Prozesstermin am Dienstag, 10.01.2017 um 9:15 // Pegida/Fragida (2. Prozesstag vor dem Landgericht)

Nach einem Verhandlungstag vor dem Amtsgericht und einem ersten Tag vor dem Landgericht, geht es jetzt weiter:

Am Dienstag, den 10 Januar, steht ein bereits verurteilter Genosse erneut vor Gericht, da die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft empfand das Strafmaß unseren Kenntnissen nach nicht als angemessen.
Inzwischen liegt in Einzelbilder zerlegtes Videomaterial vor, welches gezeigt werden wird.

Zeigt euch solidarisch und kommt am Dienstag, 10. Januar 2017 um 9:15 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, voraussichtlich 1. Stock und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Blockupy-Kessel 2013 // Kesselklage abgewiesen – Bundesverfassungsgericht und Polizei Hand in Hand

Das Bundesverfassungsgericht hat eine der Verfassungsbeschwerden gegen den Blockupy-Kessel 2013 abgelehnt. Diese Entscheidung ist eine Schweinerei, die sich klar gegen linke Demonstrationen richtet. Zwar betont das Gericht die Versammlungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger. Nüchtern betrachtet muss man aber sagen, dass das Urteil das bereits übliche Polizeiverhalten gegen Linke rechtfertigt: Demos stoppen, groß kesseln und massenhafte ED-Behandlungen. Die Einschätzung der Lage erfolgt allein durch die Polizei. “Rechtssicherheit” nennt das die Fachfrau_mann. Nicht nur für unsere Blockupy-2013-Kampagne ist das ein herber Schlag. Ist die Kesselung rechtmäßig, gibt es auch keinen Anspruch auf Geld. Für den Anspruch müsste das Festhalten durch die Polizei zur Freiheitsberaubung erklärt werden. Doch das ist jetzt kaum mehr möglich. Es sind zwar noch nicht alle Verfahren diesbezüglich entschieden, aber der Beschluss gibt keinen Anlass zur Hoffnung, dass es bei den anderen Verfassungsbeschwerden eine bessere Entscheidung geben wird.

Alle, die schon Klage eingereicht haben, bitten wir mit ihre_n Anwält_innen Kontakt aufzunehmen. Die Anwält_innen, mit denen wir in Kontakt stehen, raten nun dazu, von einer Klage abzusehen. Dem müssen wir uns leider anschließen.

Es zeigt wieder einmal, dass es nicht diese oder jene Regierung, diese oder jene Polizeimaßnahme, dieses oder jenes Urteil zu kritisieren ist, sondern dass in diesem Staat alle Instrumente Hand in Hand arbeiten. Wir dürfen angesichts solcher Urteile nicht vergessen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind – und das wir Recht damit haben, für eine bessere Welt zu kämpfen! Ihre Schweinereien erhärten unseren Widerstand. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir schon längst beschlossen haben, uns nicht auf diese Gerichte und diese Entscheidungsträger_innen zu verlassen. Lassen wir uns von diesem Ausgang nicht entmutigen, wir brauchen ihre Zustimmung nicht, solange wir beieinander stehen. Wir dürfen nicht vergessen, dass unsere Stärke Solidarität heißt!

Wir haben uns über das große Interesse sehr gefreut und bedanken uns für Eure Bereitschaft gegen diese Maßnahme vorzugehen. Gerne hätten wir das zu einem besseren Ende gebracht.

Veranstaltung am Donnerstag, 8. Dezember 2016 um 19:00 // Strategische Prozessführung – Diskussions- und Infoveranstaltung zu den Prozessen zu M31 und der Gegendemonstration zum AFD-Parteitag in Stuttgart

In jüngster Zeit werden vermehrt gerichtliche Verfahren geführt, im Rahmen derer die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns im Kontext von Demonstrationen überprüft werden soll. Dabei obliegt es den Gerichten, das Handeln der Beamt*innen nachträglich zu prüfen und die Frage zu beantworten, ob dieses in die Grundrechte der Bürger*innen eingreift. Solche Formen von Prozessen können im Kontext strategischer Prozessführung betrachtet werden. Dabei ist der politische Charakter solcher gerichtlichen Auseinandersetzungen keineswegs unumstritten. Einerseits verspricht die Form der gerichtlichen Auseinandersetzung Möglichkeiten, unrechtmäßiges polizeiliches Handeln zu thematisieren und damit die reale Erfahrung von Repression und staatlich vermittelter Gewalt „offiziell“ zu delegitimieren und unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Andererseits bedeutet die Auseinandersetzung vor Gericht neben hohen finanziellen Kosten, dem Aufwand den sich Klagende unterziehen müssen und etwaigen allgemeinen Risiken für politische/Aktivist*innen/, dass nicht mehr erreicht werden kann, als die Verbesserung oder Herstellung des status quo. Prozesse eröffnen also rechtlich/politische Arenen, von denen sich nicht mehr versprochen werden kann, als die Wiederherstellung des Rechtsstaats und die damit zumindest strukturelle Unterstützung anderer Gewaltverhältnisse.

Konkret soll im Rahmen der Veranstaltung anhand der Prozesse die zu M31 und der Gegendemonstration zum AFD-Parteitag in Stuttgart aktuell geführt werden auf verschiedene Ambivalenzen, die mit den gerichtlichen Auseinandersetzungen verknüpft sind, eingegangen werden. Dabei dient die Veranstaltung einerseits dazu, den aktuellen Stand und weitere Informationen auszutauschen. Andererseits sollen darüber hinausgehende politische Alternativen diskutiert und aufgezeigt werden.
Genoss*innen, die am 1. Juni 2013 bei der Blockupy-Demonstration hinter dem Theater gekesselt wurden sowie Betroffene der Polizeigewalt des AfD Parteitags im Frühjahr 2016 sind besonders zu der Veranstaltung eingeladen, um ein gemeinsames Vorgehen besprechen zu können.

Die Veranstaltung findet am 08. Dezember 2016 ab 19 Uhr im Studiehaus, Campus Bockenheim statt.
Eine Veranstaltung des AKJ Frankfurt, der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte und der Roten Hilfe Frankfurt.

News zum Blockupy-Kessel 2013 in Frankfurt!

Hergehört! Wer am 1. Juni 2013 in Frankfurt an der Blockupy-Demonstration teilnahm und kurz nach dem Start hinter dem Theater gekesselt wurde, hat womöglich Anspruch auf Schadensersatz!
Allerdings ist das alles nicht so einfach, wie das letzte Mal – und die Zeitnot ist größer denn je. Meldet euch also schnell bei uns, falls ihr damals gekesselt wurdet und schreibt eine Mail an: frankfurt-kessel@riseup.net [Key] oder kommt in unsere Beratung im Exzess.

Die letzte Schmerzensgeld-Kampagne:

Letztes Jahr konnten wir eine große Schmerzensgeld-Kampagne gegen das Polizeipräsidium Frankfurt fahren, da die Kesselung der M31-Demo am 31. März 2012 unrechtmäßig war. Aus der polizeilichen Maßnahme wurde so eine Freiheitsberaubung, die den Betroffenen bis zu 600 Euro Schmerzensgeld brachte. Dieses konnte sehr einfach mittels eines formlosen Briefes beim Polizeipräsidium eingefordert werden. Vorausgegangen waren dem sowohl ein Urteil, das dem Kessel die Rechtmäßigkeit absprach und einige erfolgreiche Klagen auf Schmerzensgeld. Zwar stellten sich die Polizei zunächst etwas quer und versuchte, alles zu verzögern. Letztlich musste sie sich aber auf erneuten anwaltlichen Druck bereit erklären, alle eingehenden Forderungen zu bearbeiten. Auf diese Weise wurde die Polizei ca. 100.000 Euro los!

Der Kessel 2013:

Beim Blockupy-Kessel ein Jahr später wurden abermals 934 Linke bis zu neun Stunden gekesselt. Anders als bei M31 fand kein Abtransport in Gefangenensammelstellen statt, sondern Polizei, gekesselte und nicht-gekesselte Demonstrantinnen verharrten stundenlang an Ort und Stelle. Gegen den Kessel wird geklagt und das Verfahren ist zur Zeit dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Es gibt noch kein Urteil, ob der Kessel legal oder illegal war. Dementsprechend gibt es auch noch keine erfolgreiche Klagen auf Schmerzensgeld. Ärgerlicherweise ändert das nichts daran, dass ein Anspruch auf ein solches mit Ende diesen Jahres verjährt!

Solltet ihr 2013 im Kessel gewesen sein, meldet euch schnell bei uns! Wir können dann ein eventuelles weiteres Vorgehen besprechen!

Wir laden euch in diesem Zusammenhang auch am 8. Dezember um 19 Uhr ins Studierendenhaus (Campus Bockenheim) ein. Auf einer vom “Arbeitskreis kritischer Jurist_innen” organisierten Veranstaltung werden die “Initiative für Bürgerrechte und Demokratie” und wir über solche Kesselklagen diskutieren.

Prozesstermin am Dienstag, 29.11.2016 um 14:00 // 18.03.2015 – Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand (2. Prozesstag)

Es handelt sich um die Fortsetzung des Prozesses vom 11.November.
Der Genosse aus Dresden soll sich im Rahmen der Proteste vom 18.03.2015 gegen die Eröffnung der EZB verschiedener Vergehen schuldig gemacht haben. Die politische Dimension des Prozesses liegt auf der Hand. Mit Hilfe von fragwürdigen Aussagen besonders motivierter Cops werden Vorwürfe konstruiert, um Einzelne zu treffen und uns alle einzuschüchtern. Darum lasst uns den Angeklagten unterstützen und zeigen, dass niemand alleine ist!

Zeigt euch solidarisch und kommt am Dienstag, den 29. November 2016 um 14:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 15, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Für ein solidarisches Miteinander gegen ihre Repression.

Aufruf zur kritischen Prozessbegleitung: „Pick-Up-Artists“ (Update! Raum 391)

Am Donnerstag den 24. November findet der Prozess gegen den Frankfurter „Pick-Up-Artist“ Bican statt. Der „PuA-Artist“ ist Teil eines weltweiten sexistischen Netzwerkes, welches in Seminaren sexuelle Übergriffigkeit und Rape Culture lehrt und lernt (mehr dazu siehe: https://fantifafrankfurt.wordpress.com/aktuelles/pick-up-artist/).

Bican verklagt (u.a.!) den Asta der Uni FfM, weil der Asta zwei Artikel in der Astazeitung abdruckte, die Bican als übergriffigen Sexisten bezeichnen und seine Praxis als „PuA-Coach“ kritisieren.
Schon Anfang des Jahres hatte das Oberlandesgericht versucht, mit einer einstweiweiligen Verfügung den Asta zu zwingen, solche kritische Berichterstattung zu unterlassen.
Nun geht der Prozess weiter und wir sind gespannt, ob das Gericht sexualisierte Gewalt der „Pick-Up-Szene“ in Form von Bicans Praxis legitimieren wird oder verurteilt.

„Pick-up-Artists“ praktzieren ihr übergriffiges sog. „Flirten“ täglich völlig selbstverständlich in der Öffentlichkeit ohne große, merkliche Gegenwehr. Dieser Raum muss ihnen genommen werden!
Kommt also zum Gericht; für queerfeministische Kämpfe gegen Rape Culture und Sexismus.
Für eine Flirtkultur der Mündigkeit und Lust aller Beteiligten, gegen gelebte Omnipotenz-und Vergewaltigungsphantasien selbsternannter „Verführungskünstler“.

24.11.2016
12 Uhr
Gerichtsstraße 2
Gebäude B
Raum 391

Text übernommen von: https://fantifafrankfurt.wordpress.com/aktuelles/pick-up-artist/

Prozesstermin am Dienstag, 15. November 2016 um 9:30 // 18.03.2015 (2. Prozesstag) (Update!)

Ein Genosse soll im Rahmen der EZB-Proteste am 18. März 2015 in Frankfurt/Main mit einer Holzlatte einen Polizeibeamten angegriffen haben und in einem anderen Fall eine Flasche auf einen Polizeibeamten geworfen haben. Angeklagt ist er deshalb u.a. wegen eines besonders schwerer Falles des Landfriedensbruchs. (Es handelt sich um die Fortsetzung des Prozesses am 25. Oktober).

Zeigt Solidarität und kommt am Dienstag, 15. November 2016 um 9:30 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 13, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

UPDATE: Um 09:00 Uhr treffen wir uns zwecks gemeinsamer „Anreise“ zum Prozess am ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld!

Prozesstermin am Freitag, 11. November 2016 um 10:00 // Körperverletzung, Landfriedensbruch, Widerstand bei Blockupy 2015 (Update!)

Das besondere am 18. März 2015 waren die vielen unterschiedlichen Themen, Aktionsformen und Menschen, die sich alle vereint gegen Austerität und System wendeten. In Erinnerung blieben besonders die Momente der Solidarität, das Gefühl gemeinsamer Stärke und leider auch die besondere Härte und Willkür der Polizeigewalt. Für einige wenige endete diese Repression jedoch nicht an jenem Tag, sondern verfolgt sie weiter in ihren Alltag.

In den letzten Monaten wurden immer wieder betroffene Genoss*innen vor die Gerichte gezerrt und dabei kein Hehl aus der politischen Dimension der Prozesse gemacht. Das Vorgehen ist immer das gleiche: Mit Hilfe von fragwürdigen Aussagen besonders motivierter Cops werden Vorwürfe konstruiert, um Einzelne zu treffen und uns alle einzuschüchtern. Die Message ist klar: Protest und aktive Unmutsäußerungen sind nicht gewollt und werden verfolgt und bestraft.

In den kommenden Tagen steht der nächste politische Prozess dieser Art an. Betroffen ist diesmal ein Genosse aus Dresden. Wichtig ist jetzt, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und klarmachen, dass er nicht alleine und unser Protest immer legitim ist!

Also lasst uns gemeinsam den Genossen begleiten und unterstützen. Er freut sich über alle, die kommen können, sich solidarisch zeigen und ihm ein Lächeln schenken. Denn trotz Karneval ist der Staatsgewalt wohl nicht nach Spaßen zumute.

Zeigt euch solidarisch und kommt am Freitag, 11. November 2016 um 10:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 15, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Für ein solidarisches Miteinander gegen ihre Repression.

Es gibt es einen Vorabtreffpunkt für alle, die den Prozess solidarisch begleiten wollen. Treffpunkt ist um 9:30 Uhr im Klapperfeld.

Am selben Abend dann noch einen Soli-Barabend ebenfalls Klapperfeld. Los geht’s ab 20 Uhr. Kommt durstig und zahlreich und unterstützt die Betroffenen.

Veranstaltung am Donnerstag, 3. November 2016 um 18:00 // Politik vor Gericht – Perspektiven auf die politische Prozessführung

Aussageverweigerung. Keine Kooperation mit den staatlichen Repressionsbehörden. Der politische Prozess als Antwort auf eine politische Justiz.
Solche Herangehensweisen erscheinen vielen geradezu als Provokation. Jedenfalls soweit mensch davon ausgeht, dass wir in einem Rechtsstaat leben, welcher allen Individuen vor Gericht die gleichen Chancen einräumt. Unvoreingenommen und vollkommen wertneutral versteht sich.
Doch ist das überhaupt so? Ist das in einer „Klassengesellschaft“ überhaupt möglich und gewollt?

Zum grundsätzlichen Umgang mit einer politischen Justiz und den sich daraus ergebenden prozessualen Konsequenzen wollen wir diskutieren und die Problemfelder aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.
Mit eine*r Vertreter*in der Roten Hilfe, des AKJ sowie der Rechtsanwältin Wiebke Otto-Hanschmann und allen Interessierten.

Donnerstag, 3. November 2016 um 18 Uhr, Theodor-W.-Adorno-Platz 5, HZ 15

Eine Veranstaltung der Kritische Jurist_innen an der Uni Frankfurt