VS-Anquatschversuch in Hanau

Am Donnerstagmorgen, 7. März, haben zwei so genannte Verfassungsschützer in Hanau einen Antifaschisten bei dessen Rückkehr vor seiner Haustür abgepasst. Sie sprachen ihn darauf an, dass er doch vor einiger Zeit Probleme mit „Rechten aus Bruchköbel“ gehabt habe. Da sie gerade vor dem Hintergrund der NSU-Morde aufmerksamer nach rechts schauen würden, dächten sie, es wäre für beiden Seiten vielleicht sinnvoll, mal die Nummern auszutauschen, falls Neonazis in Bruchköbel wieder Vergleichbares planen würden. Der Angesprochene verneinte deutlich jegliches Interesse an einer Zusammenarbeit und schickte sie weg. So weit, so kurz.

Wir haben keine Ahnung, was die beiden von der ausgewählten Person tatsächlich wollten. Wir wollen da auch nicht herumspekulieren. Antifaschistische und linke Strukturen sind und bleiben im Fokus der Unsicherheitsorgane und dementsprechend müssen wir alle damit rechnen, dass solche Versuche, einen Fuß in die Tür zu bekommen, immer wieder stattfinden werden. Wir denken, es ist am besten, aufmerksam zu sein, ohne sich dabei in seiner Haltung und seinen Aktivitäten einschüchtern zu lassen. Und falls es zu weiteren Ansprachen hier oder im Rhein-Main-Gebiet kommen sollte, ist es wichtig, jeglicher Zusammenarbeit sofort eine entschiedene Absage zu erteilen – auch wenn mensch erst mal sprachlos sein mag angesichts der Dreistigkeit mit dem besonderen Hinweis auf den NSU!

Den staatlichen Hinweis auf Nazi-Umtriebe in Bruchköbel nehmen wir jedenfalls insofern an, um an dieser Stelle auf den kommenden Ostermarsch in Bruchköbel hinzuweisen. Dieser wird immer wieder von Neo-Nazis aus dem regionalen NPD-Spektrum besucht. In den letzten Jahren war es immer gelungen zu verhindern, dass die Nazis ungestört an der Kundgebung teilnehmen konnten. Letztes Jahr konnten sie infolge der Unterstützung der Polizei und der Überforderung der OstermarschierInnen ihre Präsenz die ganze Zeit über aufrecht erhalten. Dieses Jahr soll dies mit vereinten Kräften auf jeden Fall verhindert werden. Im Folgenden Auszüge aus dem Aufruf des Ostermarsch-Bündnisses, am Karfreitag nach Bruchköbel zu kommen:

Mit unserem Ostermarsch erinnern wir an die Machtergreifung des Faschismus vor 80 Jahren. Für uns ist Friedenspolitik untrennbar mit einer antifaschistischen Haltung verbunden, da Faschismus den Krieg in sich trägt. Die NSU-Morde haben auf dramatische Art und Weise gezeigt, dass faschistische Gruppen in Deutschland immer noch eine Gefahr darstellen. Die Anhänger dieser Gruppen haben aus der Geschichte nichts gelernt und bedrohen die Demokratie. Zum jährlichen Ostermarsch in Bruchköbel kommen seit einigen Jahren leider auch Nazis. Sie zeigen ihre Transparente und rufen ihre rassistischen und friedensfeindlichen Parolen. Wider alle Absprachen bildete bisher die Polizei einen schützenden Ring um sie und verhalf ihnen damit zu einer Aufmerksamkeit, die sie sonst nicht hätten. Diese Nazis widersprechen direkt unseren friedenspolitischen Zielen. Wir wollen nicht, dass die Nazis in unsere Demonstration gestellt werden. Deshalb haben wir uns in einem Bündnis verschiedener Gruppen auf folgenden Aktionskonsens geeinigt: „Der Ostermarsch in Bruchköbel ist eine Friedenskundgebung mit anschließender Demonstration. Wir zeigen, dass wir gegen Krieg und gegen Faschismus sind. Unser Ziel ist es, die Teilnahme von Faschisten am Ostermarsch zu verhindern. Dafür kann ziviler Ungehorsam ausgeübt werden. Von uns geht dabei keine Eskalation aus.“

Original vom Infoladen Hanau

23.2. Blockupy-Betroffenentreffen

Vernetzungstreffen für Betroffene von Blockupy 2012
23. Februar 2013 // 18 Uhr
Klapperfeld (ehem. Polizeigefängnis) // Klapperfeldstrasse 5
Nähe Konstablerwache // Ffm

Seit mehreren Monaten werden Bußgeldbescheide wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ bei Blockupy verschickt. Massenweise Leute haben Aufenthaltsverbote für Frankfurt während der Aktionstage bekommen. Der EA Frankfurt und die Rote Hilfe Frankfurt laden alle, die im Rahmen von Blockupy mit Verfahren überzogen werden oder sich nachträglich gegen Aufenthaltsverbote wehren wollen, am 23.2.2013 um 18 Uhr im Klapperfeld zu einem Vernetzungstreffen ein. Bei dem Treffen soll es Informationen zum rechtlichen Umgang mit der Repression und einen Überblick über den Stand der Dinge geben. Damit die Menschen mit ihrem Ärger nicht alleine bleiben, laden wir zu diesem Treffen ein, in der Hoffnung, dass eine bessere Vernetzung untereinander stattfindet. Eine Vorgabe jedoch, wie, ob und mit welchem Ziel die Betroffenen sich vernetzen, können und wollen wir nicht machen. Wir bieten euch den Raum und Informationen an, aber ob ihr eine Party organisiert, um Geld zu sammeln oder euch politisch wehren wollt, ist eure Diskussion und Entscheidung. Deshalb bitten wir euch, eigene Vorschläge und Pläne zu entwickeln und mitzubringen, damit es möglich wird, sich politisch gegen die laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren zu organisieren.Deswegen bitten wir auch alle diejenigen, die bisher Bußgeldbescheide erhalten und Einspruch eingelegt haben, sich bei EA oder Roter Hilfe zu melden, um einen Überblick zu erhalten, wieviele Menschen sich gegen die Bußgelder mit rechtlichen Mitteln wehren. Es ist und bleibt sinnvoll sich gegen Repression zu wehren! Das hat zuletzt eine Entscheidung des Amtsgerichts Gießen gezeigt, das die Freiheitsentziehung gegen die Insassen einer der drei Berliner Busse, die im Vorfeld von Blockupy von der Polizei auf der Autobahn gestoppt wurden, im Fall mehrerer KlägerInnen für rechtswidrig erklärt hat. Einer der Busse musste im Frankfurter Vorort Eschborn stoppen und dort stundenlang anhalten. Nachdem die Betroffenen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt erhalten hatten und sich vom Eschborner Rathaus weg bewegen wollten wurden sie festgenommen. Ca. 20 von ihnen nahm die Poilizei in Gießen in Gewahrsam (die anderen kamen nach Wiesbaden) und bis in die Nacht festgehalten. Jetzt erhalten die KlägerInnen von der Frankfurter Polizei jeweils 500 Euro Schmerzensgeld aufgrund der rechtswidrigen Freiheitsentziehung. Eine weitere Klage gegen das über 7 Stunden andauernde Festhalten eines weiteren Berliner Busses in einer Autobahnmeisterei steht kurz vor der Einreichung.

In diesem Sinne: Sand ins Getriebe.

Ermittlungsausschuss Frankfurt & Rote Hilfe Frankfurt am Main

Das Treffen richtet sich insbesondere an Gruppen und Einzelpersonen aus dem Rhein-Main-Gebiet. Delegierte aus anderen Städten sind selbstverständlich herzlich willkommen.

Geht zu den Prozessen am Freitag!

Am Freitag, 15.02., gibt es gleich zwei Prozesse in unmittelbarer örtlicher Nähe.
Im Gerichtsviertel wird dann einmal, wie fast jeden Dienstag und Freitag seit über 5 Monaten, gegen Sonja und Christian verhandelt. Es ist davon auszugehen, dass der sich ständig widersprechende Kronzeuge H.J. Klein nochmals geladen wir. (Soli-Homepage und Prozesstermine)
Zweitens kommt es an diesem Tag zu einem weiteren Prozess mit Skandalcharakter. Der neue „Eigentümer“ des Kettenhofweg 130, die Franconufurt AG, will das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) per Konstrukt aus den Gebäude räumen lassen. Mit einem Gerichtsbesschluss soll durchgesetzt werden, dass das IvI als eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt wird und somit eine Zustellungsadresse, die seit einem dreiviertel Jahr fehlt um die Räumungsklage zuzustellen, vorhanden wäre. Dass ein besetztes Haus bzw. das IvI gar nicht als solches eine GbR sein kann, nicht nur weil sie von außen konstruiert wird, hat der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AKJ) Frankfurt bereits in einem Gutachten dargestellt. Gravierend könnten die Auswirkungen eines zustimmenden Urteils auf weitere angeeignete Räume und Gebäude bundesweit sein! Auch darum:
verteidigt die Irrelevanz!

Kommt zu den Prozessen!

gegen Sonja und Christian:
9 Uhr im Landgericht Frankfurt,
Gebäude E, Raum II EG (Eingang an Konrad-Adenauer-Str Ecke Seilerstr.)

gegen das IvI:
10 Uhr  im Landgericht Frankfurt,
Gebäude B, Raum 116 (Gerichtsstraße 2)

Hier der Flyer der Roten Hilfe Frankfurt als pdf:
sonja-u-ivi-vor-gericht

Blockupy: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Hummel/Kaleck (Berlin)

Blockupy-Aktionen in Frankfurt/Main: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung // Polizei zahlt 500,00 € für rechtswidrige Ingewahrsamnahmen

Im Rahmen der unter dem Namen „Blockupy“ bekannt gewordenen Aktionstage
gegen die europäische Krisenpolitik vom 16. bis zum 19. Mai 2012 in
Frankfurt/Main kam es zu einer Vielzahl von offensichtlich
rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen. Für einige der davon Betroffenen muss
die Frankfurter Polizei nun 500,00 EUR Schadensersatz zahlen.

Zum Hintergrund:
Am 17. Mai 2012 fuhren ca. 150 Personen in drei Bussen von Berlin nach
Frankfurt/Main, um dort an Veranstaltungen und angemeldeten
Versammlungen teilzunehmen. Die Aktivisten wurden von der Polizei auf
der Autobahn ca. 30 km vor Frankfurt/Main gestoppt und auf einer nahe
gelegenen Autobahnmeisterei z. T. mehr als sieben Stunden lang
festgehalten, kontrolliert, durchsucht und videografiert. Im Anschluss
wurde den Personen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt
erteilt. Ca. 50 der B

Spendenaufruf – Solidarität mit Tim und allen anderen Antifaschist*Innen

Am Mittwoch, den 16. Januar wurde der Berliner Antifaschist Tim zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Tim soll am 13. Februar 2011 per Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre mit den Worten „nach vorne“ aufgefordert haben. Das Urteil ist ein Skandal und war vor allem politisch motiviert. Der Prozess wird selbstverständlich in der nächsten Instanz neu verhandelt. Allerdings benötigt Tim für die Berufung Geld. Für die Unterstützung im Fall Tim und weiteren von Repression Betroffenen bitte spendet an:
Netzwerk Selbsthilfe e.V. Kto. 7403887018 BLZ: 100 900 00 Berliner Volksbank Stichwort: „FREISTAAT“

Zusammenfassung des Prozesses:
Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft Dresden weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft zur Entlastung des Angeklagten. Er hätte eine Person mit Megafon gesehen diese sei aber nicht der Angeklagte so der Zeuge.
Vier geladene Polizisten konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Höhepunkt war dann am dritten Verhandlungstag die Ladung des Arbeitgebers vom Angeklagten. Der Richter wollte darüber mehr über den Angeklagten erfahren und vor allem eine eventuelle Verstrickung zwischen dem Durchbruch und der Partei Die LINKE in Erfahrung bringen. Das ein Arbeitgeber als möglicher Belastungszeuge geladen wird um anschließend sich politisch verteidigen zu müssen ist bereits eine Unverschämtheit.
Ein weiteres Beweismittel im Prozess war ein Polizeivideo. Auf dem war der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette zu sehen. Dem vorangegangen waren mehrere Durchbruchsversuche sowie eine Stimme mittels Megafon mit den Worten ’nach vorne‘. Zu sehen ist keine Person mit einem Megafon. Nach dem Durchbruch sind auf dem Polizeivideo zwei Person mit jeweils einem Megafon zu sehen, allerdings nicht deren Gesichter.
Dem Staatsanwalt und dem Gericht reichte die Vermutung, dass es sich bei der gemeinten Person um den Angeklagten handele und er deshalb für alle begangenen Straftaten während des Durchbrechens verantwortlich sei. Auch wenn dem Angeklagten selber keine einzige Straftat vorgeworfen wurde, konstruierte die Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerschaft aufgrund der gehörten Megafon durchsage.

In seiner mündlichen Urteilsverkündung konnte der Richter keine positive Sozialprognose trotz festem Wohnsitz, einer Arbeitsstelle, keiner Vorstrafe sowie Vater eines Kindes gegeben, da sich der Angeklagte während des Prozesses nicht entschuldigt habe und damit unklar sei, wie er denn heute zur Verhinderung des Naziaufmarsch stehe.

Auch für den Richter war eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.”
Presseschau:
neues deutschland (18.01.)
lvz-online (18.01.) junge welt (18.01.) spiegel (17.01.) Störungsmelder (17.01.) Neues Deutschland (17.01.) Neues Deutschland (17.01.) TAZ (16.01.)

14.01. Veranstaltung zu politischen Gefangenen in den USA

„Wenn sich die Gefängnistore öffnen, fliegen die wahren Drachen heraus“ — Politische Gefangene in den USA und ihre militante Geschichte

Montag, 14. Januar 2013 // 20:00 Uhr
Café ExZess // Leipzigerstr. 91 // Ffm

Im Januar 2013 findet eine viertägige Rundreise mit dem linken US-amerikanischen Aktivisten und Autor Dan Berger statt. Dan Berger wird vom 12. Januar bis zum 15. Januar 2013 auf Veranstaltungen in Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main und Hamburg über das Gefängnissystem, die politischen Langzeitgefangenen in den USA und ihre militante Geschichte berichten. Continue reading

Unser Protest bleibt legitim!

Aufruf von Blockupy Frankfurt und Rote Hilfe Ffm

In den letzten Wochen sind weitere Bußgeldbescheide durch die BRD geschickt worden. Die AktivistInnen sollen an einer verbotenen Versammlung Ende Mai 2012 in Frankfurt teilgenommen haben. Von ihnen werden etwa 125 € Bußgeld verlangt. Wie schon bei den vergangenen Bußgeldbescheiden (ca. 235€) gilt es hier, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen (unten wird noch mal erklärt, wie genau.). Denn wir geben uns ganz sicher nicht mit der Kriminalisierung unseres Protestes zufrieden und wollen erst recht nicht dafür zahlen, wenn wir uns Räume der Selbstermächtigung mit dem Mittel des zivilen Ungehorsams gemeinsam und solidarisch im Herzen der Bestie erkämpfen.

Seitdem wir mit Blockupy auf die allgemeinen Zustände Europas aufmerksam machen, versucht die herrschende Politik, uns zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Bisher ohne Erfolg, denn die Empörung, unsere Stärke und unser gemeinsamer Wunsch nach einem guten, besseren Leben für alle wird nicht durch den repressiven Staat geschwächt. Das liegt vor allem daran, dass wir niemanden alleine lassen, uns untereinander helfen und einen solidarischen Umgang miteinander pflegen. Vor, nach und während den Aktionen! Unser Protest ist und bleibt legitim. Wir nehmen uns die Stadt, wann und wo wir wollen! Wir lassen uns weder verängstigen noch lassen wir uns weiter an den Rand drängen.

Wir demonstrieren gegen das Spardiktat der EU, gegen die Troika und die EZB und für ein gutes, solidarisches Leben für alle Menschen. Diese Forderungen lassen wir uns nicht nehmen und kämpfen weiter. Die Erfahrungen vom letzten Jahr zeigen auch, dass solche juristischen Maßnahmen nicht immer Bestand haben. Als alle GenossInnen, die bei M31 (Europaweiter Aktionstag gegen Kapitalismus) polizeilich im Rahmen einer Personalienkontrolle erfasst worden sind, ein Aufenthaltsverbot für die Tage vom 16. bis 19. Mai in der Frankfurter Innenstadt bekommen haben, wurde ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Polizei entschied sich, auf Anraten des Verwaltungsgerichts, während der Verhandlung die Aufenthaltsverbote aufzuheben, befindet sie aber weiterhin gerechtfertigt. Allerdings konnten wir einen mehrstündigen Platzverweis erfolgreich vor Gericht weg klagen. Darauf aufbauend und mit dem Klagewillen Vieler wird weiterhin versucht die Massenklagen gegen Aufenthaltsverbote aufzubereiten, weitere Staatskosten zu produzieren und die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

Auch eine Klage von AktivistInnen aus Berlin gegen die Freiheitsberaubung derer, die in den abgefangenen Bussen in Eschborn festgehalten und anschließend in Gießen Ingewahrsam genommen wurden, ging positiv für uns aus. Entschädigungszahlungen werden noch folgen. Das ist für uns besonders erfreulich, da auf der einen Seite der Polizeiapparat sein hysterisches Durchgreifen nicht mal vor Gericht glaubwürdig rechtfertigen kann und wir mehr Geld für die nächste Mobilisierung haben. So kann, soll und wird es weitergehen. Weitere Klagen wie gegen das Abfilmen der Samstagsdemo sind eingereicht. Deshalb nochmals: Legt Einspruch gegen eure Bußgeldbescheide ein, klagt gegen eure Ingewahrsamnahmen und Datenspeicherungen, tut euch zusammen, fragt bei euren Rechtshilfegruppen vor Ort Unterstützung an, lasst niemand alleine, bleibt widerständig, klagt mit uns und bleibt informiert. Wir lassen uns nicht verbieten! Akzeptiert nicht dieses Vorgehen gegen euch, gegen uns. Nur so können wir Selbstermächtigung auch praktisch erfahren und uns Alternativen zum heutigen Europa erkämpfen.

Also, was auch immer noch kommen wird, unser Anliegen ist aktueller denn je, wir werden uns nicht davon abbringen lassen, unseren Protest auf die Straßen und auf die Plätze zu tragen. Wir wollen auch im nächsten Jahr am 31. Mai und am 1. Juni einen kreativen, grenzüberschreitenden und wirkungsvollen Protest ermöglichen. Finanziell lassen wir uns dabei weiterhin gerne vom Staat unterstützen. Sämtliche juristischen Entscheide, sei es die gewonnene Klage vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, das eine Kundgebung gegen die Versammlungsverbote am Paulsplatz im Nachhinein genehmigt bekommen hat oder die anderen Beispiele, machen für uns eins deutlich: Widerstand auf allen Ebenen ist angebracht, sinnvoll und legitim.

2012 war für uns ein erster Schritt, ein kleines Stück, eine Ankündigung der Vielen, ein erster Hauch, ein Aufbruch aus der allgemeinen Ohnmacht, ein Anfang einer sozialen Bewegung von unten. Unsere Erfahrungen bei den Protesten und bei Diskussionen auf öffentlichen Plätzen in Madrid, Athen, Lissabon, Rom und Frankfurt machen uns stärker und handlungsfähiger. Wir widersetzten uns der weltweiten Repression gegen soziale Bewegungen. Sei es die polizeiliche Gewalt gegen die Bewegung der Empörten und der Generalstreiks in Südeuropa oder die Räumungen der Occupy Camps weltweit oder auch hier in Frankfurt bei Blockupy und M31. Unser Widerstand geht weiter. Also beteiligt euch bei Aktionen gegen die maßgeblich von Deutschland getragene Kürzungspolitik der Troika. Wir lassen uns nicht verbieten & einschüchtern oder kriminalisieren & kontrollieren. Wir machen weiter! Für ein aufständiges Europa!

Wenn ihr im Zusammenhang mit Blockupy Bußgeldbescheide erhaltet, solltet ihr so vorgehen:

Was ist zu tun?
1 Was tun bei Anhörungsbogen: Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.
2. Was tun bei Bußgeldbescheiden: Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Der Einspruch kann ohne Begründung und formlos eingelegt werden. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter. Einen Einspruch könnt ihr außerdem jederzeit zurückziehen.
3. Was dann? Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.
Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!
Solltet ihr eine Ladung für einen Gerichtstermin erhalten, dann meldet euch umgehend bei der Roten Hilfe Frankfurt oder/und dem Ermittlungsausschuss Frankfurt. Damit diese (weil ihr dann wohl Präzedenzfälle seid) euch einE solidarischen AnwältIn vermitteln und (auch finanziell) im Verfahren unterstützen können.

Kontakt zu Antirepressionsgruppen in Frankfurt am Main:
Beratungszeiten Rote Hilfe Ffm
Ermittlungsausschuss Ffm