Category Archives: Repressionsfälle

Anquatschversuch in Frankfurt/Main

Am 15. Juni klingelt bei der Familie einer Genossin, wo sie gemeldet ist, gegen Abend ein Mensch, der sich an der Freisprechanlage als DHL ausgibt und sich oben als Herr Müller vom Bundesverfassungsschutz vorstellt. Er sagt, er suche Frau X* und hätte Fragen zu Menschen aus Bremen. X* hält sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung auf, ihre Familie will erst mit ihr abklären, ob es ok ist, ihre Handynummer weiterzugeben. Herr Müller sagt, er würde am nächsten Tag nochmal vorbeikommen, was er auch tut. Der Bruder von X* gibt ihm die Telefonnummer, einen Tag später ruft Herr Müller X* an. Sie ist bereit, mit ihm zu telefonieren, weil sie sich dadurch erhofft, dass er nicht weiter ihre Familie belästigt. Er will sie zu einem Unternehmen aus Leipzig befragen, das er namentlich nicht nennt, aber meint, dass X* in der Vergangenheit für dieses gearbeitet hätte. X* sagt ihm, dass sie kein Interesse an einem Gespräch hat und legt auf. Danach wechselt sie ihre Handynummer.

Solltet ihr von Beamt*innen des Verfassungsschutz angequatscht werdet, verweigert unbedingt jedes Gespräch! Ihr müsst kein Wort mit denen wechseln, da der VS keinerlei polizeiliche Befugnisse hat.Die VS-Mitarbeiterinnen versuchten gezielt, das Gespräch nicht einschüchternd, sondern vertraulich zu gestalten. Dass sie hierbei in die persönliche Sphäre der Person eingedrungen sind und den Eindruck von staatlicher Verfolgung hinterlassen, gehört zum psychisch-manipulierenden Vorgehen. Gebt keine Kontaktdaten oder andere Informationen weiter.
Es ist niemals eine Option mit dem VS zu reden. Deren Mitarbeiter*innen sind bestens geschult und lassen sich auch nicht austricksen. Jede Information, die diese in einem „unverfänglichen“ Gespräch erhalten, ist eine Information zu viel! Der Verfassungsschutz möchte Offentlichkeit vermeiden. Daher: Meldet Euch bei uns oder anderen Rechtshilfestrukturen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und macht den Anquatschversuch öffentlich.

Flyer „Anquatschversuch. Was tun?“ Information der Roten Hilfe zu Kontaktaufnahme von VS und Staatsschutz.

Info- und Beratungsabend vorübergehend ausgesetzt!

UPDATE! Ab dem 8. Juni sind wir wieder persönlich für Euch da.

Aufgrund der aktuellen Situation rund um Covid 19 setzen wir unseren regelmäßigen Info- und Beratungsabend im Café ExZess vorübergehend aus.
Das heißt aber natürlich nicht, dass wir Euch bei staatlicher Repression alleine lassen!
Statt der direkten persönlichen Beratung Café ExZess gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie wir mit Euch in Kontakt treten können.

Wenn ihr also Beratungsbedarf oder Ärger mit Polizei oder Staatsanwaltschaft habt, erreicht ihr uns per (möglichst verschlüsselter) Mail. Schreibt uns nur grob, wie und mit was wir euch unterstützen können, beziehungsweise, wo ihr Fragen habt. Schickt uns keine konkreten Beschreibungen der Situationen, die euch vogeworfen werden. Schickt uns erstmal keine Dokumente (Strafbefehle, Vorladungen etc.).

Wenn Du eine Vorladung als Beschuldigter zur Polizei bekommen hast, einfach nicht hingehen.
Wenn Du einen Strafbefehl erhalten hast, lege wegen der Frist von 14 Tage schriftlich Einspruch ein.
Lies bitte schon mal unsere Broschüre „Was tun wenn’s brennt?“ Rechtshilfetipps auf Demonstrationen, bei Übergriffen, bei Festnahmen, auf der Wache. bzw. den Flyer zu Strafbefehlen. Hier findest Du die ersten wichtigen Infos.

Veranstaltung am Dienstag, 17. März 2020 um 20:00 // Free Mumia! ABGESAGT!

Die Veranstaltung im Saalbau ist abgesagt und soll nachgeholt werden. Die Mahnwache für die Freilassung von Mumia Abu-Jamal, Leonard Peltier und Ana Belen Montes vor dem US-Generalkonsulat Frankfurt soll aber am 17.3. um 18 Uhr stattfinden.

Vortrag von und Diskussion mit Johanna Fernandez, Sprecherin von Mumia Abu-Jamals Verteidigung und US-Aktivistin der Free Mumia Bewegung über das aktuelle Verfahren und die Möglichkeiten, ihn zu befreien.

Die USA zelebrieren sich nach wie vor als „Land der Freien“ und finden es nicht seltsam, dass sie gleichzeitig weltweit die größte Inhaftierungsrate ihrer Bürger*innen haben. Aber seit dem ersten Massaker an der indigenen First Nation und seit dem ersten Tag, als Menschen aus Afrika verschleppt wurden, haben sich immer viele dagegen gewehrt – oft mit tatkräftiger Unterstützung von unerwarteten Seiten. So gibt es dort nicht nur eine lange Geschichte der staatlichen Repression, sondern auch eine vielfältige Geschichte des Widerstands – ungeheuer spannend, voller wichtiger Erfahrungen und mutmachender, inspirierender Geschichten und Menschen.
Mumia Abu-Jamal ist einer dieser Menschen. Seit 38 Jahren hinter Mauern, über 28 davon im Todestrakt, ehemaliger Black Panther, Autor von 10 Büchern und mittlerweile unzähliger Radio-Kolumnen zu Widerstand, Menschenwürde, politischem Kampf und Gleichberechtigung.
Johanna Fernandez aus New York macht für ihn eine Rundreise durch Deutschland. Die Dozentin für Geschichte besucht Mumia seit über 15 Jahren, ist Teil seines Verteidigungsteams und Aktivistin für die Rechte der People of Color in den USA. Mit Wurzeln in der Dominikanischen Republik und ihrer zweiten Muttersprache Spanisch ist sie aktiv in der Black Lives Matter Bewegung, und kürzlich ist ihr Buch über die Young Lords erschienen – die unbekannten Latinx-Brüder und -Schwestern der Black Panther.
Drei Generationen von Aktivist*innen konnten die Hinrichtung Mumias verhindern und sein Überleben im Gefängnis sichern. JETZT gibt es zum ersten Mal eine realistische Chance für ihn, in einem Revisionsverfahren frei zu kommen. Beim Kampf um sein Leben und seine Freiheit ging es immer um alle, nie nur um ihn allein. Seine Freilassung wäre ein großer Erfolg für alle in den USA, die sich für eine befreite Gesellschaft einsetzen.
Johanna Fernandez berichtet und lädt ein zur Diskussion darüber, wie wir diesen Kampf hier unterstützen können.

Datum und Zeit: Dienstag, 17. März 2020 – 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Saalbau Gallus, Frankenallee 111/Raum 3, Frankfurt

Veranstalter*innen: Mumia-Gruppe Frankfurt, Tokáta-Leonard Peltier Support Group Rhein-Main e.V., Dritte Welt Haus e.V., Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Frankfurt am Main

Spendenaufruf // Antisexistisches Engagement gegen einen übergriffigen Lehrenden

Wegen ihres antisexistischen Engagements gegen einen übergriffigen Lehrenden wurde eine Genossin zu hohen Strafzahlungen verurteilt, die wir als Rote Hilfe auf Grund der bestehenden Beschlusslage zur Unterstützung von Unterlassungsklagen im Bereich des Zivilrechts finanziell nicht unterstützen können.
Wir verstehen diese Unterlassungsklagen und Entschädigungsgelder aber eindeutig als Repression gegen feministische Kämpfe, um Betroffene mundtot zu machen und rufen euch daher dazu auf, Kohle für sie zu spenden.

Zum Hintergrund:
Die Betroffene beschwerte sich beim Gleichstellungsbüro ihrer Universität über einen ihr gegenüber übergriffigen Lehrenden. Das eingeschaltete Büro ergriff jedoch keine Konsequenzen gegen den Täter und drohte stattdessen ihr und weiteren Betroffenen mit Konsequenzen, sollten die Vorfälle öffentlich werden. Als Reaktion machte die Betroffene das Verhalten der Universität öffentlich und willigte zu einem Gespräch mit der FAZ ein, die über die Vorfälle berichtete. Daraufhin erhielt sie vom Anwalt des übergriffigen Lehrenden eine Aufforderung eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie es in Zukunft unterlassen würde von den Vorfällen zu sprechen. Es kam für die Betroffene nicht in Frage zu unterschreiben und Stillschweigen zu bewahren. In Absprache mit ihrer Anwältin erstattete sie Anzeige wegen sexueller Belästigung. Diese Anzeige war u.a. notwendig, um gegen die Unterlassungsaufforderung vorgehen zu können. Da sie die Aufforderung nicht unterzeichnete, folgte eine Klage des Täters, um sie dazu zu zwingen. Gegenstand dieser Verhandlungen waren die Aussagen, die die Betroffene gegenüber der FAZ tätigte. Der Täter gewann den Prozess und die Betroffene darf über Teile der Vorfälle nicht sprechen, da sie die Taten nicht beweisen konnte – was für sexualisierte Gewalttaten typisch ist.
In der Folge hat der Täter in einer kombinierten, zweiten Klage 7500€ Entschädigung gefordert und zusätzlich weitere Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Dieser zweite Prozess ist mit einem Vergleich geendet, durch den die geforderte Summe deutlich gesenkt werden konnte.

Öffentlichkeitsarbeit und Erfolge:
Die Genossin hat vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit geleistet (sowohl innerhalb der linken Szene als auch über regionale und überregionale Presse) und auch Möglichkeiten zur Finanzierung der Kosten organisiert. Sie hat die Vorfälle, den Umgang des Gleichstellungsbüros und die juristische Auseinandersetzung unter anderem in der FAZ thematisiert. Weitere Medien berichteten in der Folge darüber. Überdies organisierte sie eine Kundgebung mit mehreren hundert Personen mit. Als Reaktion auf diese Proteste und die Berichterstattung hat die Universität eine Antidiskriminierungsrichtlinie verfasst, an der nun auch explizit studentische Vertreter*innen mitarbeiten durften, und in der festgehalten wurde, dass die Antidiskriminierungsberatungsstelle der Universität unabhängig und parteiisch im Sinne der Betroffenen ist. Des weiteren fand sich eine Gruppe von Personen, die eine Unterstützungsgruppe gegründet und auch den Prozess solidarisch begleitet hat. Aus diesen Zusammenhängen ist eine neue Gruppe hervorgegangen, die explizit Betroffene sexualisierter Gewalt bei Gerichtsprozessen unterstützen möchte.

Bitte unterstützt die Genossin – spendet für die Kosten, die die ganze Scheiße verursacht hat!

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
Spendenstichwort: Feministische Betätigung

Für mehr Infos, Zeitungsartikel zu den Vorfällen, der Demonstration und dem Umgang der
Universität:
WIKINEWS: Dozent der J. W. Goethe-Universität belästigt Studentin sexuell
Deutschlandfunk: Sexismus an der Uni – AStA Frankfurt macht mobil
FNP: Jede fünfte Studentin wird an der Uni belästigt
FR: Studierende protestieren gegen Sexismus an der Uni
Journal Frankfurt: Sexismus gehört zum Alltag an der Goethe-Uni
AStA Uni Frankfurt: Studierende fordern Konsequenzen nach Belästigung
AStA Uni Frankfurt: Kundgebung gegen Sexismus an der Goethe-Uni
AStA Uni Frankfurt: Forderungen gegen Sexismus an der Goethe-Universität
Faz: Uni Frankfurt wehrt sich nach Vorwürfen
FNP: Uni Frankfurt wehrt sich gegen Vorwurf einer Studentin

Soliparty am Freitag, 04. Oktober 2019 ab 22:00 // für die 3 von der Autobahn

Drei linke Aktivisten aus Nürnberg wurden am Mittwoch, den 21.08.19, auf dem Weg in den Urlaub im Baskenland von der Polizei an einer Autobahnkontrollstelle nach Biarritz festgenommen. Die Polizeiaktion fand wegen dem nahenden G7 in Biarritz statt. Der Grund (angeblicher illegaler Waffenbesitz aufgrund eines Pfeffersprays), wegen dem sie festgenommen wurden, wurde vor Gericht wieder fallen gelassen – es reichte aber alleine der Vorwurf offensichtlich in Frankreich, um den Vorwurf eines „spontanen Zusammenschlusses einer Gruppe zur Vorbereitung von Gewalttaten“ zu kreieren und die Drei daraufhin zu 2 und 3 Monaten Haft zu verurteilen.
Bislang gibt es trotz massiver Intervention keinen Zugang zu den Verurteilten. Es wurde kein Wahlverteidiger bislang zugelassen, sondern ausschließlich Pflichtverteidiger. Einen Tag nach der Verurteilung wurden die drei (18-22-jährige junge Männer) auf drei unterschiedliche Gefängnisse verteilt. Eines der Gefängnisse hat laut Medienberichten katastrophale Bedingungen für die Häftlinge und ist komplett überbelegt.
Seit dem Vorfall sind nun über 2 Wochen vergangen – und niemand, nicht mal die Eltern, haben bislang mehr als vereinzelte offizielle Informationen.
Der Kontakt ist nur über den Postweg möglich, und kann deshalb bis zu drei Wochen dauern. Keiner der drei spricht französisch und keiner hat momentan einen Rechtsbeistand. Die Inhaftierten durften bisher auch nicht telefonieren, da keiner bis jetzt einen Anruf von ihnen bekam. Weder Familie, Angehörige, noch Anwälte.
Diesen krassen Fall von Repression wollen wir nicht einfach so auf uns sitzen lassen, und die Gefangenen so gut unterstützen, wie es geht.

Mehr Infos und das Spendenkonto sowie die Adresse für Solifotos findet ihr auf redside.tk

Datum und Zeit: Freitag 4. Oktober 2019 – 22:00 Uhr
Veranstaltungsort: Café Koz, Mertonstraße 26-28, Frankfurt

Zwischenbericht zum Elbchaussee-Prozess // Die Anklage wackelt

Seit mittlerweile 19 Verhandlungstagen läuft der erste Prozess gegen mutmaßliche Teilnehmer an den Protesten gegen den G20-Gipfel auf der Elbchaussee. In dem Prozess versucht die Staatsanwaltschaft eine neue Rechtsprechung auf Demonstrationen anzuwenden, die die Versammlungsfreiheit einzuschränken droht, sollte sich die Rechtsauffassung auch in höheren Instanzen durchsetzen. Trotz der möglicherweise weitreichenden Folgen dieses Urteils wird die Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das Gericht begründete den Geheimprozess u.a. mit Beifall und lautstarken Jubelstürmen aus dem vollbesetzten Zuschauer*innenraum für die Angeklagten an den ersten beiden Prozesstagen. Doch auch die Anklage hatte bei ihrer dürftigen Beweislage allen Grund kritische Prozessbeobachter*innen auszuschließen, wie der bisherige Prozessverlauf zeigt.

Anklage: G20-Protest als unpolitischer Hooliganismus
Die Anklage will nachweisen, dass sich die fünf Angeklagten allein durch die Teilnahme an der Demonstration, aus der heraus zahlreiche Autos und Geschäfte angegriffen wurden, des schweren Landfriedensbruchs strafbar gemacht haben. Vier der fünf Angeklagten wird keine eigenhändige Straftat vorgeworfen. Mit ihrer Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Mai 2017, das sich jedoch explizit auf Auseinandersetzungen zwischen Fußball-Hooligans bezog. Das Gericht wertete das „ostentative Mitmarschieren“, also ein bewusst herausforderndes Mitlaufen in einer Gruppe, als psychische Beihilfe für die gewalttätigen Hooligans. Der BGH schloss in seinem Urteil eine Anwendung auf Demonstrationen allerdings ausdrücklich aus.
In der Beweisaufnahmen will und muss die Staatsanwaltschaft Hamburg den Angeklagten nachweisen, dass die Schäden an der Elbchaussee mit dem Wissen und Wollen aller Teilnehmenden der Demonstration verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer gemeinsamen Planung und Organisation aus. Die Teilnehmenden hätten sich vorab im Donners Park getroffen, gemeinsam in schwarze Kleidung umgezogen und seien dann losmarschiert. In der Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft dabei auf vermeintliche Zeug*innenaussagen wie diese: „Etwa eine halbe Stunde später ging das Drama los. Plötzlich waren sie alle schwarz gekleidet und formierten sich zu einem schwarzen Block“. Allein bestritten mehrere Zeug*innen in der Hauptverhandlung, dies gegenüber der Polizei so gesagt zu haben. Das hätten sie gar nicht gekonnt, da sie es nur im Vorbeilaufen wahrgenommen haben, gar keine Sicht darauf hatten oder ähnliches. Wie die Polizei auf solche Aussagen kam? Sie müsse sie falsch verstanden haben. Diese und ähnliche Vorfälle gab es mehrmals im Prozessverlauf. Die mehrmonatige Arbeit der SOKO Schwarzer Block scheint wohl auch darin bestanden zu haben, sich Aussagen auszudenken, die zu ihrer Sicht des Geschehens passten.
Auch die Aussagen der geladenen Mitglieder der SOKO blieben so unergiebig, ungenau und an der Sache vorbei, dass selbst die Kammer vorerst auf die Ladung weiterer Beamter verzichten will. Der „Fallführer Elbchaussee“ konnte auch unter Vorhaltung ihrer Aussagen nicht erklären, wie Innensenator Grote, Polizeipräsident Meyer, der G20-Einsatzleiter Dudde oder SOKO-Leiter Hieber auf ihre Aussagen im Sonderausschuss des Senats kamen. Die SOKO versuchte alle Teilnehmenden der Demonstration an der Elbchaussee zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft machte die Ermittlungsvorgabe, dass der Aufzug von Anfang an gewalttätig gewesen wäre. Durch den unfriedlichen Verlauf hätte es sich demnach nie um eine Versammlung gehandelt. Bis heute wurde jedoch nicht ermittelt, wann und wo sich der Zug denn gebildet hat.
Die Anklage beruft weitgehend auf Ermittlungshypothesen, die sich auf „Analyse und Lageeinschätzung“ stützen. Die SOKO interpretierte also Videos, Luftbilder und anderes Bildmaterial und versuchte Rückschlüsse zu ziehen. Belastbare Beweise, mit denen beispielsweise eine gemeinsame Planung belegt werden könnte, bietet an Tatsachen arme Anklage kaum. So ließ sich das Konstrukt des Verfassungsschutzes nicht bestätigen, dass die italienische ‚Autonomia Diffusa‘ für die die Straftaten verantwortlich wäre, obwohl es von der SOKO lange als Arbeitshypothese verfolgt wurde. Ein Staatsschutzbeamter, der die SOKO beriet, bekundete trotzdem, dass diese Taten eher zu aus dem Ausland angereisten Klientel passen würden. Straftaten von deutschen Autonomen wären eher „institutionalisiert“ und sie seien darauf bedacht, dass Gewalt „vermittelbar“ sei. Diese Erkenntnis hätte er seiner Lektüre von u.a. ‚Autonome in Bewegung‘ oder ‚Der kommende Aufstand‘ zu verdanken.
Trotz des großen Verfolgungswillens und politischem Druck, den die Staatsanwaltschaft durch einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und zahlreiche Beschwerden beim Oberlandesgericht zeigte, erhärtete die Verhandlung die Anklage bislang nicht. Dies und eigene Einlassungen bewirkten, dass zwischenzeitlich zwei weitere Angeklagte die U-Haft verlassen durften. Die Haftbefehle gegen die vier teils minderjährigen Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet wurden aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft zog ihren angekündigten Widerspruch dagegen mittlerweile zurück. In ihren Einlassungen gaben vier Angeklagte an, an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen, sie aber vorzeitig verlassen zu haben. Das Konstrukt der Anklage eines homogenen gewalttätigen Blocks bekam dadurch zusätzliche Risse. Zudem gaben die Angeklagten an, dass sie mit dem Verlauf nicht gerechnet und ihn so nicht gewollt hätten.
Das Verfahren wird mindestens bis zum 20. September fortgesetzt. Trotz der Verlängerung des Prozesses muss damit gerechnet werden, dass bis zum Abschluss des Verfahrens noch weitere Termine nötig sind.

G20-Prozess // Halil und Can sind nicht mehr in U-Haft!

Seit eineinhalb Wochen [Mitte Februar 2019] sind unsere Genossen wieder zu Hause. Als United we Stand FFM/OF heißen wir sie herzlich zu Hause willkommen.

Hintergrund
Am 18. Dezember 2018 wurde der der sogenannte Elbchausee-Prozess gegen Can, Halil, Loic und zwei weitere Genossen eröffnet. Beim Prozessauftakt, sowie an den ersten Verhandlungstagen ist der Zuschauerraum des Gerichtssaals voll, viele Genoss*innen insbesondere aus dem Rhein-Main Gebiet waren angereist, um ihre Solidarität mit den Gefangenen und der Legitimität der G20 Proteste in allen ihren Formen Ausdruck zu verleihen. Doch die Öffentlichkeit wurde nach dem dritten Prozesstag unter dem Vorwand des Jugendschutzes in Bezug auf die Minderjährigkeit zweier Angeklagter ausgeschlossen. Von da an konnten nur noch Familienangehörige an den Verhandlungen teilnehmen, der Zuschauerraum blieb leer.

Vorläufige Freilassung und Einlassung
Umso erfreulicher war es, als am 14. Februar Halil und Can aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Mit Freude wurde die Nachricht der Entlassung aufgenommen und die beiden am Knasttor in Empfang genommen. Sie können endlich nach langer Zeit wieder nach Frankfurt/Offenbach zurückkehren und ihren Liebsten und Genoss*innen nah sein. Auch wenn der Prozess noch weiter geht, können Halil und Can so etwas Kraft schöpfen.
Die beiden Genossen waren schon einmal nach einer positiv ausgefallenen Haftprüfung im November aus der Haft entlassen worden. Damals ging es um eine Haftverschonung und nach dem Einspruch der Staatsanwaltschaft, mussten sie nach zwei Stunden in Freiheit die Haft wieder antreten.
Der Einspruch der Staatsanwaltschaft berief sich auf eine mögliche Fluchtgefahr. Da die beiden sich jedoch freiwillig zum erneuten Haftantritt stellten, war die Argumentation der Staatsanwaltschaft schwer zu halten und so führte die zweite Haftprüfung letztlich zur Aufhebung des Haftbefehls gegen alle vier Angeklagte aus dem Raum Frankfurt/Offenbach.
Dieser Haftentlassung ging in der Woche zuvor eine Einlassung der Vier voraus. Über ihre Rechtsanwält*innen ließen sie erklären, dass sie zunächst auf der Demo anwesend waren und identisch mit einer Vierergruppe sind, die auf den von der Polizei gesammelten Videos mehrfach auftaucht. Gleichzeitig gaben sie an, den Aufzug zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen zu haben weil sie mit dem Verlauf, den das Ganze nahm, nicht gerechnet hätten und das so auch nicht wollten.
So sollte dem Konstrukt einer „ostentativ auftretenden Gruppe“ entgegengewirkt werden, das alle Anwesenden für alle Taten und alle entstandenen Schäden haftbar machen möchte, unabhängig davon, ob sie in der Situation eine passive oder aktive Rolle einnehmen.
Wir als United we Stand FFM/ OF stehen weiterhin hinter unseren Genossen. Für uns zeigt sich an dieser Stelle die Dringlichkeit angeklagte Genoss*innen zu stärken und sie unsere direkte und politische Solidarität spüren zu lassen. Sowohl auf der Straße als auch im Gerichtssaal.
Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Verfahren, das auf zusätzliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit abzielt, stellen sich für die Soli-Arbeit neue Herausforderungen. Hier müssen wir gemeinsam diskutieren und als Linke einen Umgang finden, der auf unserer gemeinsamen Stärke, der Solidarität, fußt.
Die Haftentlassung von Halil und Can werten wir als eine Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion, die uns vorher durch die U-Haft genommen war.
Der Elbchaussee-Prozess wurde mittlerweile schon bis in den Juni verlängert. Loic, der fünfte Angeklagte, ist weiterhin in Untersuchungshaft. Den angeklagten Genossen in erster Linie, aber auch ihren Familienangehörigen sowie ihren Freund*innen, steht weiterhin ein schwieriger Weg bevor. Dieser muss nun weiter gemeinsam bestritten werden.
Wir wünschen den Angeklagten dafür viel Kraft. Wir stehen an eurer Seite.

United we Stand FFM/OF

Veranstaltung am Donnerstag, 14. März 2019 um 19:00 // Zum „Tag der politischen Gefangenen“

Der 18. März erinnert an den Aufstand der Pariser Kommune im Jahr 1871, aber auch an ihre Zerschlagung und die folgende Repression. Die Internationale Rote Hilfe erklärte den Tag 1923 zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Nach dem Ende des Nazifaschismus gab es erst wieder 1996, auf Initiative von Libertad und der Roten Hilfe, einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen.

Seit 2016 findet in München der Prozess gegen 10 Genoss*innen von ATIK und TKP/ML, mit dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b, statt. Drei von ihnen sitzen seit 2015 immer noch im Knast.
Seit Jahrzehnten gibt es immer laufende Prozesse gegen politisch aktive Kurd*innen, die oft zu mehrjährigen Haftstrafen führen.
In Folge der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg wurden dutzende Genoss*innen in U-Haft gesteckt, die teilweise immer noch einsitzen.

Vertreter*innen u.a. von Azadi, ATIF und der Rote Hilfe berichten von den Haftbedingungen, den Prozessen und wie Solidarität mit den Genoss*innen organisiert werden kann.

Datum und Zeit: Donnerstag 14. März 2019 – 19:00 Uhr
Veranstaltungsort: Volkshaus, Werrastraße 29, Frankfurt

Prozesstermin am Montag, 18. März 2019 um 8:30 in Berlin // 15.000 € für ein Transparent gegen Rheinmetall

Es geht um das Transparent „8. Mai 1945, damals wie heute: war starts here, let’s stop it here“, das am 8. Mai 2018 vor der Rheinmetall-Jahreshauptversammlung im Maritim-Hotel in Berlin (direkt gegenüber dem Verteidigungsministerium/Bendlerblock) gezeigt werden sollte. Rheinmetall verdient mit Waffen- und Technologieexport Milliarden. Die Türkei ist mit dem Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und gegen das emanzipatorische Projekt in Rojava ein gern gesehener Handelspartner von Rheinmetall.

Die Polizei verhinderte das Zeigen des Transparents und nahm sieben Personen fest. Zwei Menschen aus Frankfurt/M. erhielten Strafbefehle mit dem Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, beide legten Einspruch ein. Am 18.03.2019, dem Tag der politischen Gefangenen, findet der Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Turmstraße 91,
Raum 456, ab 9.15 h statt.

Nutzen wir diesen Tag, um den Protest gegen deutsche Rüstungsexporte fortzusetzen und unsere Solidarität mit den Kämpfen der kurdischen Bevölkerung in Rojava/Syrien und in der Türkei auszudrücken.

Kommt um 8.30 h zum Amtsgericht Tiergarten, bringt Transparente mit, besucht den Prozess.

Weitere Infos unter https://rheinmetallentwaffnen.noblogs.org/