Dannenröder Forst: Rote Hilfe verurteilt politische Justiz und fordert Freiheit für die Aktivist*innen

Seit Wochen protestieren tausende Menschen gegen die Rodung des Dannenröder Forsts und der umliegenden Wälder, die für den Bau der Autobahn A49 weichen sollen. Menschenketten, Besetzungen und symbolische Aktionen sind nur einige der vielfältigen Protestformen. Das Land Hessen und die Polizei versuchen die Rodung der Wälder auf Grundlage von Entscheidungen aus den 1970er-Jahren mit aller Härte durchzusetzen.

Nach einer erneuten symbolischen Abseilaktion von drei Autobahnbrücken im Rhein-Main-Gebiet am Montag wurde gestern gegen neun Aktivist*innen Untersuchungshaft verhängt. Zwei weitere sind unter harten Auflagen wieder auf freiem Fuß. Die Verfahren wurden von der Politik lautstark begleitet. Mit dem Kampf für die Wälder bewegten sich die Aktivist*innen außerhalb des demokratischen Konsenses und würden „ihre radikale Gesinnung kundtun“, meinte der hessische Innenminister Peter Beuth. Auch andere Parteien forderten noch am Tag der Aktion härtere Strafen, flankiert von Wirtschaftsvertreter*innen, die die Aktionen als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Hessen brandmarkten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt folgte und versuchte vorab medial aus der Abseilaktion einen „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ zu konstruieren. Vor dem Haftrichter am Dienstagabend zog sie sich dann kleinlaut auf die Konstruktion einer Nötigung zurück. Mit der Abseilaktion hätten die Aktivist*innen die Polizei als Werkzeug genutzt, um eine Störung hervorzurufen. Bei einer ähnlichen Aktion Anfang Oktober konnte die Staatsanwaltschaft Gießen dagegen, wie schon viele andere Strafverfolgungsbehörden auch, im Abseilen keine strafbare Handlung entdecken.

„Mitten in einer Pandemie und Klimakrise versuchen Politik und Polizei mit allen Mitteln und gegen alle Widerstände eine Jahrzehnte alte Entscheidung durchzusetzen“, kritisiert Anja Sommerfeld aus dem Bundesvorstand der Rote Hilfe e.V. „Wir erleben, dass die Politik mit Hilfe der Justiz den Protest gegen den Autobahnbau kriminalisieren will. Mit den drakonischen Strafen sollen Menschen abgeschreckt werden weiter gegen die Rodung eines uralten Waldes und die Gefährdung eines Trinkwasser-Schutzgebiets zu protestieren, die für noch mehr Verkehr geopfert werden sollen.“

„Mit der Verhängung der unverhältnismäßigen U-Haft hat sich die Justiz dem politischen Druck gebeugt und mit dem gleichzeitig verhängten Betretungsverbot für den Dannenröder Forst für die Beteiligten gezeigt, dass es mit dem Urteil darum ging, jeglichen Protest zu verhindern. Wir fordern die sofortige Freilassung der Aktivist*innen und erklären uns solidarisch mit allen Menschen, die trotz staatlicher Repression für den Erhalt lebensnotwendiger Wälder, sofortige Maßnahmen gegen die Klimakrise und eine bessere Welt kämpfen“, meint Sommerfeld abschließend.

Bundesvorstand der Roten Hilfe
28. Oktober 2020

Prozesstermin am Donnerstag, 3. September 2020 um 13:30 // Spontankundgebung Seebrücke

Am Samstag den 10. August 2019 hatten in Frankfurt Aktivist*innen im Anschluß an die Unite4Solidarity-Demo der Seebrücke den Main blockiert, um den Forderungen nach SafePassage für Alle und dem SicherenHafen Frankfurt mehr Gewicht zu verleihen. Jetzt steht der Anmelder vor Gericht.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 3. September 2020 um 13:30 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 28, 2. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Neue Website zum 129a-Verfahren in Frankfurt

https://www.129a.info/

Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 gab es in Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durch das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Die bei dieser Anschuldigung ermittelnde Bundesanwaltschaft wirft Straftaten im Rahmen der Aktionen gegen das Bundesverwaltungsgericht am 1. Januar 2019 in Leipzig vor. Der Durchsuchungsbeschluss des Bundesgerichtshofes wurde bereits am 22. Januar 2020 ausgestellt. Ermittelt wird laut Beschluss gegen einen Beschuldigten und mindestens zwei weitere Unbekannte.

Wir als Solikreis haben uns zusammengeschlossen, um die Betroffenen aktiv und kontinuierlich zu unterstützen. Dabei geht es uns um praktische Solidarität aber auch um die politische Einordnung des Verfahrens und eine öffentliche Auseinandersetzung mit § 129a als Mittel der Repression gegen linke, emanzipatorische Bewegungen.

Der Vorwurf der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gibt den Repressionsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Diese reichen vom Abhören der Telekommunikation, über den Einsatz von Trojanern zur Ausspähung von Smartphones und Computern, bis hin zur Beschattung von Beschuldigten und der Überwachung von privaten Räumen mit Wanzen und/oder Videotechnik. Dabei können von den Maßnahmen nicht nur die bereits offen Beschuldigten betroffen sein, sondern alle, bei denen die Ermittlungsbehörden einen Zusammenhang konstruieren oder die sie dem Kreis der Beschuldigten zurechnen. Dabei sind der Willkür kaum Grenzen gesetzt und die Ermittlungen können potentiell alle betreffen. Auch deshalb kann § 129a auch getrost als Schnüffel- oder Bespitzelungsparagraf bezeichnet werden, der von den Behörden all zu gerne zur Überwachung ganzer Zusammenhänge oder gar zur Ausspähung aller Strukturen genutzt wird, die sie der linke Szene zuordnen …

SPENDEN
Die Betroffenen des 129a-Verfahrens brauchen unserere Unterstützung. Um die finanziellen Folgen des politischen Verfahrens abzufedern und die Kosten für Anwält*innen und Prozess gemeinsam zu tragen, unterstützt sie mit einer Spende:

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank
Stichwort: Soli-Frankfurt

https://www.129a.info/

Rote Hilfe Zeitung (RHZ) 3.2020 erschienen // Schwerpunkt „Gesetzesverschärfungen“

Hier zum direkten Download. Alle Ausgaben seit 3/2011 sind ebenso als PDF-Download verfügbar.

Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema „Gesetzesverschärfungen“. Ihr könnt die Zeitung in linken Buch- und Infoläden kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.

IN EIGENER SACHE
4 Geld her! Dafür brauchen wir Eure Mitgliedsbeiträge …

REPRESSION
7 Schere, Kleber, Papier – Mit Adbusting gegen den Geheimdienst
10 Bierchen auf Polizeigewalt
11 „Problemfall der Demokratie“ wirbt um Mithilfe
14 Im Namen BAYERs
16 Weg mit § 129a und b!

REPRESSION INTERNATIONAL
18 Bankenblockade 2019 – Repression nach Bankenblockade in der Schweiz
21 Freiheit für die „El Hiblu 3“ – Flüchtlingsselbsthilfe vor Gericht
22 Wut und Solidarität – Repression in Griechenland gegen die Proteste Geflüchteter
24 Solidarity in the USA
26 Keine Worte, sondern Taten! – Interview zu den antirassistischen Protesten in den USA

SCHWERPUNKT
30 Schlimmer geht immer – Eine Übersicht zu den Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre
34 Vorladungspflicht verschärft?
36 „Die Norm ist Politik“ – Interview mit Rechtsanwalt Sven Adam zu § 114 StGB
39 Polizeidrohnen
42 Ausländer als Feinde
45 Demokratie und Gemeinnützigkeit
47 Die Partei ist dafür … – Die Debatte über das brandenburgische Polizeigesetz in der Partei DIE LINKE

RECHT & UNORDNUNG
49 Drohende Militanzverbote

SERIE ZU FREIEN ARCHIVEN
51 Unsere Geschichte gehört uns – Zur Bedeutung freier Archive
54 Der Schlüssel zum Paradies – Interview zur Bewegungsgeschichte von Freien Archiven

GET CONNECTED
57 Alle Schlüssel an einem Bund – Zu den PGP-Schlüsseln der Roten Hilfe e.V.

REPRESSION – UNION BUSTING BEI DER ARBEIT
58 Das Salz in der Suppe? – Radikale Elemente im Betrieb

AZADI
60 Azadî – Informationen des Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden

AUS ROTER VORZEIT
63 „… den Auftrag, die Rote Hilfe in Zwingenberg zu organisieren“ – Solidaritätsarbeit in den Landgemeinden der hessischen Bergstraße

DEBATTE
66 Keine politische Strategie – Beitrag zur Debatte um „ACAB“
67 Irreführend und fehlgeleitet – Beitrag zur Debatte um „ACAB“

Prozesstermin am Donnerstag, 20. August 2020 um 11:00 in Fulda // Gedenkdemonstration für den durch Polizeischüsse getöteten Refugee Matiullah J. / VERSCHOBEN!

Der Prozesstermin ist auf den 3. Dezember um 13 Uhr verschoben!!!

Am 20. August um 11 Uhr soll im Amtsgericht Fulda ein Gerichtsprozess gegen einen Antifaschisten wegen vermeintlicher Beleidigung von zwei Polizisten verhandelt werden. Der Angeklagte soll sich auf einer Gedenkdemonstration für den am 13. April 2018 durch die Schüsse eines Polizeibeamten getöteten Refugees Matiullah J. gehör verschafft haben, indem er eine rassismus- und polizeikritische Parole skandierte. Das es nun zu einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung durch eine komplett verallgemeinernde Parole kam, ist nicht etwa auf den angekratzten Stolz zweier osthessischer Polizeibeamter zurückzuführen, vielmehr ist es eine politische Strategie um antifaschistischen Aktivismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dabei ist es kein Zufall, dass die Parole von der Fuldaer Justiz völlig falsch wiedergegeben wird, sondern auch gleich eine übertriebene Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 € gefordert wird.
Einen besonderen Beigeschmack hat es, dass die Staatsanwaltschaft Fulda nach einer Beschwerde des Bruders des getöteten Matiullah J. gegen die Einstellung der Ermittlungen, diese nun wieder aufnehmen muss. Scheinbar wird mehr Energie darauf verwendet Antifaschistinnen strafrechtlich zu verfolgen, als das Handeln der Polizei rechtsstaatlich zu überprüfen. Auch in diesem Sinne gilt es den Antifaschisten zu unterstützen.
Schon in den letzten Jahren machte die Fuldaer Justiz auf sich aufmerksam, wobei rechtsextreme Straftäter mit einem Freispruch oder geringen Geldstrafen rechnen durften und linken Aktivist*innen das volle repressive Ausmaß entgegenschlug. So kam es nach der Demonstration vom 13. April zu mehreren Anzeigen und sogar politisch-motivierten Hausdurchsuchungen.
In Zeiten von AfD und NSU 2.0 kommt es nun darauf an zu zeigen, dass wir mit den Praktiken von Justiz und Polizei nicht einverstanden sind und unsere Proteste nicht kriminalisieren lassen.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 20. August 2020 um 11:00 Uhr zum Amtsgericht Fulda, Königstraße 38 und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

„This is no justice, this is shit“ – Urteil nach 1,5 Jahren Elbchaussee-Prozess

Am 10.07.2020 endete nach 1,5 Jahren Dauer der Prozess gegen fünf Angeklagte im Elbchaussee-Verfahren. Drei Jahre zuvor fand in Hamburg der G20-Gipfel statt, gegen den es vielfältige Proteste gab. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen von NoG20-Protesten am Elbchaussee-Aufzug teilgenommen zu haben. Obwohl den einzelnen Angeklagten keine konkreten Taten zugeordnet werden konnten, sollten sie nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft für alle Handlungen und entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Vor dem Jugendgericht wurden zwei damals noch Jugendliche jeweils zu Arbeitsstunden, zwei weitere Angeklagte aus dem Rhein-Main-Gebiet zu Bewährungsstrafen und Loïc aus Frankreich zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Elbchaussee-Prozess zeigte vor allem zweierlei: den unbedingten Willen der Strafverfolgungsbehörden, für die Vorkommnisse während des G20-Gipfels Schuldige zu präsentieren und den politischen Willen, jeglichen Protest zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Im Verlauf des Prozesses wurden die von der Staatsanwaltschaft präsentierten polizeilichen Ermittlungsergebnisse reihenweise als manipuliert und tendenziös entlarvt. Mehrfach bezeichneten Zeug*innen der Anklage die von der Polizei vorgelegten schriftlichen Aussagen während des Prozesses als „Quatsch“ oder falsch dargestellt. In der Urteilsbegründung beklagte selbst das Gericht „die politische Stimmungsmache“ und Hetze der Staatsanwaltschaft von Beginn an, die in unverhältnismäßiger U-Haft, der Verschleppung Jugendlicher nach Hamburg oder politisch gesteuertem Aussageverhalten sichtbar wurde.

Um einen „schädlichen Einfluss“ durch eine kritische Prozessbegleitung von solidarischen Strukturen wie der Roten Hilfe zu verhindern, fand der Prozess gegen die fünf Angeklagten die meiste Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die vier Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet gestanden ihre Teilnahme an dem Protestzug auf der Elbchaussee ein, bedauerten dessen Verlauf und die Form der Aktion, die nicht ihre sei. Das Gericht wertete die Einlassungen „in der Nähe zur Reueerklärung“, vermisste aber eine glaubwürdige Entschuldigung, so dass sie sich kaum strafmildernd auswirkten. Die Prozessstrategie, mit distanzierenden Aussagen einen Freispruch zu erreichen, ging somit nicht auf.

Loïc, der 5. Angeklagte, machte im Prozess auf die Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung aufmerksam. Sein Unverständnis über eine Bestrafung für Geschehnisse, die die Angeklagten nicht selbst begangen haben, drückte er direkt nach Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude aus: „This is no justice, this is shit“. Dagegen wurde und wird kein*e Polizeibeamte*r für die Gewalt anderer in der Einheit oder sogar für die eigens ausgeübte Gewalt während der Gipfelproteste belangt. Loïc distanzierte sich nicht für die Geschehnisse an der Elbchaussee und entschuldigte sich für nichts. In seiner Prozesserklärung ordnete er die Proteste gegen den G20-Gipfel und ihre Legitimität in einen größeren politischen Kontext ein.

Das Urteil ist eine deutliche Absage an den Versuch der Staatsanwaltschaft, aus dem bloßen Mitlaufen eine Mittäterschaft an gewalttätigen Auseinandersetzungen zu konstruieren und politische Auseinandersetzungen in die Nähe von Hooligan-Schlägereien zu rücken. Der Protestmarsch auf der Elbchaussee falle durch seinen von Beginn an „unfriedlichen Verlauf“ nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts, urteilte das Gericht. Allerdings sei durch die Wahl der gemeinsamen schwarzen Kleidung ein gemeinsamer Rückhalt für gewalttätige Aktionen erzeugt worden, der den Angeklagten als Solidarisierung und psychische Beihilfe ausgelegt wurde, so dass sie wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verurteilt wurden. Mit dieser Argumentation konnte das Gericht einzelne für die Taten anderer abstrafen und so ein offensichtlich politisch motiviertes Exempel zum Elbchaussee-Komplex statuieren. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung jedoch ausdrücklich, dass mit dem Urteil kein Präzedenzfall für die Beurteilung anderer Demonstrationen ergangen sei und bezog sich damit vor allem auf die Verfahren zum Rondenbarg.

Spenden – Widerstand braucht Solidarität
Damit die Betroffenen mit finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!

Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.

Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto!
Rote Hilfe e.V.
Stichwort „G20“
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oder direkt an das Spendenkonto der Ortsgruppe Frankfurt:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
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BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank

Anquatschversuch in Frankfurt/Main

Am 15. Juni klingelt bei der Familie einer Genossin, wo sie gemeldet ist, gegen Abend ein Mensch, der sich an der Freisprechanlage als DHL ausgibt und sich oben als Herr Müller vom Bundesverfassungsschutz vorstellt. Er sagt, er suche Frau X* und hätte Fragen zu Menschen aus Bremen. X* hält sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung auf, ihre Familie will erst mit ihr abklären, ob es ok ist, ihre Handynummer weiterzugeben. Herr Müller sagt, er würde am nächsten Tag nochmal vorbeikommen, was er auch tut. Der Bruder von X* gibt ihm die Telefonnummer, einen Tag später ruft Herr Müller X* an. Sie ist bereit, mit ihm zu telefonieren, weil sie sich dadurch erhofft, dass er nicht weiter ihre Familie belästigt. Er will sie zu einem Unternehmen aus Leipzig befragen, das er namentlich nicht nennt, aber meint, dass X* in der Vergangenheit für dieses gearbeitet hätte. X* sagt ihm, dass sie kein Interesse an einem Gespräch hat und legt auf. Danach wechselt sie ihre Handynummer.

Solltet ihr von Beamt*innen des Verfassungsschutz angequatscht werdet, verweigert unbedingt jedes Gespräch! Ihr müsst kein Wort mit denen wechseln, da der VS keinerlei polizeiliche Befugnisse hat.Die VS-Mitarbeiterinnen versuchten gezielt, das Gespräch nicht einschüchternd, sondern vertraulich zu gestalten. Dass sie hierbei in die persönliche Sphäre der Person eingedrungen sind und den Eindruck von staatlicher Verfolgung hinterlassen, gehört zum psychisch-manipulierenden Vorgehen. Gebt keine Kontaktdaten oder andere Informationen weiter.
Es ist niemals eine Option mit dem VS zu reden. Deren Mitarbeiter*innen sind bestens geschult und lassen sich auch nicht austricksen. Jede Information, die diese in einem „unverfänglichen“ Gespräch erhalten, ist eine Information zu viel! Der Verfassungsschutz möchte Offentlichkeit vermeiden. Daher: Meldet Euch bei uns oder anderen Rechtshilfestrukturen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und macht den Anquatschversuch öffentlich.

Flyer „Anquatschversuch. Was tun?“ Information der Roten Hilfe zu Kontaktaufnahme von VS und Staatsschutz.

Rote Hilfe Zeitung (RHZ) 2.2020 erschienen // Schwerpunkt „Klimakämpfe – Repression und Gegenwehr“

Hier zum direkten Download. Alle Ausgaben seit 3/2011 sind ebenso als PDF-Download verfügbar.

Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema „Klimakämpfe – Repression und Gegenwehr“. Ihr könnt die Zeitung in linken Buch- und Infoläden kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.

IN EIGENER SACHE
4 Geld her! Dafür brauchen wir Eure Mitgliedsbeiträge …

RECHT & UNORDNUNG
7 Finanzspritze für den Polizeistaat

REPRESSION
9 Ein Volk im Hausarrest
11 Tag ( (i) ) in Leipzig
13 Squatting Days 2019 in Freiburg

REPRESSION INTERNATIONAL
15 Der irische Hungerstreik von 1981
18 Wenn Dialog keine Option ist – Repression gegen „Independistas” in Katalonien
20 Kampagne gegen Folter in Russland

SCHWERPUNKT
24 Organisierte Unverantwortlichkeit – Die Hintergründe zur „Reulung”
27 Ohne Unterlass – Repression und Gegenstrategien von Klimaaktivist*innen
30 Ein Kraftwerk fährt runter – Die Schadensersatzklage von RWE
33 Widerstand gegen Konzerne – Kriminalisierung der Klimagerechtigkeitsbewegung
35 Hamburger Linie – Eskalationsstrategie gegen Fridays For Future
37 Warum sich kämpfen lohnt – Hausfriedensbrüche im Rheinischen Braunkohlerevier
39 Räumung und Tod – Folgen von Repressionsmaßnahmen und die Geschichte von Elf
42 Der Klimadiskurs von rechts – Polarisierung, Desinformation und HassDEBATTE
45 Personalienverweigerung – Tabu oder Option?
48 Welche Rote Hilfe wollen wir sein?

AZADI
50 Azadî

REZENSIONEN
53 Rückhaltlose Aufklärung? – Fakten und Fragen zum Geheimdienst
55 Deutsche Geschichte – Über Heinrich und Elisabeth
Hannover: Politische Justiz 1918 – 1933

AUS ROTER VORZEIT
57 „… äußerte nach seiner Entlassung aus der Schutzhaft, die ‚Rote Hilfe‘ habe tadellos funktioniert“ – Die illegale Rote Hilfe Deutschlands in Speyer