Knastkundgebung am Samstag, 26. Oktober, 16h Preungesheim

http://www.verdammtlangquer.org/files/2013/10/flyer-s-suder-vorder500.jpg

 

Wir werden keine Ruhe geben, bis wir ohne Knäste leben! Sonja muss jetzt raus!
Am 12. November soll die Urteilsverkündung im RZ-Prozess gegen Sonja sein. Dass sie verurteilt wird, ist klar – nur die Strafhöhe noch nicht. Das war die politische Vorgabe nach zig Jahren Verfolgung und Auslieferungsverfahren. Dem ist das Gericht zu jeder Zeit im Prozess gefolgt. Das Verfahren gegen Christian wurde lediglich aus gesundheitlichen Gründen inzwischen eingestellt.

Exemplarisch mussten wir im Fall von Sonja und Christian erleben, was alles zum Repertoire der deutschen Justiz gehört:

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Klagen und Strafverfahren wegen Blockupy Kessel

Eine Information der Blockupy AG Antirepression / 14.10.2013

In den vergangenen Wochen berichtete die Junge Welt (*) mehrfach über die Klagen wegen der Kesselung der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass die Polizei gegen 943 im Kessel festgestellte und videografierte Demonstrant/innen Strafverfahren vorbereitet. Continue reading

Erneute Zuspitzung von Polizeigewalt in Frankfurt am Main!

Am Freitag den 6.9.13 besetzten mehrere 100 Leute ein seit längerer Zeit leerstehendes Gebäude der Stadt Frankfurt im Stadtteil Gallus. Die Besetzer_innen der Initiative communal west wollten in der Krifteler Straße 84/86 ein selbstorganisiertes Stadtteilzentrum „Blauer Block“ eröffnen. Keine 24 Stunden später wurde das Gebäude gewaltsam von der Polizei geräumt. Auch gestern am 9.9.13 bei einer Spontandemo der Initiative reiht sich das Auftreten und Verhalten der Polizei in die Kontinuität der Räumung.

Als am frühen Abend des 7. Septembers ca. 5-6 Polizeibeamte in Zivil und mit Teleskopschlagstöcken bewaffnet den Vorplatz des Blauen Blocks stürmten, waren alle schockiert. Die Beamten machten sich zunächst nicht als solche erkenntlich und traten zudem äußerst martialisch auf, sodass viele Besetzer_innen fürchteten gerade von Nazis angegriffen zu werden. Niemand hatte damit gerechnet, dass die Polizei ohne Vorwarnung und in diesem Stil eine Räumung beginnt und durchführt. Einer der Zivilbeamten soll laut Zeug_innenaussagen ein T-Shirt der Nazimarke Thor Steinar getragen haben. Die Initiative communal west stand in regem Austausch mit Vertreter_innen der Stadt; Politiker_innen, welche der Besetzung vorwiegend wohlwollend gegenüberstanden und darüber hinaus hatte diese auch Kontakt zur Polizei. Anstatt einer angedrohten Räumung, gab es vielmehr Zusicherungen, wie beispielsweise Verhandlungsbereitschaft seitens städtischer Akteure. Die Aktivist_innen saßen entspannt und zum Teil mit Kindern vor der Tür des Gebäudes. Es wurde gekocht, ein Plenum wurde abgehalten und Kinder spielten. Dies stellt die Frage in den Raum, was die Polizei dazu veranlasste solch einen hinterhältigen, gewalttätigen und überzogenen Polizeieinsatz durchzuführen.

Trotz aller warmen Worte seitens diverser Stadtpolitiker_innen, stellte Olaf Cunitz (Die Grünen) einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch und zeigte damit einmal mehr, dass selbstorganisierter Freiraum in ihrer unternehmensorientierten Stadtplanung nichts verloren hat. Gerade das Gallus, welches von Gentrifizierung, also Aufwertung und Verdrängung durch Mitpreissteigerungen, besonders betroffen ist, braucht Orte an denen es für die Anwohner_innen möglich ist sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen. Diese Möglichkeit wurde ihnen jedoch aufgrund der harten Vorgehensweise seitens der Stadtpolitik erneut verwehrt.

Als Reaktion auf die Räumung sollte es am Montag eine Spontandemonstration geben, diese startete am Abend mit ungefähr 200 Demonstrant_innen. Nachdem es in Sachsenhausen angeblich zu Sachbeschädigungen gekommen sei, wurden jeweils zwei Gruppen von ca. 40 Menschen von der Polizei gekesselt. Dabei gingen die Beamten in ähnlich rabiater Manier vor, Aktivist_innen wurden geschlagen und von ihren Fahrrädern geschubst.

Bei der Räumung selbst gab es keine Festnahmen, es ist aber davon auszugehen, dass Aktivist_innen durch das Auftreten und Angreifen der Polizeibeamten in Zivil abgeschreckt und vielleicht sogar traumatisiert sind. Sowohl bei der Räumung, als auch bei den Kesselungen wurden Personalien festgestellt und die Aktivist_innen abgefilmt und dadurch kriminalisiert. Die brutale Räumung der Krifteler Straße 84/86 und der Polizeieinsatz nach der Spontandemo reihen sich in eine Kette überzogener und gewalttätiger Polizeieinsätze in Frankfurt am Main ein. Auch wenn beispielsweise das Vorgehen der Polizei bei Blockupy 2012 als rechtswidrig erklärt wurde, besinnt diese sich nicht und zeigte bei der Räumung am letzten Sonntag wiederum ein enormes Maß an Willkür und vermessener Machtdemonstration.

Wir fordern daher eine sofortige Aufklärung des Polizeieinsatzes am 7.9.13. „Wie kann es sein, dass trotz des Wohlwollens seitens mehrerer Stadtpolitiker_innen es zu einem solch überzogenen Einsatz der Polizei gekommen ist? Das Verhalten der Polizei ist äußerst willkürlich“, soJona Fritz. Wir forderndie Abschaffung eines scheinbar rechtsfreien Raumes für Polizist_innen!

Über eine Veröffentlichung freuen wir uns sehr und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung (ffm@rote-hilfe.de)

Rote Hilfe Frankfurt am Main

Wir sind alle Gleisblockierer*innen

***Spendenaufruf: 35.- Euro für ein Frankfurt ohne Nazis***

Am 1. Mai 2013 ist es tausenden Antifaschist*innen mit mehreren Blockaden gelungen, eine geplante Kundgebung der NPD im Frankfurter Ostend zu verhindern. Dieser Erfolg war möglich, weil neben zwei Straßenblockaden auch die Gleisanlagen in Richtung Hanau in der Nähe des Ostbahnhofs besetzt worden sind. Auf diese Weise wurden den Nazis alle Zufahrtswege nach Frankfurt versperrt. Die Verhinderung der Nazikundgebung ist deshalb sowohl der Breite des Bündnisses antifaschistischer Gegendemonstrant*innen als auch der Entschlossenheit mehrerer hundert Aktivist*in-nen, die zum Mittel des zivilen Ungehorsams gegriffen haben, zu verdanken. Damit wurde der Forderung „Frankfurt nazifrei!“ praktisch Nachdruck verliehen.

Seit Anfang August werden nun die rechtlichen Konsequenzen der Gleisblockade vom 1. Mai deutlich. Personen, die an diesem Tag auf den Gleisanlagen von der Polizei kontrolliert wurden, werden von der Bundespolizei dazu aufgefordert, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35.- Euro zu zahlen. Wenn sie dies nicht tun, wird ihnen ein Bußgeldverfahren unter dem Vorwurf des „unbefugten Aufenthalts auf den Gleisen“ angedroht. Laut Presse sollen insgesamt bis zu 1000 Personen von diesen Sanktionen betroffen sein. Während ein Teil der Aktivist*innen bereit ist, das Geld als Konsequenz der Entscheidung, die Gleise zu blockieren, zu zahlen, hat eine weitere Gruppe entschieden, die Verwarnungsgelder zu verweigern und die folgenden Bußgeldverfahren gemeinsam politisch und juristisch zu begleiten.

Wir haben am 1. Mai gemeinsam gegen Nazis demonstriert, haben in einem breiten Bündnis die Zufahrtswege der NPD nach Frankfurt blockiert und dafür unterschiedliche Aktionsformen gewählt. Deswegen rufen wir jetzt dazu auf,

auch die Repressionskosten gemeinsam und solidarisch zu tragen.

Wir rufen alle Gruppen und Einzelpersonen dazu auf, 35.- Euro (oder einen anderen Betrag) unter dem Verwendungszweck „Antirepression 1. Mai 2013“ auf das Konto des Antifaschistischen Ratschlags zu spenden. Die Solispenden unter diesem Stichwort werden für die Begleichung aller im Rahmen des 1. Mai angefallenen Repressionskosten verwendet.

 

Konto des Antifaschistischen Ratschlags:

Kontoinhaber: Volkhard Mosler

Konto-Nr.: 1 246 378 815

BLZ: 500 502 01

Bank: Frankfurter Sparkasse 1822

Verwendungszweck: „Antirepression 1. Mai 2013“

 

Für ein Frankfurt ohne Nazis!

Wir haben alle blockiert!

Betroffenenplenum 1. Mai 2013

Zahlungsverweigerung der Verwarnungsgelder wegen antifaschistischer Blockade am 1. Mai – Betroffene wehren sich gemeinsam gegen Repression

Seit drei Wochen verschickt die Bundespolizei Briefe an Personen, die im Rahmen der Blockaden des Naziaufmarsches am 1. Mai in Frankfurt am Main die Anreise der Neonazis durch eine Gleisbesetzung verhindert haben. Bisher wurden mehrere hundert Personen angeschrieben und zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 35 € aufgefordert, um der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens wegen „unbefugtem Aufenthalt auf den Gleisen“ zu entgehen. Insgesamt sollen bis zu 1000 Menschen betroffen sein. Als Reaktion auf die Verwarnungen hat sich ein Plenum von Betroffenen organisiert, das dazu aufruft, der Repression gemeinsam entgegenzutreten. Viele Betroffene haben darüber hinaus entschieden, die Verwarnungsgelder nicht zu zahlen. Ihnen geht es weniger um die Höhe des Verwarngeldes, als darum, sich politisch gegen die damit verbundene Sanktionierung antifaschistischen Engagements zur Wehr zu setzen.

„Wir rufen alle dazu auf, unabhängig davon, ob sie an den Blockaden beteiligt waren oder nicht, ob sie das Verwarngeld zahlen oder nicht, sich der Repression gemeinsam solidarisch entgegenzustellen“, heißt es im Aufruf des Plenums, „ein breites Bündnis hat gemeinsam den Nazi-Aufmarsch blockiert, jetzt gilt es auch gemeinsam die Konsequenzen zu tragen.“

Die Gleisblockade am 1. Mai war eine von mehreren Blockaden tausender Menschen, die die Anreise der Nazis an den Frankfurter Ostbahnhof verhinderten. Während der stundenlangen Einkesselung kam es immer wieder zu massivem Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz, was zu vielen Verletzten führte.

Durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Aktionsformen konnte der Nazi-Aufmarsch am 1. Mai verhindert werden – eine Tatsache, die in Frankfurt auf breite Zustimmung bis in die Stadtpolitik hinein geführt hat. Oberbürgermeister Peter Feldmann begrüßte damals, dass die Stadt mit den Blockaden ihr „demokratisches Gesicht“ gezeigt habe. „Daher empfinden wir es als Hohn, dass nun eine Blockadegruppe für ihr entschlossenes Handeln mit Verwarngeldern sanktioniert wird“, so eine Sprecherin der Betroffenen, „Unsere Blockaden waren legitim und notwendig, um die Verbreitung der menschenverachtenden Ideologie der Neonazis zu verhindern. Wir fordern die Polizei auf, alle im Zusammenhang mit den Blockaden am 1. Mai stehenden Bußgeld- oder Strafverfahren ohne Bedingungen einzustellen“.

Die Betroffenengruppe wird die nun anstehenden Bußgeldverfahren politisch begleiten: „Wir wollen die Menschen mit ihren Verfahren nicht alleine lassen.“ Das Betroffenenplenum ist offen für weitere Beteiligung (Kontakt: betroffenenplenum-1.mai13@gmx.de) und ruft zu Spenden auf, die auf das Konto des Antifaschistischen Ratschlags Rhein-Main überwiesen werden können. Die Spenden sollen allen, die im Zusammenhang mit dem 1. Mai von Repression betroffen sind, zugute kommen.

Konto des Antifaschistischen Ratschlags:

Kontoinhaber: Volkhard Mosler

Konto-Nr.: 1 246 378 815

BLZ: 500 502 01

Bank: Frankfurter Sparkasse 1822

Verwendungszweck: „Antirepression 1. Mai 2013“

Erweiterte Stellungnahme zum 1. Mai und den Verwarngeldern

Seit letzter Woche werden im Zusammenhang mit dem 1. Mai und dem Gleiskessel Verwarngelder von der Bundespolizei verschickt. Wir möchten nach den bisherigen Irritationen mit einer gemeinsamen Stellungnahme von EA Frankfurt und Roter Hilfe Frankfurt Eure momentanen Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit den Verwarngeldern zusammenfassen. Update: Unsere Pressemitteilung

 

Derzeitige Handlungsoptionen:

Verwarngelder werden grundsätzlich nur für geringfügige Ordnungswidrigkeiten verhängt. Continue reading

Festnahmen und Kesselung bei M31 Demonstration rechtswidrig

Pressemitteilung 09. August 2013

++Landgerichtsbeschluss erklärt Festnahme und Verbringung nach Wiesbaden für rechtswidrig++                                            ++Nach langem Verfahrenszug nimmt Landgericht Freiheitsgrundrechte endlich ernst++                                             ++Fragwürdiges Polizeiverhalten gegenüber Demonstrationen in Frankfurt offenbar die Regel++

 

Das Landgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung  das überlange Festhalten im sogenannten M31 Kessel, die Durchsuchung und die anschließende Verbringung in das Polizeipräsidium Wiesbaden für rechtswidrig erklärt. Continue reading

Tipps und Newsletter zum Umgang mit Repression am 1. Mai

„Because we did the right thing“

Am 1. Mai 2013 konnte in Frankfurt durch ein breites Blockadekonzept die geplante NPD-Kundgebung verhindert werden. Tausende Antifaschist_innen blockierten den Ostbahnhof, die Hanauer Landstraße und die Gleise und verhinderten dadurch das Ankommen der Nazis. Bei der Auflösung der Gleisblockade ging die Polizei gewalttätig gegen die Demonstrant_innen vor und nahm mindestens 20 Personen fest. Dabei wurden viele verletzt, vier mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Außerdem müssen hunderte Blockierer_innen, die am Kessel kontrolliert oder festgenommen wurden, in den nächsten Monaten eventuell mit Bußgeld- oder Strafverfahren rechnen.

Aber entschlossener Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig. Egal von welcher Art der Repression die Antifaschist_innen betroffen sind, gilt es einen solidarischen Umgang zu finden. Nachdem wir gemeinsam und entschlossen die Nazis am 1. Mai blockiert haben, finden wir es wichtig nun auch gemeinsam mit den staatlichen Konsequenzen umzugehen – sowohl politisch als auch finanziell!

Tipps und Newsletter zum Umgang mit Bußgeld- und Strafverfahren nach der Schienenblockade am 1. Mai

Wir bitten nach wie vor alle Personen, die im Gleiskessel festgenommen oder kontrolliert wurden, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und diese sicher zu verwahren. Solltet ihr Post von den Ordnungsbehörden (z.B. Vorladungen oder Bußgeldbescheide bekommen) meldet euch bitte beim EA Frankfurt oder der Roten Hilfe Frankfurt.

Was tun bei einem Bußgeldverfahren?
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Großteil der Blockierer_innen, die am 1. Mai kontrolliert worden sind, nicht strafrechtlich belangt werden, sondern ihnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen ?unerlaubten Betretens von Bahngleisen? nach der ?Eisenbahnbetriebsordnung? (EBO) bevorsteht. Wenn ihr aus diesem Grund ein Anhörungsschreiben von den Ordnungsbehörden erhaltet, raten wir euch dazu, euch nicht zu äußern. Sobald ihr einen Bußgeldbescheid erhaltet ? ihr also eine ?Strafe? auf Grund der Schienenblockade zahlen sollt ? solltet ihr innerhalb der vorgegebenen Frist von 2 Wochen formlos und unbegründet Einspruch einlegen. Bei einem fristgerechten Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Bußgeldbescheid überprüft wird. Wir haben in Frankfurt dabei die Erfahrung gemacht, dass Bußgelder im Rahmen von Verhandlungen entweder reduziert oder die Verfahren sogar ganz eingestellt worden sind. Die Chancen für eine Einstellung schätzen wir insbesondere bei Massenverfahren, bei denen viele Menschen kollektiv Einspruch einlegen, als ziemlich hoch ein.

Was tun bei einem Strafverfahren?
Da die Polizei einigen Leuten schon am 1. Mai angekündigt hat, Strafverfahren wegen ?gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr? einzuleiten, könnte es auch zu vereinzelten strafrechtlichen Vorladungen durch die Polizei kommen. Wir raten allen, diesen Vorladungen nicht nachzukommen und keine Aussagen bei den Ermittlungsbehörden zu machen. Aussagen werden grundsätzlich gegen euch und andere verwendet. Stattdessen sollten sich alle, die eine Vorladung erhalten, bei den bekannten Antirepressionsstrukturen melden, damit wir euch solidarische Anwält_innen vermitteln können und/oder Akteneinsicht beantragt werden kann.

Tragt euch in den Newsletter ein!
Um alle Leute, die im Kessel waren, auch in den nächsten Monaten über die 1. Mai-Verfahren auf dem Laufenden zu halten, haben wir einen Newsletter eingerichtet, auf dem sich alle, die informiert werden wollen mit einer E-Mailadresse eintragen können. Sobald wir als Rechtshilfegruppen von Bußgeldbescheiden oder polizeilichen Vorladungen erfahren, geben wir diese Infos dann an euch weiter. Wir würden euch empfehlen, euch möglichst mit neuen Alias-E-Mailadressen einzutragen, mit denen ihr keine persönlichen Daten preisgeben müsst und die ihr bei Bedarf auch wieder löschen könnt.

HIER könnt ihr euch auf den Newsletter eintragen.

 

Gegen die Kriminalisierung von Antifaschist_Innen!

Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt,
Ermittlungsausschuss Frankfurt
Juli 2013

Einstellung im Blockupy-Gerichtsverfahren

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Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Frankfurt 11.7.2013

Einstellung im Blockupy-Gerichtsverfahren Heute wurde vor dem Frankfurter Amtsgericht gegen einen Aktivisten verhandelt, vorgeworfen wurde ihm, während einer Personalienfeststellung bei den Blockupy Aktionstagen 2012 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Rückblick: Mit überzogene Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen die ersten Blockupy Proteste 2012, durch präventiver Aufenthaltsverbote und Demonstrationsverbote versuchten Politik und Polizei notwendigen Protest gegen die europäische Krisenpoltik zu unterbinden und zu illegalisieren. Im Laufe der Aktionstage wurden wegen der im Nachhinein teilweise für ungültig erklärten Versammlungsverbote über 1000 Aktivist*innen in Gewahrsam genommen. Unter ihnen auch der heute Angeklagte, der sich seiner Festnahme angeblich entziehen wollte. Der Prozess gegen den Angeklagten wurde von vielen Vertreter*Innen der Presse und der interessierten Öffentlichkeit begleitet, was sicherlich auch ein Grund für die schnelle Einstellung war. Zu Beginn verlas der Angeklagte eine Prozesserklärung, in der er auf die politische Notwendigkeit der Proteste gegen die Europäische Krisenpolitik einging und den überzogenen und grundrechtswidrigen Einsatz der Polizei kritisierte. „Die Polizei setzte die administrativen Grundrechtsbe_ schneidungen dann an den Aktionstagen konkret um. In Frankfurt waren die Aktivist_innen mit unzähligen Schikanen und Übergriffen durch die Polizei konfrontiert. Wiederholte Kontrollen an jeder Ecke, Absper- rungen in der gesamten Innenstadt, massenhaftes Einkesseln und Festsetzen von zahlreichen Demonstrant_innen, schon bei der Anreise, und Aufent- haltsverbote sollten jeglichen Protest im Keim ersticken und den legitimen Widerstand kriminalisieren.“ So erklärte er weiter von seinem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen zu wollen und kritisierte die Doppelmoral bei der Kritik am Vorgehens der türkischen Behörden und dem realen Verhalten der deutschen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit Blockupy 2013. Weiter schilderte er seine Festnahme, bei der er verletzt wurde und bei der er nun, wie vorgeworfen, Widerstand geleistet haben soll. „Ich habe versucht, mein Recht auf Versammlung an jenem 18. Mai in Frankfurt wahrzunehmen. Hierbei wurde ich von der Polizei kontrolliert, schikaniert, geschlagen und schließlich in Gewahrsam genommen. Und nun wird auch noch versucht mich mit dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu kriminalisieren. Kriminell ist nicht das Wahrnehmen von Grundrechten, kriminell ist die Verbotspolitik der Stadt und das Vorgehen der Polizei.“ Außerhalb dieser Prozesserklärung wolle er sich aber zur Sache nicht äußern und lies seinen Anwalt für sich sprechen. Das Gericht schätze den Vorwurf der Staatsanwaltschaft allerdings als Lapalie ein und stellte das Verfahren folgerichtig nach einer Viertelstunde nach § 153 StPO, wegen geringer Schuld ein. Die erfolgreiche Einstellung des Verfahrens ist aber nur ein erster Schritt. Da diese Verfahren lediglich der Kriminalisierung von politischen Aktivist*innen und der nachträglichen Rechtfertigung überzogener Polizeieinsätze dienen, fordern wir die sofortige Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen Aktivist*innen der Krisenproteste. Wir fordern weiter die Entmilitarisierung der Polizei, die Möglichkeit sich gegen Polizeigewalt schützen zu können und Bewegungsfreiheit für Alle.

11.7. abends: Infoveranstaltung zu Marco Camenisch

marco-camenisch-soliSeit Ende 1991 sitzt der ehemalige Militante der Anti-AKW-Bewegung hinter Gittern. In all den langen Jahren blieb er als Anarchist politisch aktiv und verhielt sich zu Kämpfen in- und ausserhalb der Knäste solidarisch. Die Schweizer Justiz versucht seine Haftentlassung zu verschleppen und Marco wird vom 5. bis 7. Juli sich am solidarischen Hungerstreik für Ibrahim Abdallah beteiligen. Die Infoveranstaltung wird mit Gästen aus dem Solikreis für Marco am 11.7., 19:30 Uhr im Klapperfeld stattfinden. Continue reading