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Prozesstermine und -berichte

Prozesstermin am Montag, 13. Januar 2020 um 14:00 // Demo „NSU 2.0 den Prozess machen!“ & Soli-Barabend am Freitag, 17. Januar 2020

Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „NSU 2.0 den Prozess machen!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess gegen den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. Ihre Daten waren an einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt.
Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu 10 Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Schon im Dezember 2018 hatten Genoss*innen des autonomen Kulturzentrums Metzgerstraße in Hanau einen 46-Jährigen auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen erst im Dezember 2019 verhaftete Mann war aber nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden. Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Frankfurter Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“ Brandanschläge gegen linke Zentren und Wohnprojekte, rechte Netzwerke bei der Polizei und Morddrohungen, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben sind, stellen nur die Spitze des Eisbergs dar.

Nach dem Ende der Demo „NSU 2.0 den Prozess machen!“ im März 2019, die von einem riesigen Polizeiaufgebot, teilweise dreireihig eingekesselt und ständig abgefilmt, begleitet wurde, stürmten Greiftrupps der Polizei die voll besetzte S-Bahnebene der Hauptwache, um auf dem Heimweg befindliche Demonstrant*innen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Unseren Genossen wird im Rahmen dieser unverfrorenen Polizeiaktion Beamtenbeleidigung, bzw. angebliche Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Wenn von Nazis und Rechtsradikalen durchsetzte Polizeitruppen antifaschistische Demonstrationen abfilmen, ist das Verdecken des Gesichts ein legitimer Selbstschutz.

Zeigt Solidarität und kommt am Montag 13. Januar 2020 um 14:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 23, 2. OG und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Soli-Barabend
Datum und Zeit: Freitag 17. Januar 2020 – 20:00 Uhr

Veranstaltungsort: Ehemaliges Polizeigefängnis Klapperfeld, Klapperfeldstraße 5, Frankfurt

Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!

Zwischenbericht zum Elbchaussee-Prozess // Die Anklage wackelt

Seit mittlerweile 19 Verhandlungstagen läuft der erste Prozess gegen mutmaßliche Teilnehmer an den Protesten gegen den G20-Gipfel auf der Elbchaussee. In dem Prozess versucht die Staatsanwaltschaft eine neue Rechtsprechung auf Demonstrationen anzuwenden, die die Versammlungsfreiheit einzuschränken droht, sollte sich die Rechtsauffassung auch in höheren Instanzen durchsetzen. Trotz der möglicherweise weitreichenden Folgen dieses Urteils wird die Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das Gericht begründete den Geheimprozess u.a. mit Beifall und lautstarken Jubelstürmen aus dem vollbesetzten Zuschauer*innenraum für die Angeklagten an den ersten beiden Prozesstagen. Doch auch die Anklage hatte bei ihrer dürftigen Beweislage allen Grund kritische Prozessbeobachter*innen auszuschließen, wie der bisherige Prozessverlauf zeigt.

Anklage: G20-Protest als unpolitischer Hooliganismus
Die Anklage will nachweisen, dass sich die fünf Angeklagten allein durch die Teilnahme an der Demonstration, aus der heraus zahlreiche Autos und Geschäfte angegriffen wurden, des schweren Landfriedensbruchs strafbar gemacht haben. Vier der fünf Angeklagten wird keine eigenhändige Straftat vorgeworfen. Mit ihrer Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Mai 2017, das sich jedoch explizit auf Auseinandersetzungen zwischen Fußball-Hooligans bezog. Das Gericht wertete das „ostentative Mitmarschieren“, also ein bewusst herausforderndes Mitlaufen in einer Gruppe, als psychische Beihilfe für die gewalttätigen Hooligans. Der BGH schloss in seinem Urteil eine Anwendung auf Demonstrationen allerdings ausdrücklich aus.
In der Beweisaufnahmen will und muss die Staatsanwaltschaft Hamburg den Angeklagten nachweisen, dass die Schäden an der Elbchaussee mit dem Wissen und Wollen aller Teilnehmenden der Demonstration verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer gemeinsamen Planung und Organisation aus. Die Teilnehmenden hätten sich vorab im Donners Park getroffen, gemeinsam in schwarze Kleidung umgezogen und seien dann losmarschiert. In der Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft dabei auf vermeintliche Zeug*innenaussagen wie diese: „Etwa eine halbe Stunde später ging das Drama los. Plötzlich waren sie alle schwarz gekleidet und formierten sich zu einem schwarzen Block“. Allein bestritten mehrere Zeug*innen in der Hauptverhandlung, dies gegenüber der Polizei so gesagt zu haben. Das hätten sie gar nicht gekonnt, da sie es nur im Vorbeilaufen wahrgenommen haben, gar keine Sicht darauf hatten oder ähnliches. Wie die Polizei auf solche Aussagen kam? Sie müsse sie falsch verstanden haben. Diese und ähnliche Vorfälle gab es mehrmals im Prozessverlauf. Die mehrmonatige Arbeit der SOKO Schwarzer Block scheint wohl auch darin bestanden zu haben, sich Aussagen auszudenken, die zu ihrer Sicht des Geschehens passten.
Auch die Aussagen der geladenen Mitglieder der SOKO blieben so unergiebig, ungenau und an der Sache vorbei, dass selbst die Kammer vorerst auf die Ladung weiterer Beamter verzichten will. Der „Fallführer Elbchaussee“ konnte auch unter Vorhaltung ihrer Aussagen nicht erklären, wie Innensenator Grote, Polizeipräsident Meyer, der G20-Einsatzleiter Dudde oder SOKO-Leiter Hieber auf ihre Aussagen im Sonderausschuss des Senats kamen. Die SOKO versuchte alle Teilnehmenden der Demonstration an der Elbchaussee zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft machte die Ermittlungsvorgabe, dass der Aufzug von Anfang an gewalttätig gewesen wäre. Durch den unfriedlichen Verlauf hätte es sich demnach nie um eine Versammlung gehandelt. Bis heute wurde jedoch nicht ermittelt, wann und wo sich der Zug denn gebildet hat.
Die Anklage beruft weitgehend auf Ermittlungshypothesen, die sich auf „Analyse und Lageeinschätzung“ stützen. Die SOKO interpretierte also Videos, Luftbilder und anderes Bildmaterial und versuchte Rückschlüsse zu ziehen. Belastbare Beweise, mit denen beispielsweise eine gemeinsame Planung belegt werden könnte, bietet an Tatsachen arme Anklage kaum. So ließ sich das Konstrukt des Verfassungsschutzes nicht bestätigen, dass die italienische ‚Autonomia Diffusa‘ für die die Straftaten verantwortlich wäre, obwohl es von der SOKO lange als Arbeitshypothese verfolgt wurde. Ein Staatsschutzbeamter, der die SOKO beriet, bekundete trotzdem, dass diese Taten eher zu aus dem Ausland angereisten Klientel passen würden. Straftaten von deutschen Autonomen wären eher „institutionalisiert“ und sie seien darauf bedacht, dass Gewalt „vermittelbar“ sei. Diese Erkenntnis hätte er seiner Lektüre von u.a. ‚Autonome in Bewegung‘ oder ‚Der kommende Aufstand‘ zu verdanken.
Trotz des großen Verfolgungswillens und politischem Druck, den die Staatsanwaltschaft durch einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und zahlreiche Beschwerden beim Oberlandesgericht zeigte, erhärtete die Verhandlung die Anklage bislang nicht. Dies und eigene Einlassungen bewirkten, dass zwischenzeitlich zwei weitere Angeklagte die U-Haft verlassen durften. Die Haftbefehle gegen die vier teils minderjährigen Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet wurden aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft zog ihren angekündigten Widerspruch dagegen mittlerweile zurück. In ihren Einlassungen gaben vier Angeklagte an, an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen, sie aber vorzeitig verlassen zu haben. Das Konstrukt der Anklage eines homogenen gewalttätigen Blocks bekam dadurch zusätzliche Risse. Zudem gaben die Angeklagten an, dass sie mit dem Verlauf nicht gerechnet und ihn so nicht gewollt hätten.
Das Verfahren wird mindestens bis zum 20. September fortgesetzt. Trotz der Verlängerung des Prozesses muss damit gerechnet werden, dass bis zum Abschluss des Verfahrens noch weitere Termine nötig sind.

G20-Prozess // Halil und Can sind nicht mehr in U-Haft!

Seit eineinhalb Wochen [Mitte Februar 2019] sind unsere Genossen wieder zu Hause. Als United we Stand FFM/OF heißen wir sie herzlich zu Hause willkommen.

Hintergrund
Am 18. Dezember 2018 wurde der der sogenannte Elbchausee-Prozess gegen Can, Halil, Loic und zwei weitere Genossen eröffnet. Beim Prozessauftakt, sowie an den ersten Verhandlungstagen ist der Zuschauerraum des Gerichtssaals voll, viele Genoss*innen insbesondere aus dem Rhein-Main Gebiet waren angereist, um ihre Solidarität mit den Gefangenen und der Legitimität der G20 Proteste in allen ihren Formen Ausdruck zu verleihen. Doch die Öffentlichkeit wurde nach dem dritten Prozesstag unter dem Vorwand des Jugendschutzes in Bezug auf die Minderjährigkeit zweier Angeklagter ausgeschlossen. Von da an konnten nur noch Familienangehörige an den Verhandlungen teilnehmen, der Zuschauerraum blieb leer.

Vorläufige Freilassung und Einlassung
Umso erfreulicher war es, als am 14. Februar Halil und Can aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Mit Freude wurde die Nachricht der Entlassung aufgenommen und die beiden am Knasttor in Empfang genommen. Sie können endlich nach langer Zeit wieder nach Frankfurt/Offenbach zurückkehren und ihren Liebsten und Genoss*innen nah sein. Auch wenn der Prozess noch weiter geht, können Halil und Can so etwas Kraft schöpfen.
Die beiden Genossen waren schon einmal nach einer positiv ausgefallenen Haftprüfung im November aus der Haft entlassen worden. Damals ging es um eine Haftverschonung und nach dem Einspruch der Staatsanwaltschaft, mussten sie nach zwei Stunden in Freiheit die Haft wieder antreten.
Der Einspruch der Staatsanwaltschaft berief sich auf eine mögliche Fluchtgefahr. Da die beiden sich jedoch freiwillig zum erneuten Haftantritt stellten, war die Argumentation der Staatsanwaltschaft schwer zu halten und so führte die zweite Haftprüfung letztlich zur Aufhebung des Haftbefehls gegen alle vier Angeklagte aus dem Raum Frankfurt/Offenbach.
Dieser Haftentlassung ging in der Woche zuvor eine Einlassung der Vier voraus. Über ihre Rechtsanwält*innen ließen sie erklären, dass sie zunächst auf der Demo anwesend waren und identisch mit einer Vierergruppe sind, die auf den von der Polizei gesammelten Videos mehrfach auftaucht. Gleichzeitig gaben sie an, den Aufzug zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen zu haben weil sie mit dem Verlauf, den das Ganze nahm, nicht gerechnet hätten und das so auch nicht wollten.
So sollte dem Konstrukt einer „ostentativ auftretenden Gruppe“ entgegengewirkt werden, das alle Anwesenden für alle Taten und alle entstandenen Schäden haftbar machen möchte, unabhängig davon, ob sie in der Situation eine passive oder aktive Rolle einnehmen.
Wir als United we Stand FFM/ OF stehen weiterhin hinter unseren Genossen. Für uns zeigt sich an dieser Stelle die Dringlichkeit angeklagte Genoss*innen zu stärken und sie unsere direkte und politische Solidarität spüren zu lassen. Sowohl auf der Straße als auch im Gerichtssaal.
Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Verfahren, das auf zusätzliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit abzielt, stellen sich für die Soli-Arbeit neue Herausforderungen. Hier müssen wir gemeinsam diskutieren und als Linke einen Umgang finden, der auf unserer gemeinsamen Stärke, der Solidarität, fußt.
Die Haftentlassung von Halil und Can werten wir als eine Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion, die uns vorher durch die U-Haft genommen war.
Der Elbchaussee-Prozess wurde mittlerweile schon bis in den Juni verlängert. Loic, der fünfte Angeklagte, ist weiterhin in Untersuchungshaft. Den angeklagten Genossen in erster Linie, aber auch ihren Familienangehörigen sowie ihren Freund*innen, steht weiterhin ein schwieriger Weg bevor. Dieser muss nun weiter gemeinsam bestritten werden.
Wir wünschen den Angeklagten dafür viel Kraft. Wir stehen an eurer Seite.

United we Stand FFM/OF

Prozesstermin am Mittwoch, 20. März 2019 um 13:30 // Passive Bewaffnung bei der EZB-Eröffnung 2015 (2. Instanz / 4. Termin)

Dem Genossen wird vorgeworfen, sich bei den Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 passiv mit einer Plastikfolie als Schutz gegen Pfefferspray bewaffnet zu haben.
In den Augen der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Schutzbewaffnung bzw. der passiven Bewaffnung nach § 17a Versammlungsgesetz. Das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht geführt. Vor dem Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen verurteilt. Einen Prozessbericht gibt es hier.

Nachdem der erste Prozesstag im September kurzfristig abgesagt wurde, die Frankfurter Rundschau einen Artikel zum zweiten Prozesstag veröffentlicht hat, der dritte Prozesstag im Dezember auch kurzfristig abgesagt wurde, hier der vierte Prozesstag vor dem Landgericht

Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 20. März 2019 um 13:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Montag, 18. März 2019 um 8:30 in Berlin // 15.000 € für ein Transparent gegen Rheinmetall

Es geht um das Transparent „8. Mai 1945, damals wie heute: war starts here, let’s stop it here“, das am 8. Mai 2018 vor der Rheinmetall-Jahreshauptversammlung im Maritim-Hotel in Berlin (direkt gegenüber dem Verteidigungsministerium/Bendlerblock) gezeigt werden sollte. Rheinmetall verdient mit Waffen- und Technologieexport Milliarden. Die Türkei ist mit dem Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und gegen das emanzipatorische Projekt in Rojava ein gern gesehener Handelspartner von Rheinmetall.

Die Polizei verhinderte das Zeigen des Transparents und nahm sieben Personen fest. Zwei Menschen aus Frankfurt/M. erhielten Strafbefehle mit dem Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, beide legten Einspruch ein. Am 18.03.2019, dem Tag der politischen Gefangenen, findet der Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Turmstraße 91,
Raum 456, ab 9.15 h statt.

Nutzen wir diesen Tag, um den Protest gegen deutsche Rüstungsexporte fortzusetzen und unsere Solidarität mit den Kämpfen der kurdischen Bevölkerung in Rojava/Syrien und in der Türkei auszudrücken.

Kommt um 8.30 h zum Amtsgericht Tiergarten, bringt Transparente mit, besucht den Prozess.

Weitere Infos unter https://rheinmetallentwaffnen.noblogs.org/

Zum G20-Prozessauftakt // Mit Video

Am 18. Dezember 2018 wurde in Hamburg der Prozess gegen fünf Genossen eröffnet.
Ihnen wird vorgeworfen an den Protesten gegen den G20-Gipfel teilgenommen zu haben, insbesondere an der Demonstration, die am frühen Morgen des 5. Juli durch die Elbchaussee zog. Zum Prozessauftakt kamen viele Genoss*innen, vor allem aus dem Rhein-Main-Gebiet, um den Betroffenen ihre Solidarität auszudrücken. Bei diesem Prozess geht es zudem nicht einfach nur um diese fünf, – und die absurde Drohung mit langjährigen Haftstrafen – sondern auch um die Demonstrationsfreiheit im Allgemeinen. Mehr Informationen zum Prozess findet ihr in einem Video, dass das Medienkollektiv Frankfurt produziert hat.

Nicht zuletzt als Reaktion auf diese Solidarität hat die Staatsanwaltschaft – leider erfolgreich – den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, sodass bis zu den Schlussplädoyers nur noch die Eltern der Angeklagten anwesend sein dürfen! Wir werden unsere Genoss*innen aber nicht allein lassen!
Möglichkeiten sie zu unterstützen gibt es viele und es wird auch wieder eine organisierte Anreise geben. Meldet euch bei uns, wenn ihr mitfahren wollt!

Prozesstermin am Donnerstag, 31. Januar 2019 um 13:00 // Steinwurf auf „Philosophicum“ (2. Instanz)

In der Silvesternacht 2017 wurde ein Genosse auf dem Unigelände Campus Bockenheim von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes des Philosophicums1) festgenommen. Fortan wird ihm Sachbeschädigung durch Graffitis und einen Stein- sowie einen Flaschenwurf auf das Philosophicum vorgeworfen. Nachdem der erste Verhandlungstag aufgrund nicht-anwesender Zeugen verschoben werden musste, wurde der Genosse schließlich am 17.09.2018 zu 90 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt.
Damit liegt das Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche ihre Forderung in der Verhandlung von 80 auf 100 Tagessätze zu 30 Euro erhöht hat. Die Erhöhung der Strafforderung rechtfertigte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aus der nicht-kooperativen Haltung des Angeklagten. Gerade die äußerst lückenhaften und widersprüchlichen Erinnerungen der Mitarbeiter des Securityunternehmens, welche als Zeugen auftraten, waren für das Gericht indes Ausdruck der Glaubwürdigkeit jener Zeugen.

Das absurde Strafmaß bei einer äußerst fragwürdigen Beweislage offenbart die Stoßrichtung der Strafverfolgung. Vor Gericht stand weniger die einzelne Tat – diese war besonders für die Staatsanwaltschaft kaum von Interesse, welche in der Verhandlung nahezu keine Frage an die Zeugen hatte – vielmehr stand der breite, legitime Protest gegen die privatisierte, kapitalorientierte Nutzung des öffentlichen Raums zur Verhandlung.

Das aktuelle gesellschaftliche Klima, in dem selbstverwaltete, solidarische Lebens- und Wohnformen nicht nur durch Worte, staatliche Justiz und kapitalistische Investor*innen, sondern auch durch Brandsätze2) angegriffen werden, muss ein Grund mehr sein sich angesprochen zu fühlen, sich zu solidarisieren. Während das Ermittlungsinteresse seitens der Behörden die Brandanschläge der letzten Wochen auf den Knotenpunkt in Schwalbach, die Au, die Schwarze 7, das Café ExZess, das Lila Luftschloss, das Wohnprojekt Assenland – wie nicht anders zu erwarten – mehr als verhalten war und die Behörden keine klare politische Motivation erkennen wollen, zeigt die Justiz hier ihre Zähne.
Wir finden es richtig dieses Urteil nicht einfach zu schlucken und werden den angeklagten Genossen auch bei seiner Berufungsverhandlung solidarisch unterstützen. Aber auch die Staatsanwaltschaft will sich nicht zufriedengeben und hat ebenfalls Berufung eingelegt. Damit ist wieder alles offen.

Kommt zum Prozess, lasst den Genossen nicht allein und schaut der Justiz auf die Finger.
Friede den Hütten! Krieg den Palästen!

1) Um die Nutzung das Philosophicum sowie um den gesamten Campus Bockenheim gibt es seit vielen Jahren eine breite Auseinandersetzung. 2014 wollte die Projektgruppe Philosophicum das Gebäude von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG kaufen um Konzepte für ein solidarisches Wohnen in diesem Gebäude zu entwickeln und zu realisieren. Die ABG verkaufte das Philosophicum schlussendlich trotz öffentlicher Zusagen gegenüber der Projektgruppe an den meistbietenden Privatinvestor. Dieser errichtete dort einen privaten Apartmentkomplex mit Zimmerpreisen von 670 Euro.
2) Pressmitteilung des Mietshäuser Syndikats Rhein-Main

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 31. Januar 2019 um 13:00 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Montag, 10. Dezember 2018 um 13:15 // Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung in Offenbach

Eine Genoss*in wird angeklagt, nachdem sie im Februar 2017 brutal von Stadtpolizist*innen der Stadt Offenbach auf den Boden geschmissen wurde. Ein Cop kniete sich auf ihren Kopf, sie wurde in Handschellen abgeführt und – obwohl mehrfach darauf hingewiesen – von ihrem 4 Monate alten Säugling getrennt. Dies alles geschah unter dem Vorwurf, sie habe ihre Personalien verweigert und weil ihr Hund nicht angeleint gewesen sei. Am kommenden Montag ist der Strafprozess, in dem der Vorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung verhandelt wird. Ein Prozess wegen einer angeblichen Ordnungswidrigkeit wurde bereits eingestellt.

Zeigt Solidarität und kommt am Montag, 10. Dezember 2018 um 13:15 Uhr zum Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, Saal/Raum 16-120 (Altbau) und lasst die Angeklagte nicht alleine! Angeklagt ist eine – gemeint sind wir alle!

Prozesstermin am Mittwoch, 12. Dezember 2018 um 15:00 // Passive Bewaffnung bei der EZB-Eröffnung 2015 (2. Instanz / 3. Termin)

Verschoben auf Mittwoch 20. März 2018!

Dem Genossen wird vorgeworfen, sich bei den Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 passiv mit einer Plastikfolie als Schutz gegen Pfefferspray bewaffnet zu haben.
In den Augen der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Schutzbewaffnung bzw. der passiven Bewaffnung nach § 17a Versammlungsgesetz. Das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht geführt. Vor dem Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen verurteilt. Einen Prozessbericht gibt es hier.

Nachdem der erste Prozesstag im September kurzfristig abgesagt wurde, die Frankfurter Rundschau einen Artikel zum zweiten Prozesstag veröffentlicht hat, hier der dritte Prozesstag vor dem Landgericht

Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 12. Dezember 2018 um 15:00 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

G20 Prozessbeginn am 18. Dezember 2018 in Hamburg // Frankfurt goes Hamburg – Gemeinsame Busfahrt

Am 18. Dezember 2018 beginnt in Hamburg ein Prozess gegen Genoss*innen aus Frankfurt und Offenbach, deren Teilnahme an den Demonstrationen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel kriminalisiert wird.

Wir wollen unsere Freund*innen nicht alleine lassen. Daher werden wir gemeinsam mit dem Bus von Frankfurt nach Hamburg fahren. Abfahrt ist in der Nacht von Montag (17.12.) auf Dienstag (18.12.) in Frankfurt. Die Rückfahrt ist für Dienstag Abend geplant. Ihr könnt Tickets für den Bus zum Preis von 20 €, 30 € oder 40 € bei der Roten Hilfe Frankfurt am 12. November und am 26. November ab 20:00 Uhr bei unserer Beratung im Café Exzess kaufen. Außerdem gibt es Solitickets, die ihr gegen eine kleine Spende ebenfalls erwerben könnt und damit die Busfahrt sowie die Angeklagten finanziell unterstützt.

Seid solidarisch und unterstützt die Angeklagten!