitteln.

Prozesstermin am Dienstag, 20. März 2018 um 9:15 // Train to Nowhere – Nötigung (2. Instanz) VERSCHOBEN!

Der Prozesstermin ist verschoben!!!

Am 28. November 2015 blockierten Aktivist*innen bei einem Zwischenstopp am Frankfurter Hauptbahnhof den Sonderzug von Berlin zu den Klimaverhandlungen in Paris.

An Bord: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Vertreter von Umweltverbänden, die Grünen-Vorsitzende Simone Peter und Bahn-Vorstand Ronald Pofalla.
Drei der Aktivist*innen seilten sich von der Bahnhofswartungsbrücke auf das ICE Dach ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem ICE an die Gleise.
Der Zug nahm seine Reise mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung wieder auf. Die Aktion war medial höchst erfolgreich und protestierte gegen die unverschämt schlechte deutsche Klimapolitik.

In der Hauptverhandlung vom November 2017 wurde eine der Angeklagten nach zehn Stunden Prozess freigesprochen, die anderen zwei Angeklagten an einem zweiten Prozesstag Frankfurt am Main zu 40 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht verwarnt. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Wo die Anklage in erster Instanz ursprünglich noch § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr lautete, wurde diese ca. 30 Minuten vor Urteilsspruch in § 240 StGB Nötigung abgewandelt. Dies wird nun in zweiter Instanz erneut verhandelt.
Nähere Infos auf dem Blog: traintonowhere.blackblogs.org

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht

Zeigt Solidarität und kommt am Dienstag, 20. März 2018 um 9:15 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Saal 1 und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind drei – gemeint sind wir alle!

Es gibt einen Treffpunkt, für alle die den Prozess besuchen wollen: Um 9:00 Uhr am ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld! Kommt zahlreich!

Prozesstermin am Mittwoch, 7. März 2018 um 10:45 // I-SEC (Naujoks) ./. Betriebsratsvorsitzenden

Verhandlung zum Versuch der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Obwohl Staatsanwältin Stefanie Queißer seit nunmehr drei Monaten gegen die I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit ermittelt, gelingt es dem I-SEC-Anwalt Helmut Naujoks Hausverbote und anhängige Verfahren gegen Betriebsratsmitglieder endlos in die Länge zu ziehen. Alles mit dem einzigen Ziel, die Betriebsratswahlen 2018 zu sabotieren.

Wo bleibt der gesetzlich garantierte Schutz von Betriebsräten?

Eine Richterin des Arbeitsgerichts Frankfurt hat die Ketten von Hausverboten längst als unzulässig bezeichnet und statt dessen eine grundsätzliche Zugangsberechtigung festgestellt. Aber aufgrund verschiedener Ansichten zur Vollstreckbarkeit eines Zwangsgeldes von 25.000,- Euro für jeden Tag der Zuwiderhandlung innerhalb des Frankfurter Arbeitsgerichts spielt auch hier die Zeit für die Firma – und gegen die Betriebsratsmitglieder, die eigentlich die Betriebsratswahlen 2018 vorbereiten müssen. Das entsprechende Gerichtsurteil zum Hausverbot können das I-SEC Management und Helmut Naujoks offensichtlich straffrei ignorieren. Gegen drei von fünf Hausverbote, die das Gericht aufgehoben hat, liegt eine Beschwerde vor. Sie werden in die nächste Instanz gehen.

Naujoks benutzt Arbeitsgerichte

Am 07. März ist nun endlich ein Kammertermin bezüglich des 1. Antrags auf Zustimmungsersetzung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Mario S. angesetzt. Mario S. setzt sich mit seinem Kollegen, dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Erhan C. für die Enlastung des I-SEC-Personals durch Neueinstellungen ein. Geld, welches das Management in den Taschen von Helmut Naujoks scheinbar besser aufgehoben sieht. Für den Fall, dass das Gericht das erste Kündigungsersuchen kassiert, liegt bereits eine zweite Kündigung vor. Indem das Arbeitsgericht aber jeden weiteren Schmuh, den Helmut Naujoks im Auftrag von I-SEC zusammenkonstruiert, ernsthaft jeweils einzeln verhandelt, mach es sich zum Handlungsgehilfen des Unternehmens.

Luftsicherheit? So groß scheint die Gefahr nicht zu sein

Dabei geht es um nichts geringeres als die Luftsicherheit an Deutschlands größten Flughafen. Berichte über mangelhafte Kontrollen und überlastetes und fehlendes Personal scheinen weder bei der Bundespolizei oder im Innenministerium Sorgen, geschweige denn Reaktionen, auszulösen.  Und das trotz allem wildem Geheule, wie groß die Terrorgefahr in Deutschland angeblich sei. Versuche der Kontaktaufnahme scheiterten bisher an der Suche nach der Person, die überhaupt entschieden hat, hoheitliche Aufgaben an ein deart unseriöses Unternehmen wie I-SEC auszulagern. Wir bleiben dran – schließlich erfolgt 2019 eine neue Ausschreibung.

Die I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH führt im Auftrag der Bundespolizei mit rund 1.450 Beschäftigten am Frankfurter Flughafen (Fraport) den Großteil der Sicherheitskontrollen durch. I-SEC ist außerdem an den Flughäfen Hannover und Hamburg aktiv.

Mehr Infos gibt es u.a.  hier:
https://arbeitsunrecht.de/i-sec-staatsanwaltschaft-ermittelt-wg-betriebsratsbehinderung/
https://arbeitsunrecht.de/i-sec-naujoks-sittenwidrige-millionen-klage-gegen-br-mitglieder/
https://arbeitsunrecht.de/update-i-sec-will-drittem-betriebsratsmitglied-kuendigen/
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/frankfurter-flughafen-wer-kontrolliert-hier-wen-1.3783999
https://www.jungewelt.de/artikel/323396.gesch%C3%A4ftsmodell-besteht-aus-ausbeutung.html

Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 07. März 2018 um 10:45 Uhr zum Arbeitsgericht Frankfurt, Saal C30.10, Gutleutstr. 130 und lasst den Kollegen nicht alleine!

Quelle: https://arbeitsunrecht.de/termin/arbg-ffm-i-sec-naujoks-betriebsratsvorsitzenden/

Prozesstermin am Donnerstag, 07. Februar 2018 um 9:30 // Pegida/Fragida – Werfen von zwei Hühnereiern

Am Mittwoch beschäftigt sich das mittlerweile vierte Gericht mit einem vor drei Jahren vermeintlich geworfenen Ei auf Pegida in Frankfurt, das niemanden getroffen hat. Es handelt sich um den zweiten Prozesstag, wieder vor dem Landesgericht.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 07. Februar 2018 um 9:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Donnerstag, 18. Januar 2018 um 9:30 // Pegida/Fragida – Werfen von zwei Hühnereiern

Bei den antifaschistischen Protesten gegen Pegida in Frankfurt am 9. März 2015 soll der Genosse „versucht haben, eine andere Person körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Er soll mit der rechten Hand mindestens zwei Hühnereier mit hoher Wucht in einer gezielten Bewegung auf die Pegida-Demonstranten geworfen haben“.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 18. Januar 2018 um 9:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!