Schumann 2 – Polizeigewalt nach Räumung

Am Freitag wurde durch die Initiative „Wastend“ in der Schumannstraße 2 eine alte leerstehende Villa besetzt. Als die Hausbesetzer*innen sich kurz vor der dritten Aufforderung vorm Haus aufstellten, prügelte sich die BFE (Beweissicherungs und Festnahmeeinheit) durch die Masse. Auf der anschließenden kraftvollen Demonstration durch die Innenstadt, kam es immer wieder zu Übergriffen, massivem Abfilmen und einem Dauerspalier um die Demonstration. Als diese sich dann vor dem Weihnachtsmarkt an der Hauptwache auflöste, prügelte die BFE 58 (& 11) auf einzelne Demoteilnehmer*innen ein und nahm bei mindestens zwei Personen, unter der Androhung einer Strafverfolgung, Personalien auf. Eine Person wurde mit dem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert.

Einen ersten und noch unvollständigen Antirepressionsbericht des AK Recht findet ihr hier

Einen Bericht zur Hausbesetzung und anschließenden Demo hier

[Blockupy update 17.10] Bußgelder fürs Demonstrieren

Menschen, die sich auf einer verbotenen Demonstration Mitte Mai 2012 in Frankfurt aufgehalten haben, werden mit Bußgeldverfahren belangt.

Derzeit werden Anhörungsbogen für einen kommenden Bußgeldbescheid verschickt.Einige Leute haben bereits Bußgeldbescheide bekommen. Diese sind wegen Teilnahme an einer verboten Versammlung ausgestellt und belaufen sich auf 223 Euro pro Person. Es ist davon aus zu gehen das eine sehr große Anzahl an Personen einen solchen Bescheid erhalten wird, waren nach den Blockupy Aktionstagen laut EA Frankfurt doch vermutlich die Personalien von mehr als 1000 Menschen festgestellt worden. Der EA- und Rote Hilfe Frankfurt raten zu einem gemeinsamen solidarischen politischen Umgang hiermit. Weiter Unten findet ihr eine Art Leitfaden zum Vorgehen. Bisher konnten in FFM gegen politische Massenverfahren durch ein gemeinsames Vorgehen statt einer Vereinzelung und dem offensiven Verweigern sehr gute Erfahrungen gemacht werden. (vergleiche hierzu beispielsweise das Vorgehen bei der sog. Casinoräumung 2010) Wichtig erscheint uns hierbei das gemeinsam der Aufwand und der politische Preis für die Repressionsbehörden in die Höhe getrieben wird.

 

Was ist zu tun? Vorgehen bei Anhörungsbögen/Bußgeldbescheiden

1 Was tun bei Anhörungsbogen

Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.

2. Was tun bei Bußgeldbescheiden

Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter.

3. was dann

Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.

Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!

Hier die Standard-Belehrung im Bußgeldverfahren im Amtsdeutsch:

“Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist dort eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Sie können zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides sich dazu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu ihrer Entlastung vorbringen wollen. Dabei steht es ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, können ihnen Nachteile bei der Kostenentscheidung entstehen, auch wenn das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. …”

Wer Einspruch gegen den Bescheid einlegen, sich aber zunächst keine/n AnwältIn nehmen möchte, kann versuchen, selbst Akteneinsicht zu beantragen. Die Beantragung von Akteneinsicht ist entweder vor Erhalt eines Bußgeldbescheids beim Ordnungsamt unter Nennung des Aktenzeichens auf dem Anhörungsbogen oder nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beim Amtsgericht möglich. Wenn ihr alleine Akteneinsicht genommen habt, könnt ihr euch immer noch entscheiden, ob ihr euch bei einer folgenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht selbst verteidigen wollt oder für die Verhandlung doch noch eine AnwältIn hinzuzieht.

 

Wir rufen alle dazu auf sich in ihren politischen Zusammenhängen und lokalen Rechtshilfe Strukturen einen politischen Umgang zu überlegen und sich gemeinsam um die Organisierung von Geld zu kümmern.

Die darauf folgenden Gerichtstermine werden aller Voraussicht nach in Frankfurt stattfinden. Wir bitten euch uns Bescheid zu geben wenn ihr Gerichtstermine habt. Hierdurch können wir eventuell Unterstützung organisieren wenn ihr wollt und haben einen gewissen Überblick über die laufenden/gelaufenen Verfahren. Wenn ihr konkrete finanzielle Unterstützung benötigt wendet euch an eure örtlichen Rechtshilfestrukturen. Ordnungswidrigkeitsverfahren werden von der Roten Hilfe in der Unterstützung genauso wie strafrechtliche Verfahren behandelt.

 

Das Landgericht bereitet Verwertung erfolterter Aussagen von Hermann Feiling vor [PM]

Pressemitteilung Rote Hilfe e.V. und Solidaritätskomitee Frankfurt am Main:
Das Landgericht bereitet Verwertung erfolterter Aussagen von Hermann
Feiling vor.

Im Strafprozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger beabsichtigt das
Landgericht Frankfurt jetzt die Verwertung von Aussagen, die unter
folterähnlichen Zuständen gewonnen wurden. Schon zu Beginn des letzten
Verhandlungstages war die Zeugin S. vorgeladen worden, die 1982 aufgrund
der Aussagen des schwer traumatisierten Hermann Feiling verurteilt worden
war. Die Zeugin weigerte sich, Aussagen zu machen, weil sie nach wie vor
davon überzeugt ist, dass die Aussagen Hermann Feilings nicht verwertet
werden dürfen. Sie strebt deshalb in ihrem eigenen alten Verfahren eine
Wiederaufnahme an. Das Gericht verhängte gegen sie ein Ordnungsgeld und
drohte ihr Beugehaft an, sollte sie am 19.10.2012 weiterhin nicht
aussagewillig sein.

Das Gericht bereitet jetzt die Verwertung von Feilings Aussagen vor, da es
bisher nicht dem Antrag der Verteidigung gefolgt ist, einen
Sachverständigen für Traumaforschung zu bestellen. Nach heutigen
wissenschaftlichen Erkenntnissen war Feiling damals massiv traumatisiert
und damit in seiner Willens- und somit Aussagefreiheit beschränkt gewesen.
Stattdessen soll die Aussagefähigkeit belegt werden, indem die 30 Jahre
alten subjektiven Eindrücke gerade derjenigen seitenweise verlesen werden,
welche seinen Zustand monatelang aufrecht erhalten haben. So wurden die
Eindrücke des ehemaligen Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof Kuhn
aus dem Jahre 1978 verlesen. Darin beschreibt er die Verhörsituation des
schwer traumatisierten Hermann Feiling als „überraschend angenehm“.
Feiling sei ihm gegenüber „sehr zugewandt“ gewesen, habe „unrichtige
Aussagen korrigiert“; ihn habe „die gute Verfassung überrascht“.

Als zynisch empfanden viele Zuhörer_innen diese Beschreibung. Als einige
von ihnen unter Protest den Saal verließen, ordnete die Vorsitzende
Richterin Stock eine Personalienfeststellung an. Auch an den folgenden
Prozesstagen will das Gericht Einschätzungen von Personen verlesen, die
für die folterähnlichen Vernehmungen verantwortlich waren.

Die Rote Hilfe und das Solikomitee fordern daher eine breite und kritische
Öffentlichkeit zum Prozess, damit das Gefühl des „Deutschen Herbstes“
nicht zur Realität wird.

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. / Das Solidaritätskomitee Frankfurt

Weitere Hintergrundinformationen unter: www.verdammtlangquer.org

Neuer PGP-Key

Wir haben einen neuen PGP-Key ab dem 25.9.12:

Der Fingerprint lautet

344A B710 AB0B D26C 3592
25CE FF1B 8C1D B0C9 0552

-----BEGIN PGP PUBLIC KEY BLOCK-----
Version: GnuPG v1.4.11 (GNU/Linux)
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=xYjZ
-----END PGP PUBLIC KEY BLOCK-----

Antifaschist in Gießen zu Geldstrafe verurteilt!

Pressemitteilung der Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe
mit Spendenaufruf

Am Donnerstag den 30.8.2012 fand der Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten in Gießen nach dem 4. Verhandlungstag sein vorläufiges Ende. Verhandelt wurde wegen Landfriedensbruch, Rädelsführerschaft und Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verknackte unseren Genossen zu einer Geldstrafe von 2700,00 Euro (90 Tagessätze à 30,00 €).
Die Strategie der Verteidigung, den damaligen Bulleneinsatz am Gießener
Bahnhof grundsätzlich in Frage zu stellen kam dabei gegen die zwischen Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft gut abgestimmte Argumentationskette nicht durch. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.
Wie so oft in den letzten Jahren wurde auch am 16.7.2011 in Gießen ein Aufmarsch der NPD und JN unter massiven Polizeiaufgebot durchgesetzt. AntifaschistInnen aus dem Frankfurter Antifa- Netzwerk wollten das nicht einfach hin nehmen und haben sich an der Mobilisierung des Bündnisses „Gießen bleibt Nazifrei“ beteiligt. Gemeinsam haben wir direkt nach unserer Ankunft am Gießener Bahnhof versucht die Abriegelung der Polizei zur Weststadt und dem Aufmarschgebiet der Nazis zu durchbrechen. Im Rahmen dieser Aktion kam es zur vorübergehenden Festnahme unseres Genossen und zu diesem Prozess.
Immer wieder versucht der Staat unseren legitimen antifaschistischen Widerstand zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Dem müssen wir nicht nur auf der Straße entgegen treten. Deshalb haben wir diesen Prozess von Anfang an politisch geführt und als Forum für unsere Forderungen genutzt.
Ein Staat , der über Jahrzehnte hinweg mit militanten Nazis zusammen arbeitet, diese finanziert und organisiert, hat kein Recht über unseren antifaschistischen Widerstand zu urteilen.
Deshalb fordern wir die Zerschlagung des Verfassungsschutzes und die Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen.
Wir möchten uns bei allen Genossinnen und Genossen bedanken, die uns im Prozess solidarisch begleitet haben. Diese Solidarität fand ihren Ausdruck nicht nur in dem, über alle 4 Prozesstage, gut gefüllten Gerichtssaal sondern auch in einer spontanen Kundgebung am letzten Prozesstag, die wir mit Gießener AntifaschistInnen gemeinsam organisiert haben.
Gut 30 Menschen sind mit Transparenten vom Gericht in die Innenstadt gezogen. Die gehaltenen Redebeiträge wiesen auf den Anlass dieses Prozesses hin und nahmen Bezug auf die Demonstrationen zum Jahrestag der Pogrome von Rostock-Lichtenhagen und die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und Faschisten.
Nach wie vor sind wir auf eure Solidarität angewiesen, denn auch die Kosten des Verfahrens können wir nicht alleine tragen. Deshalb bitte wir euch unseren Spendenaufruf zu unterstützen und weiter zu verbreiten.

Mit antifaschistischen Grüßen Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe

Spendenkonto für den Prozess:
Kontoinhaber: C. Brandt
Kontonummer: 0471133303
BLZ: 25010030
Postbank Hannover

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen!

VA Europäische Krisenproteste – Frankfurter Notstandsübungen

Montag, 10.09.12
20.00 Uhr

im ExZess
Leipziger Str. 91

Ein Rückblick auf die staatlichen Repressionen gegen M31 und Blockupy aus
der Perspektive von Frankfurter Antirepressionsgruppen

M31 und Blockupy markierten – bei aller Entschlossenheit der Proteste – auch neue Höhepunkte polizeilicher und juristischer Repression in Frankfurt. Am 31. März reagierte die Polizei auf mehrere militante Aktionen in der Innenstadt mit der Zerschlagung der M 31-Demonstration, massenhafter Freiheitsentziehung und der Eröffnung von über 470 Strafverfahren. Mediale
Bedrohungsszenarien und die Einrichtung einer polizeilichen Sonderkommission bestimmten danach die öffentliche Diskussion in Frankfurt.

Die Blockupy-Aktionstage entwickelten sich in Folge dessen mit mehrtägigen
Demonstrationsverboten, präventiven Aufenthaltsverboten für die Innenstadt und über 1000 Ingewahrsamnahmen. Dies sollte wohl die Handlungsfähigkeit eines »starken Staates« gegenüber den sich europaweit vernetzenden Protesten gegen die EU-Krisenpolitik demonstrieren.

Auf unserer Nachbereitungsveranstaltung wollen wir über den Stand der
juristischen Verfahren nach M31 und Blockupy informieren und die Diskussion anstoßen, ob an den Frankfurter Notstandsübungen eine neue Qualität polizeilicher Kontrollstrategien im Umgang mit Massenaktionen erkennbar geworden ist.

Im ersten Teil der Veranstaltung gibt die Rote Hilfe Frankfurt einen Überblick über die laufenden Ermittlungen, Verfahren und Klagen. Ziel ist es euch zu informieren, eure Aufmerksamkeit zu schärfen und zu weiterem Handeln zu animieren. Zudem haben wir kritisch innerhalb der Antirepressionsstrukturen, aber auch als Teil der Szene, Demoverhalten und
insbesondere den Umgang mit Bildmaterial beobachtet.

Im zweiten Teil stellt der EA Frankfurt seine Einschätzung der polizeilichen Kontrollstrategien anlässlich der Krisenproteste zur Diskussion und widmet sich der Frage, welche Perspektiven sich daraus für zukünftige Großaktionen in Frankfurt ergeben.

veranstaltet vom
Ermittlungsausschuss [EA] Frankfurt

& Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt

Prozess gegen Antifaschisten vor Gießener Amtsgericht wird fortgesetzt!

Heute am 16.7.2012 fand vor dem Gießener Amtsgericht ein Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt, der sich genau vor einem Jahr an den Gegendemonstrationen anlässlich eines von NPD und „Freien Nationalen Kräften“ veranstalteten Aufmarsches in Gießen beteiligt hatte.
Dieser Aufmarsch wurde damals mit Hilfe eines massiven Polizeiaufgebotes durchgesetzt. Im Rahmen dessen kam es für die aus Frankfurt angereisten Antifaschistinnen und Antifaschisten schon bei der Ankunft am Gießener Hauptbahnhof zur Einkesselung und Auseinandersetzungen mit den
Polizeikräften. In diesem Zusammenhang wird dem Angeklagten Landfriedensbruch, Rädelsführerschaft und Vermummung vorgeworfen.
Durch die Aussagen der beiden Polizeibeamten, die als Zeugen der Anklage zu den Vorfällen am Gießener Bahnhof befragt wurden, wurde deutlich, dass das Versammlungsrecht für Antifaschistinnen und Antifaschisten an diesem Tag durch die Polizei erheblich eingeschränkt und im Bereich der Gießener Weststadt de facto ausgehebelt wurde. Im Anschluss an die Vernehmung der Zeugen stellte der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Tronje Döhmer Beweisanträge, die die Frage der Rechtmäßigkeit dieses überzogenen Polizeieinsatzes klären sollen. Nachdem das Gießener Konzept zur Durchsetzung der Versammlung von insgesamt 120 Faschisten später auch von anderen Städten für ähnliche Veranstaltungen übernommen wurde, könnte die juristische Klärung dieser Frage auch Auswirkungen über die Stadt Gießen hinaus haben.
Der Angeklagte hat sich lediglich in Form einer politischen Erklärung zu den Vorwürfen geäußert, in der er auf die enge Zusammenarbeit zwischen militanten, faschistischen Gruppierungen, deren politischen Parteien und den Staatschutzbehörden hingewiesen hat.
[Prozesserklärung_16-07-2012_Giessen]
Mit 60 Zuhörerinnen und Zuhörern fand der Prozess ein reges öffentliches Interesse. Die Sympathie für den Angeklagten drückte sich im Gerichtssaal unter anderem durch den Vortrag eines antifaschistischen Liedes aus.

Der Prozess wird am Mittwoch den 01.08. um 11:00 Uhr im Gießener Amtsgericht, Gebäude A, Saal 200 fortgesetzt.

Die UnterstützerInnen des Angeklagten fordern dazu auf den Prozess zahlreich und kritisch zu begleiten. Weitere Prozesstermin könnten folgen, bleibt informiert und solidarisch!

Prozess gegen Frankfurter Antifaschisten in Gießen am 16.07.2012

Am 16.07. findet im Gießener  Amtsgericht um 12:00 Uhr ein Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt.
Bahntreffpunkt: 9:50 Uhr / Gleis 15 / Hbf Frankfurt
> Zug fährt ab um 10:22 Uhr
> Zustieg in Friedberg um 10:45 Uhr / Gleis 4
> Ankunft in Gießen um 11:11 Uhr

Hintergrund ist der Naziaufmarsch von NPD, JN und sog. „Freien Kräften“ der genau vor einem Jahr – am 16.07.2011 – in Gießen stattgefunden hat und dort von einem massiven Polizeiaufgebot brutal durchgesetzt wurde. Die überregionale Gegenmobilisierung konnte trotz der zahlreich angereisten Antifaschistinnen und Antifaschisten, die mit kraftvollen Aktionen ihren Widerstand und Protest zum Ausdruck gebracht haben, den Aufmarsch letztlich nicht verhindern. Mit umfangreichen Absperrungen und Einkesselungen durch die Polizei wurde vielen Menschen die Teilnahme an den angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen verweigert. Der von der Stadt Gießen verhängte Ausnahmezustand über der Weststadt verschaffte den ca 130 angereisten Neonazis ihr Aufmarschgebiet. Unisono feierten dann auch Stadt und NPD den Tag als einen Erfolg.

Bereits bei der gemeinsamen Anreise von Frankfurter AntifaschistInnen kam es am Gießener Bahnhof zum ersten Kessel mit Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz. Erst nach einer Stunde war es möglich den Bahnhof unter Begleitung eines starken Polizeiaufgebotes zu verlassen. In dieser Situation kam es zu der Festnahme unseres Genossen. Jetzt soll ihm der Prozess gemacht werden! Der Vorwurf lautet auf Landfriedensbruch, Widerstand und Rädelsführerschaft. Gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wurde Anfang Juli Widerspruch eingelegt. Nun soll der antifaschistische Genosse in einem eilig einberufenen Gerichtsverfahren ohne viel Aufhebens abgeurteilt werden.

Betroffen sind Einzelne, aber gemeint sind wir alle. Darum gilt auch
heute: Solidarität ist eine Waffe!

Kommt zahlreich zum Prozess im Gießener Amtsgericht, Gutfleischstraße 1.* Der Termin findet am 16.07. um 12:00 Uhr im Raum 100 Gebäude A statt.*

Weiteres über die Geschehnisse vom 16.7.11 in Gießen gibt’s u.a. hier

Flyer zu Repression während der Krisenproteste in Ffm

Um einen ersten Stand bzw. eine erste kleine Zusammenfassung zur Repression während und nach den Krisenprotesten am 31. März (M31) und Mitte Mai (Blockupy) 2012 zu geben, hat die RH FFM einen Faltlyer herausgebracht.  Hier findet sich auch ein Aufruf für Spenden sowie eine Kurzreflexion des massiven Polizeiaufgebots und der Grundrechtseinschränkenden Politik der Justizbehörden.

Während M31 und Blockupy kam es zu hunderten Festnahmen und unterschiedlichsten Formen von Freiheitsberaubungen. Wir haben und werden Menschen, die von staatlicher Repression betroffen sind, unterstützen und einen kollektiven Umgang mit Angriffen von Polizei und Justiz gegen antikapitalistische Proteste fördern. Wie und was Stand der Repressionen ist, könnt ihr hier nachlesen:

Antirep Flyer zu Krisenprotesten in Ffm – Version Juni 2012