Erweiterte Stellungnahme zum 1. Mai und den Verwarngeldern

Seit letzter Woche werden im Zusammenhang mit dem 1. Mai und dem Gleiskessel Verwarngelder von der Bundespolizei verschickt. Wir möchten nach den bisherigen Irritationen mit einer gemeinsamen Stellungnahme von EA Frankfurt und Roter Hilfe Frankfurt Eure momentanen Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit den Verwarngeldern zusammenfassen. Update: Unsere Pressemitteilung

 

Derzeitige Handlungsoptionen:

Verwarngelder werden grundsätzlich nur für geringfügige Ordnungswidrigkeiten verhängt. Der Staat „bietet“ Euch sozusagen an, das Bußgeldverfahren nicht zu eröffnen, wenn Ihr dafür einen verhältnismäßig geringen Betrag bezahlt. Wenn Ihr das Verwarngeld innerhalb der Wochenfrist zahlt, wäre der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit erledigt.

Zahlt Ihr jetzt nicht das Verwarngeld, wird ein Bußgeldverfahren gegen Euch eröffnet. Ihr müsst dazu nicht gegen das Verwarngeld Einspruch einlegen, sondern einfach die Frist verstreichen lassen. Sobald Ihr einen Bußgeldbescheid erhaltet, solltet Ihr innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bußgeldbescheides formlos und unbegründet Einspruch einlegen. Bei einem fristgerechten Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Bußgeldbescheid überprüft wird. Erfahrungsgemäß werden in Frankfurt zwischen 75 und 150 Euro Bußgeld verhängt.

Zahlen oder nicht zahlen hat keinen Einfluss auf möglicherweise zusätzlich anhängige Strafverfahren.

 

Zahlen oder nicht zahlen?

/Für Zahlen spricht:/

35 Euro Verwarngeld sind im Vergleich zu bisherigen Sanktionen für ähnliche Blockadeaktionen in Frankfurt relativ niedrig. Das Geld zu zahlen käme zudem keinem „Schuldeingeständnis“ gleich, das zivilrechtliche Folgeprobleme nach sich ziehen könnte,und dieser Weg wäre eine recht „preiswerte“ Möglichkeit, um sich langwierige Bußgeldverfahren zu ersparen. Ihr hättet dann die Möglichkeit, Eure Energie in andere politische Arbeit zu stecken. Insofern kann Nichtzahlen auch eine politische Entscheidung sein und wird von uns nicht als entsolidarisierender Akt verstanden.

 

/Gegen Zahlen spricht:/

Wir haben in Frankfurt die Erfahrung gemacht, dass Bußgelder im Rahmen von Verhandlungen entweder reduziert oder die Verfahren sogar ganz eingestellt worden sind. Die Chancen für eine Einstellung schätzen wir insbesondere bei Massenverfahren, bei denen viele Menschen kollektiv Einspruch einlegen, als ziemlich hoch ein. Von Vorteil ist deshalb, wenn alle Betroffenen möglichst gemeinsam agieren und wir das Vorgehen der Repressionsbehörden gleichzeitig politisch skandalisieren.

Viele antifaschistische Gruppen in Frankfurt haben im Nachgang des 1. Mai diskutiert, dass gemeinsam die Nazis blockiert wurden und auch gemeinsam der Repression entgegengetreten werden sollte. Je mehr Leute sich auf die Verwarngelder einlassen, desto schwieriger wird es allerdings für alle anderen, die Gelder zu verweigern. Das bedeutet im Umkehrschluss: Je mehr Leute sich den Verwarngeldern verweigern, desto stärker wird ihre Position. Wir wissen momentan nicht, ob alle am 1. Mai auf den Gleisen kontrollierten Personen das Angebot eines Verwarngeldes bekommen haben und wollen nicht, dass am Ende Leute mit Verfahren alleine bleiben.

Egal, wie Ihr Euch in Euren Gruppen entscheidet, sind wir mit Euch solidarisch. Das bedeutet, dass wir versuchen werden, die finanziellen Folgen gemeinsam zu tragen. Die Bußgelder zu verweigern, wird aber auch von Euch verlangen, finanzielle Mittel aufzubringen und Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Alle Gruppen und Einzelpersonen müssen mit ihren politischen Zusammenhängen diskutieren, was für sie gangbare Wege sind, und welche (finanziellen) Folgen getragen werden können.

 

*Betroffenenplenum am 9. September *

Für alle (potentiellen) Betroffenen, die die Bußgeldverfahren weiter politisch begleiten wollen, bieten wir am *9. September  um 19 Uhr im Exzess* ein Betroffenenplenum an. Dort wollen wir mit Euch diskutieren, wie wir mit den Verfahren — politisch und finanziell — weiter umgehen.

 

Wir lassen niemanden alleine!

 

Rote Hilfe OG Frankfurt, EA Frankfurt

12.8.2013

 

Pressemitteilung 14.08.2013
Polizei verschickt Bußgelder gegen GleisblockiereInnen der Antinazidemo am 1. Mai

Die Bundespolizei verschickt aktuell die ersten Verwarngelder an die erfolgreichen
GleisblockiererInnen vom 1 Mai. Hunderte von Antifaschistinnen und Antifaschisten hatten sich auf die Zufahrtswege zu der Nazidemonstration am Frankfurter Ostbahnhof gesetzt und somit bereits die Anreise der Nazis nach Frankfurt verhindert. Dabei wurden die zum Teil sitzenden Demonstrierenden von der Polizei über Stunden am verlassen der Gleise gehindert und mit Pfefferspray und Schlägen traktiert und festgenommen. Nun sollen sie für ihre gelebte Zivilcourage auch noch Geld bezahlen.
Doch wir werden dass nicht akzeptieren: Die Rote Hilfe ruft dazu auf sich den Verwarngeldern und Bußgeldbescheiden massenhaft zu widersetzten. Wenn Stadt und Politik erklären, Nazis seien in Frankfurt nicht willkommen, zum Engagement gegen Rassismus und Ausgrenzung aufrufen und gleichzeitig die Menschen geahndet werden, welche sich mit großem persönlichen Einsatz den Nazis in den Weg stellen, dann passt das nicht zusammen. Wir raten daher allen Betroffenen sich auf unserer Webseite zu informieren und gegen Ordnungsgelder Widerspruch einzulegen. Jona Fritz, Sprecherin der Roten Hilfe dazu, „gemeinsam haben wir aus gutem Grund auf den Gleisen gestanden, gemeinsam werden wir es den Behörden so schwer wie möglich machen. Sollen sie Hunderte Antifaschist_innen vor Gericht bringen, wir sind gerne bereit auch dort die Legitimität unseres Handelns zu erklären“. Durch unsere Einsprüche geben wir den Behörden die Möglichkeit die Verfahren ohne Gesichtsverlust einzustellen.
Und was machte Oberbürgermeister Peter Feldmann währenddessen am 1. Mai? Er war am Römer und brüstete sich mit Sätzen, wie „in Frankfurt ist kein Platz für Rassismus und Faschismus“ und dass, solange er Oberbürgermeister von Frankfurt sei „jede NPD-Demo verboten1“ würde. Quasi zeitgleich befanden sich die BlockiererInnen auf den Gleisen und ließen die hohlen Phrasen von Feldmann Wirklichkeit werden. Sie und weitere DemonstrationsteilnehmerInnen waren es nämlich, die die Anreise der Nazis konkret behinderten und somit maßgeblich an der Verhinderung der Nazi-Demonstration beteiligt waren. Doch auch im Nachhinein verkündet Feldmann freudig, „die Stadt Frankfurt hat ihr demokratisches Gesicht gezeigt“. Polizei, GegendemonstrantInnen, Gewerkschaften und Kirchen hätten sehr gut harmonisiert2. Harmonie hin oder her, warum werden BlockiererInnen nun zur Rechenschaft gezogen, wenn diese doch eigentlich nur die Aussagen Feldmanns praktisch haben werden lassen? Möchte man NPD-Demonstrationen oder anderweitig rassistisch und faschistische Veranstaltungen verhindern, muss dies entschlossen auf vielen Ebenen
passieren. Erfolgreich verhindert wurde die Nazi-Kundgebung nunmal aufgrund der breiten Menschenblockaden. Deshalb lassen wir uns nicht kriminalisieren, ziviler Ungehorsam gegen Nazis ist richtig. Soll Feldmann doch die Verwarnungen zahlen!

Rote Hilfe Frankfurt
1 FR online, 01.05.2013,
2 HR online, 02.05.2013