Zahlungsverweigerung der Verwarnungsgelder wegen antifaschistischer Blockade am 1. Mai – Betroffene wehren sich gemeinsam gegen Repression

Seit drei Wochen verschickt die Bundespolizei Briefe an Personen, die im Rahmen der Blockaden des Naziaufmarsches am 1. Mai in Frankfurt am Main die Anreise der Neonazis durch eine Gleisbesetzung verhindert haben. Bisher wurden mehrere hundert Personen angeschrieben und zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 35 € aufgefordert, um der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens wegen „unbefugtem Aufenthalt auf den Gleisen“ zu entgehen. Insgesamt sollen bis zu 1000 Menschen betroffen sein. Als Reaktion auf die Verwarnungen hat sich ein Plenum von Betroffenen organisiert, das dazu aufruft, der Repression gemeinsam entgegenzutreten. Viele Betroffene haben darüber hinaus entschieden, die Verwarnungsgelder nicht zu zahlen. Ihnen geht es weniger um die Höhe des Verwarngeldes, als darum, sich politisch gegen die damit verbundene Sanktionierung antifaschistischen Engagements zur Wehr zu setzen.

„Wir rufen alle dazu auf, unabhängig davon, ob sie an den Blockaden beteiligt waren oder nicht, ob sie das Verwarngeld zahlen oder nicht, sich der Repression gemeinsam solidarisch entgegenzustellen“, heißt es im Aufruf des Plenums, „ein breites Bündnis hat gemeinsam den Nazi-Aufmarsch blockiert, jetzt gilt es auch gemeinsam die Konsequenzen zu tragen.“

Die Gleisblockade am 1. Mai war eine von mehreren Blockaden tausender Menschen, die die Anreise der Nazis an den Frankfurter Ostbahnhof verhinderten. Während der stundenlangen Einkesselung kam es immer wieder zu massivem Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz, was zu vielen Verletzten führte.

Durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Aktionsformen konnte der Nazi-Aufmarsch am 1. Mai verhindert werden – eine Tatsache, die in Frankfurt auf breite Zustimmung bis in die Stadtpolitik hinein geführt hat. Oberbürgermeister Peter Feldmann begrüßte damals, dass die Stadt mit den Blockaden ihr „demokratisches Gesicht“ gezeigt habe. „Daher empfinden wir es als Hohn, dass nun eine Blockadegruppe für ihr entschlossenes Handeln mit Verwarngeldern sanktioniert wird“, so eine Sprecherin der Betroffenen, „Unsere Blockaden waren legitim und notwendig, um die Verbreitung der menschenverachtenden Ideologie der Neonazis zu verhindern. Wir fordern die Polizei auf, alle im Zusammenhang mit den Blockaden am 1. Mai stehenden Bußgeld- oder Strafverfahren ohne Bedingungen einzustellen“.

Die Betroffenengruppe wird die nun anstehenden Bußgeldverfahren politisch begleiten: „Wir wollen die Menschen mit ihren Verfahren nicht alleine lassen.“ Das Betroffenenplenum ist offen für weitere Beteiligung (Kontakt: betroffenenplenum-1.mai13@gmx.de) und ruft zu Spenden auf, die auf das Konto des Antifaschistischen Ratschlags Rhein-Main überwiesen werden können. Die Spenden sollen allen, die im Zusammenhang mit dem 1. Mai von Repression betroffen sind, zugute kommen.

Konto des Antifaschistischen Ratschlags:

Kontoinhaber: Volkhard Mosler

Konto-Nr.: 1 246 378 815

BLZ: 500 502 01

Bank: Frankfurter Sparkasse 1822

Verwendungszweck: „Antirepression 1. Mai 2013“