Veranstaltung am Dienstag, 28. November 2017 um 19:30 // Rote Hilfe Ansprechabend und Infoveranstaltung mit Out of Action

Über die traumatisierenden Folgen von Polizei- (und anderer) Gewalt und wie wir da wieder rauskommen.

Wir alle kennen das Gefühl der Hilfslosigkeit gegenüber brutaler Staatsmacht. Doch wo der Staat auf Köpfe zielt, um sie zu vereinzeln, zielen wir auf Solidarität.

Out of Action ist eine Gruppe von Aktivist_innen, die über die psychischen Folgen von Repression und Gewalt im Kontext von linksradikalem Widerstand informiert. Sie bieten emotionale erste Hilfe für betroffene Einzelpersonen und Gruppen an und unterstützen einen solidarischen Umgang miteinander.

Wie immer gibt es zudem Gelegenheit sich zu Beraten und zum Quatschen über aktuelle und eigene Verfahren, Prozesse und Repression.

Datum und Zeit: Dienstag 28. November 2017 – 19:30 Uhr
Veranstaltungsort: Institut für urbane Perspektive, Geleitstraße 78, Offenbach (S-Bahn-Station Ledermuseum)

Demonstration am Freitag, 24. November 2017 um 17:00 // Für die Abschaffung der Anti-Abtreibungsparagraphen §218 und §219 StGB

Plakat zum Internationalen Frauentag 1924

Fragiler Konsens: Schwangerschaftsabbrüche

Jahrelang ist man davon ausgegangen, dass Abtreibungen in Deutschland in der Praxis als selbstverständliche Möglichkeit der körperlichen Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren angesehen werden. Dass Abtreibungen rechtlich nicht vollständig legalisiert waren, schien nur eine Formalie zu sein. Dass man eine diskriminierende Beratungsprozedur durchlaufen muss, bevor man einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen kann und dabei vom Gesetzgeber als unmündige Person behandelt wird, schien ein rein kosmetisches Zugeständnis an fanatische Christ*innen und Abtreibungsgegner*innen zu sein. Dass Abtreibungen ziemlich teuer und somit für arme Frauen* gerade nicht leicht zugänglich und selbstverständlich sind, ging in der Zufriedenheit mit diesem (Teil-)Erfolg von feministischen Initiativen für körperliche Selbstbestimmung unter.

Doch aktuell zeigt sich, dass die fehlende bedingungslose Unterstützung von Schwangerschaftsabbrüchen doch ein Problem ist: Fanatische Abtreibungsgegner*innen belagern ProFamilia-Beratungsstellen und machen deren Besuch zu einem Spießrutenlauf. Katholische Krankenhäuser weigern sich Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und machen die Suche nach eine*r behandelnden Ärzt*in für ungewollt Schwangere vor allem in ländlichen Regionen zu einer Sisyphos-Arbeit. In Gießen steht die Ärztin Kristina Hänel vor Gericht, nur weil sie auf ihrer Website informiert hat, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt – ihr wird illegales Werben für Schwangerschaftsabbrüche vorgeworfen.

Diese Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht hinnehmbar und setzt ungewollt Schwangere vehement unter Druck. Der fragile und mühsam erkämpfte Konsens, dass Frauen nicht primär Gebärmaschinen im Dienste der Nation, sondern gleichberechtigte Bürgerinnen mit einem Recht auf freie körperliche Selbstbestimmung sind, wird offensiv angegriffen.

Gleichzeitig werden Schwangere massiv zu pränataldiagnostischen Untersuchungen gedrängt: Sind sie mit einem behinderten Kind schwanger, hat der Gesetzgeber keine Einwände mehr gegen Schwangerschaftsabbrüche, er unterstützt diese sogar. Das zeigt deutlich: Es geht dem Gesetzgeber bei der Aufrechterhaltung der Anti-Abtreibungsparagraphen nicht, um eine irrationale Sorge, um einen noch nicht bewusstseinsfähigen Zellhaufen („Embryo“/“Fötus“), sondern um die Kontrolle über den Körper der Schwangeren und die Reproduktion der Nation.

Personen, die sich gegen diesen Rechtsruck und Rückfall hinter emanzipatorische Errungenschaften wehren, werden kriminalisiert.

Diese Kriminalisierung von Personen, die sich für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und den Abbau von Diskriminierung einsetzen, ist nicht hinnehmbar!

Schwangerschaftsabbrüche müssen als Möglichkeit der körperlichen Selbstbestimmung legal und kostenlos sein!

Wir fordern die Abschaffung der Anti-Abtreibungsparagraphen §218 und §219 im Strafgesetzbuch!

Wir fordern die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen Personen, die sich für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und gegen fanatisch–religiöse Abtreibungsgegner*innen einsetzen!

 

Datum und Zeit: Freitag 24. November 2017 – 17:00 Uhr
Treffpunkt: Vor Pro Familia, Palmengartenstraße 14, Frankfurt

Veranstaltung am Samstag, 25. November 2017 um 20:00 // Solidarität beginnt links unten – zum Verbot von linksunten.indymedia.org

Das Innenministerium hat Ende August 2017 per Verfügung die Plattform linksunten.indymedia.org verboten und durch eine abenteuerliche Konstruktion eines verbotenen Vereins die Repression gegen Freiburger Aktivist*innen und die KTS rechtfertigen wollen. Die Hausdurchsuchungen, willkürliche Beschlagnahme und Zerstörung in den Privatwohnungen sowie den Räumen der KTS sind nur die oberflächlich sichtbare Spitze einer seit mehreren Jahren laufenden Überwachung und Kriminalisierung linker Strukturen in Freiburg.

Mit der heutigen Veranstaltung wollen wir über die bisherigen Ereignisse berichten und Einblick in die Verfahren(-sakten) geben. Wir wollen Methoden und Arbeitsweise von Verfassungsschutz, Polizei und weiteren Behörden aufzeigen, konkrete Folgen der Repressionswelle für die Freiburger und bundesweite Szene thematisieren und Euch für Ursache und Wirkung sensibilisieren.

Getroffen hat es einige. Gemeint sind wir alle – ist keine inhaltsleere Parole, sonder leider ernstzunehmende Realität.

Es referiert die Rechtsanwältin, die die KTS im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht vertritt.

Datum und Zeit: Samstag 25. November 2017 – 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Ehemaliges Polizeigefängnis Klapperfeld, Klapperfeldstraße 5, Frankfurt

Prozesstermin am Freitag, 24. November 2017 um 8:30 in Gießen und Veranstaltung am Donnerstag, 16. November 2017 um 18:00 in Ffm // Weg mit den Anti-Abtreibungs-Paragraphen §218 / §219

Anti-Abtreibungsparagraphen abschaffen! Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung!

Vor dem Gießener Landgericht wird am Freitag 24.11.2017 ein Strafverfahren gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel verhandelt. Der Vorwurf: Werben für den Schwangerschaftsabbruch, strafbar nach § 219a StGB. Die Ärztin hatte auf der Praxishomepage angegeben, neben anderen medizinischen Leistungen auch Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und Informationen zu dem Thema verlinkt. In dieser sachlichen Information sieht die Gießener Staatsanwaltschaft offenbar einen Verstoß gegen das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.

An dem Fall zeigt sich einmal mehr, dass Gesetzgeber und Exekutive ungerechtfertigter Weise beanspruchen, Macht und Kontrolle über (weibliche) Körper auszuüben. Das geht so weit, dass Schwangerschaftsabbrüche komplett anders behandelt werden, als andere medizinische Eingriffe. Dies gilt auch nach der letzten Reform der Abtreibungsgesetzgebung noch fort, mit der die sogenannte Fristen- und Beratungslösung in Gesetzesform gegossen wurde. Schwangerschaftsabbrüche sind hiernach in der BRD immer noch nicht grundsätzlich legal, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das setzt zum einen voraus, dass die 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Ist das der Fall, müssen sich Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, einer diskriminierenden Beratungsprozedur unterziehen. Das zeigt, dass der Gesetzgeber ihnen offenbar nicht zutraut, selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind gebären möchten oder nicht. Teil der Fristen- und Beratungslösung ist auch, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht von der Stelle durchgeführt werden darf, die das verpflichtende Beratungsgespräch führt. Die Schwangeren müssen sich für den Abbruch selbst also eine*n andere*n Ärzt*in suchen. Dass sie hierbei in der Praxis auf die Empfehlungen der Beratungsstellen angewiesen und beschränkt sind, zeigt sich an dem Fall der Ärztin Kristina Hänel. Zumindest nach Auffassung der Gießener Staatsanwaltschaft dürfen Ärzt*innen nämlich nicht einmal auf ihrer Homepage angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Den Betroffenen wird es hierdurch nahezu unmöglich gemacht, sich selbst zu informieren und sich selbst auszusuchen, wer den Eingriff vornehmen soll. Sie werden also faktisch in ihrer für andere ärztliche Eingriffe geltenden freien Ärzt*innenwahl eingeschränkt.

Das alles kann nicht sein! Dass Schwangerschaftsabbrüche derart anders behandelt werden als andere medizinische Eingriffe, ist ein Skandal. Schwangeren muss es erlaubt sein, selbst zu entscheiden, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch wollen. Es muss aufhören, dass Schwangere, die einen Abbruch wollen, gemaßregelt statt unterstützt werden. Sie müssen sich außerdem frei informieren können, wer diesen Eingriff vornehmen kann und eine eigene Ärzt*innenwahl treffen können.

Wir fordern einen Freispruch für Kristina Hänel und außerdem die Abschaffung aller Anti-Abtreibungsgesetze. Menschen die schwanger werden können, müssen das uneingeschränkte Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen.

Kommt alle zur Kundgebung am Freitag 24 November 2017 um 8:30 Uhr vor dem Landgericht, Ostanlage 15, Gießen!
Gemeinsame Anreise mit der Bahn um 7:45 Uhr von Gleis 16, Hauptbahnhof Frankfurt.

Infoveranstaltung mit Recherche-Input zu hessischen „Lebenschützern“ und aktuellsten Infos zum Prozess und Gegenprotest.
Datum und Zeit: Donnerstag 26. November 2017 – 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Café KoZ , Mertonstraße 26, Frankfurt

Prozessbericht & neuer Termin am 17. November // Es fährt ein Zug nach Nirgendwo, mit mir allein als Passagier…

Züge waren wohl das Motto am 8. November 2017. Vor Gericht standen drei Aktivist*innen, die im Herbst 2015 den Sonderzug „Train to Paris“ mit Bundesumweltministerin Hendricks samt Entourage im Frankfurter Hauptbahnhof blockiert haben sollen und dadurch kam die Ministerin zu spät zum Klimagipfel. Durch eine Abseilaktion von zwei der drei Angeklagten vom Dach des Bahnhofes auf den Zug, sollen sich mehrere Personen aufgrund eines möglichen Spannungsüberschlags und das damit vermeintliche reißens der Hochspannungsleitung in Lebensgefahr befunden haben. Zusätzlich sollen sich mehrere Menschen im Gleisvorfeld aufgehalten haben und so ebenfalls den Zug am Weiterfahren gehindert haben. Nach der Aktion wurden sechs Personen festgenommen. Da sich alle Personen verweigert haben ihre Personalien und Fingerabdrücke abzugeben, konnten aber nur drei Aktivist*innen zufällig identifiziert und angeklagt werden – die restlichen drei sind unbekannt und werden des hoffentlich auch bleiben.

Die zuständige Jugendrichterin zeigte früh ihre völlige Überforderung. Den verantwortlichen Bundespolizisten Bug fragte sie zu seiner Kompetenz über Hochspannungsleitungen und physikalischer Größen. Dieser berichtete von einem sechswöchigen Lehrgang, den er aber nicht besucht hatte. Aber es gibt Merkkärtchen auf dem Revier und diese hatte er gelesen und er ist damit Experte auf dem Gebiet von Strom (der Unterschied zwischen Strom und Spannung wurde vor Gericht zumeist ignoriert). Der zweite Zeuge Günther hatte den Lehrgang immerhin besucht. Einmal Mitte der 90ger und einmal 2005. Leider verhakte sich der vermeintliche Experte aber in unzählige Widersprüche und brillierte mit Unwissen und Schätzungen. Alle Prozessbeteiligten mussten zudem ZUGeben, dass sie sich die Strafakte samt Lichtbilder wenige Zeit vor dem Prozess angeschaut haben und die Angeklagten zweifelsfrei erkennen könnten und dies eindrucksvoll unter Beweis stellten („Wenn ich jemand erkenne, dann erkenne ich die Person. Da kann ich keine Einzelheiten nennen, da müssen Sie mir schon glauben!“ oder nach Nachfrage, an welchen Merkmalen, die Beamten die Personen denn erkannt haben soll kamen Allgemeinsätze à la „Ich habe sie an ihrem Gesicht erkannt“).

Nachdem die zahlreich erSCHIENEnen Besucher*innen des Prozesses spekulierten, was denn dann in einem sechswöchigen Lehrgang behandelt wird und warum niemand zuvor die Norm zum Abstand von Hochspannungsleitungen gegoogelt hat, wurde zur Mittagspause gerufen. Dort erwartete alle Teilnehmenden ein ZUG der besonderen Art: Vor dem Ausgang des Gerichtsgebäudes wartete ein ZUG einer Hundertschaft des Überfallkommandos Hessen in Kampfmontur samt Hund, welcher zwischenzeitlich mehrere Personen an den Oberkörper sprang. Erst nach Hinzuziehen der Anwält*innen wurde überhaupt der Grund genannt: Polizist Steiner vom Staatsschutz verwies auf die Notwendigkeit einer Personalienfeststellung einer Person. Völlig irre war, dass es sich um eine Angeklagte handelte und es Ermittlungen „in der selben Sache, die oben verhandelt wird“ gibt. Das verwirrte nun wirklich alle Beteiligten und Umstehenden – bis auf die Richterin, die unbeeindruckt blieb, nicht klären wollte, worin diese Ermittlungen bestünden und die Aktion des Überfallkommandos implizit gut hieß und als Resultat die Verhandlung trotz laufender Ermittlungen fortführte.

Nach der Mittagspause konnte der Zeuge Blumenau mit weiteren netten Geschichten aufwarten, denen nicht einmal die Staatsanwaltschaft oder die Richterin glauben schenken konnte. Ob auch er bei dem berühmten sechswöchigen Lehrgang war, blieb aber ungewiss. Da dies der Belastungszeuge gegen die dritte Angeklagte war, blieb nichts anderes übrig, als die Person freizusprechen. Gegen die beiden anderen Angeklagten gibt es unter Vorbehalt einen weiteren Verhandlungstermin am Freitag, 17. November um 09:00 Uhr Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 11, 1. OG.

Der Prozess zeigt wie wichtig es ist, die angeklagten Genoss*innen solidarisch zu begleiten. Neben der wichtigen Unterstützung gegen Bullenzeugen und Staatsanwaltschaft, kann man immer wieder viele Sachen lernen. Seien es nun Inhalte eines sechswöchigen Lehrgangs der Bundespolizei, die Höhe eines ICEs (ca. 3890 mm) oder viel wichtiger Ermittlungsmethoden der Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Prozess zeigte Chancen, aber auch die Folgen des Konzepts der Personalienverweigerung. Einerseits konnte sich die Hälfte der Aktivist*innen trotz sofortiger Festnahme erstmal einer Anklage entziehen. Andererseits müssen die Aktivist*innen jede zufällige Personalienkontrolle vermeiden und jederzeit mit der ganzen Palette der Repression rechnen: Kessel, Überwachung, ED-Behandlung und mehrmonatige U-Haft. Bei „unbekannten Personen (UP)“ tauschen die Polizeibehörden regelmäßig Fahndungsaufrufe mit Fotos aus. Aber noch viel wichtiger war es an diesem Tag, dass viele Unterstützer*innen bei der völlig überzogenen Aktion der Polizei in der Mittagspause anwesend waren. So konnte verhindert werden, dass die Bullen einzelne Personen raus ziehen und kontrollieren. Außerdem kann erlebt werden, wie Bullen ins Schlingern geraten und sich trotz Vorbereitungen und Absprachen gegenseitig widersprechen und trotzig werden. Dies löst manchmal ein heiteres Gefühl der Genugtuung bei den Prozessbeobachter*innen aus.

Auch wenn die Zeit verrinnt, die Stunden gehen,
bald bricht ein neuer Tag heran,
noch ist es nicht für uns zu spät,
doch wenn die Tür sich schließt, was dann?

Informiert euch daher über kommende Prozesse und begleitet diese! Behaltet das Thema Repression auch nach Aktionen im Auge! Weitere Infos und Termine findet ihr unter www.frankfurt.rote-hilfe.de

 

Zeigt Solidarität auch am zweiten Verhandlungstag und kommt am Freitag, 17. November 2017 um 9:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 11, 1. OG und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind zwei – gemeint sind wir alle!

UPDATE: Öffentlicher Treffpunkt zur Prozessunterstützung um 8:30 Uhr, Kreuzung Seilerstraße/Konrad-Adenauer-Straße. Wir gehen dann gemeinsam zum Prozess!

Hausdurchsuchung wegen Konfetti & Luftschlangenspray

In den frühen Morgenstunden des 8. November 2017 wurde das Zimmer einer Wohngemeinschaft in Frankfurt durchsucht. 5 Zivilpolizisten und eine Beschäftigte der Staatsanwaltschaft kamen gegen 6 Uhr mit einem Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung. Zur Unterstützung warteten etwa 30 BFE-Bullen im Treppenhaus. Der Vorwurf lautete „Landfriedensbruch“. Die betroffene Person soll mit etwa 30 anderen am 8. März 2017 in Frankfurt-Bockenheim mit Konfetti, Luftschlangenspray und Rauch gegen eine Kundgebung von Abtreibungsgegner*innen protestiert haben. Gesucht werden sollte nach Kleidung und „Tatmitteln“ wie Konfetti sowie „sonstigen schriftlichen Unterlagen und Speichermedien“.

Bei der Durchsuchung wurden u.a. USB-Sticks, Notebook, PC und Handy beschlagnahmt. Die betroffene Person wurde danach zur erkennungsdienstlichen Behandlung in das Polizeipräsidium Frankfurt mitgenommen. Dort wurde auch die Innenjacke beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss wurde vom Amtsgericht Frankfurt bereits am 12. Juni 2017 erlassen. Mit den gleichen Vorwürfen wurde auch eine Hausdurchsuchung bei einer anderen Person beschlossen. Diese konnte aber nicht zuhause angetroffen werden.

Räumt Eure Wohnungen auf, entsorgt belastendes Material und verschlüsselt eure Computer, USB-Sticks, Smartphones etc. Wenn ihr auch von einer Hausdurchsuchung betroffen seid, meldet Euch bei der Ortsgruppe der Roten Hilfe oder anderen Antirepressionsstrukturen.

Die wichtigsten Infos im Hausdurchsuchungsflyer, zum runterladen, ausdrucken und an die Tür hängen.

Prozesstermin am Mittwoch, 8. November 2017 um 9:00 // Train to Nowhere – Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr

Am 28. November 2015 blockierten Aktivist*innen bei einem Zwischenstopp am Frankfurter Hauptbahnhof den Sonderzug von Berlin zu den Klimaverhandlungen in Paris.

An Bord: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Vertreter von Umweltverbänden, die Grünen-Vorsitzende Simone Peter und Bahn-Vorstand Ronald Pofalla.
Drei der Aktivist*innen seilten sich von der Bahnhofswartungsbrücke auf das ICE Dach ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem ICE an die Gleise.
Der Zug nahm seine Reise mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung wieder auf. Die Aktion war medial höchst erfolgreich und protestierte gegen die unverschämt schlechte deutsche Klimapolitik.

Am 8. November soll nun – knapp zwei Jahre später – gegen drei der sechs Aktivist*innen vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wegen § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr verhandelt werden.
Nähere Infos auf dem Blog: traintonowhere.blackblogs.org

Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 8. November 2017 um 9:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 11, 1. OG und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind drei – gemeint sind wir alle!

UPDATE: Öffentlicher Treffpunkt zur Prozessunterstützung um 8:30 Uhr, Kreuzung Seilerstraße/Konrad-Adenauer-Straße. Wir gehen dann gemeinsam zum Prozess!

Zwei Prozesstermine am Donnerstag, 02. November 2017 um 11:30 und um 14:20 // Zwei mal Sachbeschädigung

Einer Genossin wird vorgeworfen, im Juli 2016 im Rahmen von „Recht auf Stadt“-Protesten ein Farbei auf ein Gebäude in der Europaallee geworfen zu haben. Die Anklageschrift wirft ihr auch vor, andere zum Werfen angestiftet zu haben. Angeklagt ist sie wegen Sachbeschädigung.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 02. November 2017 um 11:30 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 27, 2. OG und lasst die Angeklagte nicht alleine! Angeklagt ist eine – gemeint sind wir alle!

 

Zwei Genossen wird vorgeworfen, im Oktober 2016 „BRD Abschiebeweltmeister“ auf die Paulskirche und das Einheitsdenkmal gesprüht haben. Angeklagt sind sie wegen „Gemeinschädlicher Sachbeschädigung“.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 02. November 2017 um 14:20 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 27, 2. OG und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind zwei – gemeint sind wir alle!

Veranstaltung am Dienstag, 31. Oktober 2017 um 19:30 // Rote Hilfe Ansprechabend und Infoveranstaltung „Ich fordere meine Freilassung und meinen Freispruch“

Seit fast einem halben Jahr sitzt Meşale Tolu in der Türkei in Untersuchungshaft. Kurz zuvor wurde bereits ihr Mann verhaftet. Das gemeinsame zweijährige Kind muss die Zeit mit den Eltern hinter Gittern verbringen. Diesen wird wie vielen anderen emanzipatorischen Linken in der Türkei die Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen. Doch solches Unrecht geschieht nicht nur in der Türkei! Auch in München sitzen seit über zwei Jahren zehn Aktivist*innen in Untersuchungshaft, mit lächerlichen Vorwürfen seitens der türkischen Regierung und die deutsche Politik und Justiz spielt den Steigbügelhalter.
Wir haben Freund*innen von Meşale eingeladen, die von dem Prozess und ihrer Situation berichten. Wir wollen auch die Bezüge zum Prozess in München diskutieren.

Freiheit für Meşale Tolu – Freiheit für alle politischen Gefangene!

Datum und Zeit: Dienstag 31. Oktober 2017 – 19:30 Uhr
Veranstaltungsort: Institut für urbane Perspektive, Geleitstraße 78, Offenbach (S-Bahn-Station Ledermuseum)

Zwei Prozessberichte

Dienstag, 10.Oktober 2017 Offenbach, Ordnungswidrigkeit Personalienverweigerung

„Seien Sie höflich, dann zeige ich Ihnen meinen Ausweis“ – Dieser Satz reichte den Offenbacher Stadtbullen um eine Genossin vor ihrem Säugling auf den Boden zu werfen und sie hinterher wegen der Ordnungswidrigkeit „Verweigerung der Personalien“ und einer angeblichen Beleidigung anzuzeigen. Der erste Prozess wurde solidarisch von 50 Menschen begleitet, die sich mit den Schikanen der Offenbacher Justitz und Justitzbullen auch im Gericht rumschlagen mussten. Die Stadtbullen zeugten vor Gericht von noch größerer Inkompetenz, widersprachen sich am laufenden Bande, verrieten Interna (es gibt zwar einen Ordner zum Umgang mit Personenkontrollen, in den aber niemand reinschaut oder dass es in Offenbach keine Festnahmeprotokolle gibt) und stritten sich im Nachhinein lauthals darüber, wer vor Gericht nun mehr Scheiße gebaut hatte. Das Verfahren endete mit einer Einstellung. Ein Strafprozess gegen die Genossin steht nun noch aus.

Nach dem Verfahren versammelten sich rund 40 Personen zu einer Demo und zogen mit dem Anliegen Polizeigewalt öffentlich zu machen durch die Innenstadt Offenbachs.

 

Mittwoch, 11. Oktober 2017 Frankfurt, Beleidigung bei Hausbesetzung

Im Zuge der Erkämpfung eines selbstverwalteten Raumes für Project Shelter kam es vor fast zwei Jahren zu einer Besetzung eines Hauses auf der Berger Straße. Einem Genossen wurde vorgeworfen nach der Besetzung einen Bullen beleidigt zu haben und diesem mit der flachen Hand vor die Brust gestoßen zu haben. Da niemand sich mehr so recht an die Nacht erinnern konnte und die Bullen mehr Mutmaßungen als Aussagen treffen konnten, wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 300 Euro an Pro Asyl eingestellt. Der Prozess wurde von zahlreichen Genoss*innen beobachtet, die aufgrund der Absurdität der „Argumente“ seitens der Bullen nur den Kopf schütteln konnten.