Category Archives: Prozesse

Prozesstermine und -berichte

Prozesstermine wegen Abseilaktion an der A5 // ab 01.02.2022, 09:00 Uhr

Es wird zur solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen!

„Am 01.02. startet im Amtsgericht Frankfurt a.M. der Prozess gegen 5 der #Danni11, denen #Unnötigung im Zuge einer Abseilaktion an der A5 am 26.10.2020 vorgeworfen wird. Angesetzt sind bisher vier Prozesstage:
01.02. (Startzeit jeweils um 09:00 Uhr)
08.02.
17.02.
22.02.
Update:
Die Termine fallen wegen Corona aus und sind noch nicht neu terminiert.

Um auf die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen und ein deutliches Zeichen gegen den Ausbau der #KeineA49 und der damit verbundenen Rodung des Dannenröder Forsts zu setzen, entrollten zahlreiche Klimaaktivisti Transparente an etlichen Autobahnbrücken. Fünf von ihnen sind nun angeklagt. Kommt zum Prozess nach Frankfurt! Zeigt euch solidarisch und lasst uns gemeinsam klar stellen, dass Klimaschützen kein Verbrechen ist!“

Mehr Infos findet ihr auf Wald statt Asphalt.

Kommt zu den Prozessen im Februar am Amtsgericht Frankfurt: Lasst die Betroffenen nicht allein, sondern stellt euch an ihre Seite. Seid da und bringt Genoss*innen mit. Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Update: Termine im Prozess gegen Ella

Seit über einem Jahr sitzt Ella nun in der JVA Preungesheim in Untersuchungshaft. Nachdem das Amtsgericht Alsfeld sie in erster Instanz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hat, wird im kommenden Januar die zweite Instanz beginnen. Hier Infos zum bisherigen Verlauf.

Dafür stehen nun die Termine fest. Immer um 09:00 Uhr am Landgericht Gießen im sogenannten externen Sitzungssaal (Udersbergstraße 43):
Mo, 17.01. (Prozessauftakt)
Mi, 19.01.
Mo, 24.01.
Fr, 04.02.
Mi, 09.02.
Di, 15.02.
Fr, 18.02.
Di, 01.03.

Update! Da die Außenstelle des Landgerichts wirklich weit draußen ist und von Frankfurt per öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen ist, gibt es die Möglichkeit per Soli-Bus anzureisen! Mitfahrt nur geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Tickets gegen Spende und nur so lange der Vorrat reicht! Es werden nicht alle Plätze besetzt werden.
Abfahrt am 17.01. um 07:00 Uhr! Bitte bei uns per E-Mail anmelden. Abfahrtsort wird dann bekannt gegeben.

Briefe an Ella, gerne auf Englisch:
UWP 1
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt am Main

Tipps zum Briefe schreiben findet ihr hier und hier.

Weitere Infos bei Wald Statt Asphalt und Free Them All
Adbusting-Aktion anlässlich des Jahrestags ihrer Verhaftung (Indymedia)

Lasst Ella nicht allein! Informiert euch und andere über den Prozess. Schreibt ihr, sammelt Spenden und kommt zu den Kundgebungen am Knast. Kommt am 17. Januar, 09:00 Uhr mit uns im Soli-Bus (oder auf anderen Wegen) zum Prozessauftakt nach Gießen! Das geht uns alle an!

Prozess-Kundgebung, 25. November, 08:15 // Erster Mai

Am Donnerstag, den 25. November, wird einem Genossen der Prozess vor dem Amtsgericht gemacht. Dabei handelt es sich nicht um das erste und leider auch nicht um das letzte der Verfahren im Zuge der diesjährigen 1.Mai-Demo.

Das Erste-Mai-Bündnis zum „Tag der Wut“ ruft zur Prozesskundgebung auf:

„Im Zuge des revolutionären 1. Mai in Frankfurt am Main mussten sich der Staat und die Bullen nicht nur mit einer ausdrucksstarken Demonstration, sondern auch mit einer entschiedenen Reaktion auf ihre Prügelorgie auseinandersetzen.
Sie haben versucht, uns einzuschüchtern und den Wind aus den Segeln zu nehmen. Doch wir haben an diesem Tag gezeigt und werden es auch bei den anstehenden Prozessen: wir lassen uns nicht einschüchtern & wir stehen zusammen!

Nun stehen mehrere Prozesse im Nachgang dieses ersten Mais an. Prozesse, die den unbedingten Willen dieser Klassenjustiz widerspiegeln, hier ein Exempel zu statuieren. Die Anklagen sind teils beruhend auf den 2017er Bullenschubsparagraphen und spiegeln in keinem Fall die Realität wieder. Wie bei den Genossen Dy, Jo, Lina, Ella und Findus geht es auch bei diesen Prozessen nicht um eine Aufarbeitung der eigentlichen Geschehnisse, sonst müsste sich die bürgerliche Justiz mit dem versuchten Totschlag durch die eigenen Bullen, Strafvereitelung im Amt durch das frühzeitige Abseilen der Einsatzleitung oder der mutwilligen Gefährdung Dritter auseinandersetzen. Es geht darum uns abzuschrecken, voneinander zu isolieren und uns die Motivation zu rauben. Es geht darum, die eigene Prügelorgie zu vertuschen und andere zu beschuldigen.

In den kommenden Wochen stehen drei der Genoss*innen vor Gericht. Dreimal will der bürgerliche Staat bestrafen.
Wir aber lassen unsere Genoss*innen nicht alleine. Wir überlassen sie nicht der Klassenjustiz, wir stehen an ihrer Seite und laden daher alle, die mit uns an ihrer Seite stehen wollen zu den Kundgebungen vor den Prozessen ein:

1. Prozess: 25.11.21
2. Prozess: 06.12.21
3. Prozess: 17.01.21

Jeweils um 08:15 Uhr vor dem Eingang von Gebäude E in der Hammelsgasse 1.“

Da können wir als Rote Hilfe nur noch hinzufügen: Lasst die Genoss*innen nicht alleine, kommt zu den Prozesskundgebungen und begleitet die Prozesse!

Außerdem: Da es im Zuge der 1.Mai-Verfahren inzwischen auch schon zu mehreren Hausdurchsuchungen kam: Räumt bei euch auf! Lest euch unsere Broschüre zu Hausdurchsuchungen durch und informiert eure Genoss*innen über Repression und Solidarität!

Free Ella! Demo zum Jahrestag der Verhaftung am 26. November, JVA Preungesheim

Seit dem 26.11.2020 sitzt „Ella“ in der JVA Preungesheim ein. Sie hatte mit vielen anderen gegen die Rodung des Dannenröder Waldes protestiert, der mitten in der Klimakrise einer Autobahn weichen sollte. Mit einem Großaufgebot der Polizei und unter Gefährdung von Menschenleben wurden in Mittelhessen wochenlang Aktivist*innen von den Bäumen geholt, die sie schützen wollten. Auch Ella wurde in 15 Metern Höhe, teils ohne Beachtung ihrer Sicherung, brutal von einer SEK-Einheit vom Baum geholt.
Von Beginn an versuchten die Sicherheitsbehörden den lebensgefährlichen Polizeieinsatz umzudeuten, Ella zu verfolgen und verschleppten sie in Untersuchungshaft. Mit dieser faktischen Erzwingungshaft wollen die Repressionsbehörden die Herausgabe ihrer Personalien erpressen und ihr die Haft mit lange fehlender veganer Ernährung, massiven Besuchs- und Kontakteinschränkungen und anderen Schikanen möglichst ungemütlich zu machen. Durch eine Verlegung innerhalb der Haftanstalt sollte sie auch von den regelmäßigen Solidaritätskundgebung vor der JVA ferngehalten werden – ohne Erfolg.

Im Juni 2021 wurde Ella wegen „gefährlicher Körperverletzung“, „Widerstand“ und „tätlichem Angriff in erster Instanz zu 2 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Mit dem Urteil sollte ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die gesamte Klimabewegung einzuschüchtern. Daher gilt es umso mehr solidarisch zu sein: mit Briefen und Postkarten an Ella, bei den regelmäßigen Kundgebungen vor der JVA und anderswo und bei der Begleitung des weiteren Verfahren ab Januar 2022.

!!UPDATE!!
Deshalb: Lasst die Gefangenen nicht allein! Kommt alle zu einer (oder beiden) der zwei Kundgebungen am 26. November um  16:00 Uhr und um 18:00 Uhr an der JVA Preungesheim!
Be ready!

Schon einmal für das neue Jahr vormerken: Am ersten Freitag im Januar (07.01.2022) wird es vermutlich auch wieder eine Knastkundgebung geben! Zieht euch warm an!

Außerdem stehen schon die Termine für das Verfahren für dem Landgericht Gießen (Saal 105) fest, jeweils um 09:00 Uhr:
UPDATE! Prozessauftakt verschoben auf den 17. Januar, im externen Sitzungssaal
Alle Termine hier.

Briefe an Ella, gerne auf English:

UWP 1
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt am Main

Tipps zum Briefe schreiben findet ihr hier und hier.

Nächste BAFA-Prozesse

Im Nachgang der Besetzung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn am 4. Februar letzten Jahres kommt es zu weiteren Prozessen!

  • 29. September, 12:15 Uhr, Hammelsgasse 1.
    Ein weiterer Prozess wegen Hausfriedensbruch (vertagt!)
  • 04. Oktober, 13:00 Uhr, Amtsgericht Frankfurt, Gebäude E, Hammeslgasse 1
    Hausfriedensbruch, Versuchte Gefangenenbefreiung, Widerstand
  • 06. Oktober, 13:00 Uhr, Raum 20, Gebäude E, Hammelsgasse 1.
    Der erste Berufungsprozess: Hier geht es um das skandalöse Urteil, bei dem es zu 1200 € Geldstrafe kam, ebenfalls wegen Hausfriedensbruch!
  • 13. Oktober, 13:00 Uhr 09:00 Uhr, Amtsgericht Höchst
    Nötigung und Hausfriedensbruch

Mehr Infos: „Für ein Ende der Gewalt – Rise up for Solidarity – BAFA Blockade unterstützen!“

Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch 6. Oktober 2021 um 12:00 Uhr zur Kundgebung auf der Konstablerwache und zum Prozess am Landgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 20 und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Donnerstag, 3. Dezember 2020 um 13:00 in Fulda // Gedenkdemonstration für den durch Polizeischüsse getöteten Refugee Matiullah J.

Am 3. Dezember um 13 Uhr soll im Amtsgericht Fulda ein Gerichtsprozess gegen einen Antifaschisten wegen vermeintlicher Beleidigung von zwei Polizisten verhandelt werden. Der Angeklagte soll sich auf einer Gedenkdemonstration für den am 13. April 2018 durch die Schüsse eines Polizeibeamten getöteten Refugees Matiullah J. gehör verschafft haben, indem er eine rassismus- und polizeikritische Parole skandierte. Das es nun zu einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung durch eine komplett verallgemeinernde Parole kam, ist nicht etwa auf den angekratzten Stolz zweier osthessischer Polizeibeamter zurückzuführen, vielmehr ist es eine politische Strategie um antifaschistischen Aktivismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dabei ist es kein Zufall, dass die Parole von der Fuldaer Justiz völlig falsch wiedergegeben wird, sondern auch gleich eine übertriebene Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 € gefordert wird.
Einen besonderen Beigeschmack hat es, dass die Staatsanwaltschaft Fulda nach einer Beschwerde des Bruders des getöteten Matiullah J. gegen die Einstellung der Ermittlungen, diese nun wieder aufnehmen muss. Scheinbar wird mehr Energie darauf verwendet Antifaschistinnen strafrechtlich zu verfolgen, als das Handeln der Polizei rechtsstaatlich zu überprüfen. Auch in diesem Sinne gilt es den Antifaschisten zu unterstützen.
Schon in den letzten Jahren machte die Fuldaer Justiz auf sich aufmerksam, wobei rechtsextreme Straftäter mit einem Freispruch oder geringen Geldstrafen rechnen durften und linken Aktivist*innen das volle repressive Ausmaß entgegenschlug. So kam es nach der Demonstration vom 13. April zu mehreren Anzeigen und sogar politisch-motivierten Hausdurchsuchungen.
In Zeiten von AfD und NSU 2.0 kommt es nun darauf an zu zeigen, dass wir mit den Praktiken von Justiz und Polizei nicht einverstanden sind und unsere Proteste nicht kriminalisieren lassen.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 3. Dezember 2020 um 13:00 Uhr zum Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, Saal 1.120 und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Donnerstag, 3. September 2020 um 13:30 // Spontankundgebung Seebrücke

Am Samstag den 10. August 2019 hatten in Frankfurt Aktivist*innen im Anschluß an die Unite4Solidarity-Demo der Seebrücke den Main blockiert, um den Forderungen nach SafePassage für Alle und dem SicherenHafen Frankfurt mehr Gewicht zu verleihen. Jetzt steht der Anmelder vor Gericht.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 3. September 2020 um 13:30 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 28, 2. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Donnerstag, 20. August 2020 um 11:00 in Fulda // Gedenkdemonstration für den durch Polizeischüsse getöteten Refugee Matiullah J. / VERSCHOBEN!

Der Prozesstermin ist auf den 3. Dezember um 13 Uhr verschoben!!!

Am 20. August um 11 Uhr soll im Amtsgericht Fulda ein Gerichtsprozess gegen einen Antifaschisten wegen vermeintlicher Beleidigung von zwei Polizisten verhandelt werden. Der Angeklagte soll sich auf einer Gedenkdemonstration für den am 13. April 2018 durch die Schüsse eines Polizeibeamten getöteten Refugees Matiullah J. gehör verschafft haben, indem er eine rassismus- und polizeikritische Parole skandierte. Das es nun zu einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung durch eine komplett verallgemeinernde Parole kam, ist nicht etwa auf den angekratzten Stolz zweier osthessischer Polizeibeamter zurückzuführen, vielmehr ist es eine politische Strategie um antifaschistischen Aktivismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dabei ist es kein Zufall, dass die Parole von der Fuldaer Justiz völlig falsch wiedergegeben wird, sondern auch gleich eine übertriebene Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 € gefordert wird.
Einen besonderen Beigeschmack hat es, dass die Staatsanwaltschaft Fulda nach einer Beschwerde des Bruders des getöteten Matiullah J. gegen die Einstellung der Ermittlungen, diese nun wieder aufnehmen muss. Scheinbar wird mehr Energie darauf verwendet Antifaschistinnen strafrechtlich zu verfolgen, als das Handeln der Polizei rechtsstaatlich zu überprüfen. Auch in diesem Sinne gilt es den Antifaschisten zu unterstützen.
Schon in den letzten Jahren machte die Fuldaer Justiz auf sich aufmerksam, wobei rechtsextreme Straftäter mit einem Freispruch oder geringen Geldstrafen rechnen durften und linken Aktivist*innen das volle repressive Ausmaß entgegenschlug. So kam es nach der Demonstration vom 13. April zu mehreren Anzeigen und sogar politisch-motivierten Hausdurchsuchungen.
In Zeiten von AfD und NSU 2.0 kommt es nun darauf an zu zeigen, dass wir mit den Praktiken von Justiz und Polizei nicht einverstanden sind und unsere Proteste nicht kriminalisieren lassen.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 20. August 2020 um 11:00 Uhr zum Amtsgericht Fulda, Königstraße 38 und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

„This is no justice, this is shit“ – Urteil nach 1,5 Jahren Elbchaussee-Prozess

Am 10.07.2020 endete nach 1,5 Jahren Dauer der Prozess gegen fünf Angeklagte im Elbchaussee-Verfahren. Drei Jahre zuvor fand in Hamburg der G20-Gipfel statt, gegen den es vielfältige Proteste gab. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen von NoG20-Protesten am Elbchaussee-Aufzug teilgenommen zu haben. Obwohl den einzelnen Angeklagten keine konkreten Taten zugeordnet werden konnten, sollten sie nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft für alle Handlungen und entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Vor dem Jugendgericht wurden zwei damals noch Jugendliche jeweils zu Arbeitsstunden, zwei weitere Angeklagte aus dem Rhein-Main-Gebiet zu Bewährungsstrafen und Loïc aus Frankreich zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Elbchaussee-Prozess zeigte vor allem zweierlei: den unbedingten Willen der Strafverfolgungsbehörden, für die Vorkommnisse während des G20-Gipfels Schuldige zu präsentieren und den politischen Willen, jeglichen Protest zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Im Verlauf des Prozesses wurden die von der Staatsanwaltschaft präsentierten polizeilichen Ermittlungsergebnisse reihenweise als manipuliert und tendenziös entlarvt. Mehrfach bezeichneten Zeug*innen der Anklage die von der Polizei vorgelegten schriftlichen Aussagen während des Prozesses als „Quatsch“ oder falsch dargestellt. In der Urteilsbegründung beklagte selbst das Gericht „die politische Stimmungsmache“ und Hetze der Staatsanwaltschaft von Beginn an, die in unverhältnismäßiger U-Haft, der Verschleppung Jugendlicher nach Hamburg oder politisch gesteuertem Aussageverhalten sichtbar wurde.

Um einen „schädlichen Einfluss“ durch eine kritische Prozessbegleitung von solidarischen Strukturen wie der Roten Hilfe zu verhindern, fand der Prozess gegen die fünf Angeklagten die meiste Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die vier Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet gestanden ihre Teilnahme an dem Protestzug auf der Elbchaussee ein, bedauerten dessen Verlauf und die Form der Aktion, die nicht ihre sei. Das Gericht wertete die Einlassungen „in der Nähe zur Reueerklärung“, vermisste aber eine glaubwürdige Entschuldigung, so dass sie sich kaum strafmildernd auswirkten. Die Prozessstrategie, mit distanzierenden Aussagen einen Freispruch zu erreichen, ging somit nicht auf.

Loïc, der 5. Angeklagte, machte im Prozess auf die Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung aufmerksam. Sein Unverständnis über eine Bestrafung für Geschehnisse, die die Angeklagten nicht selbst begangen haben, drückte er direkt nach Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude aus: „This is no justice, this is shit“. Dagegen wurde und wird kein*e Polizeibeamte*r für die Gewalt anderer in der Einheit oder sogar für die eigens ausgeübte Gewalt während der Gipfelproteste belangt. Loïc distanzierte sich nicht für die Geschehnisse an der Elbchaussee und entschuldigte sich für nichts. In seiner Prozesserklärung ordnete er die Proteste gegen den G20-Gipfel und ihre Legitimität in einen größeren politischen Kontext ein.

Das Urteil ist eine deutliche Absage an den Versuch der Staatsanwaltschaft, aus dem bloßen Mitlaufen eine Mittäterschaft an gewalttätigen Auseinandersetzungen zu konstruieren und politische Auseinandersetzungen in die Nähe von Hooligan-Schlägereien zu rücken. Der Protestmarsch auf der Elbchaussee falle durch seinen von Beginn an „unfriedlichen Verlauf“ nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts, urteilte das Gericht. Allerdings sei durch die Wahl der gemeinsamen schwarzen Kleidung ein gemeinsamer Rückhalt für gewalttätige Aktionen erzeugt worden, der den Angeklagten als Solidarisierung und psychische Beihilfe ausgelegt wurde, so dass sie wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verurteilt wurden. Mit dieser Argumentation konnte das Gericht einzelne für die Taten anderer abstrafen und so ein offensichtlich politisch motiviertes Exempel zum Elbchaussee-Komplex statuieren. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung jedoch ausdrücklich, dass mit dem Urteil kein Präzedenzfall für die Beurteilung anderer Demonstrationen ergangen sei und bezog sich damit vor allem auf die Verfahren zum Rondenbarg.

Spenden – Widerstand braucht Solidarität
Damit die Betroffenen mit finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!

Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.

Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto!
Rote Hilfe e.V.
Stichwort „G20“
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen

oder direkt an das Spendenkonto der Ortsgruppe Frankfurt:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank

Prozesstermin am Montag, 23. März 2020 um 13:15 // Demo „NSU 2.0 den Prozess machen!“ VERSCHOBEN!

Der Prozesstermin ist verschoben!!!

Nachdem ein erster Prozess im Zusammenhang mit der Demonstration „NSU 2.0 den Prozess machen!“ am 13. Januar 2020 unter großer Anteilnahme solidarischer Menschen mit der Einstellung des Verfahrens endete, folgt nun ein zweiter Prozess.
Weitere Infos auf der Homepage der Ortsgruppen Mainz & Wiesbaden.

Zeigt Solidarität und kommt am Montag 23. März 2020 um 13:15 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!