Category Archives: Repressionsfälle

Klage eingereicht: Offenbach verbietet Gedenken an Opfer von Hanau

Die Initiative Hanau ist nicht vergessen hat beim Verwaltungsgericht Darmstadt Klage gegen die Stadt Offenbach eingereicht. Damit wehrt sie sich gegen das Verbot einer Gedenkkundgebung am Alice-Platz, ein halbes Jahr nach dem rassistischen Attentat von Hanau.

Am 22. August 2020 wollte die Initiative Hanau ist nicht vergessen eine spontane Kundgebung auf dem Aliceplatz durchführen. Einen Tag zuvor war die zentrale Gedenkkundgebung in Hanau wegen des Corona-Infektionsgeschehens verboten worden. Daraufhin waren bundesweit coronakonforme Versammlungen organisiert worden, bei denen die Hanauer Gedenkveranstaltung per Livestream übertragen wurde. Doch in Offenbach scheiterte dies am Verbot des Ordnungsamtes.

Dazu Ava Pfeiffer, Sprecherin der Initiative: „Nachdem wir die Offenbacher Stadtpolizei über unser Vorhaben informiert hatten, wurde uns mitgeteilt, dass das Ordnungsamt die Kundgebung verbiete. Als wir nach dem Grund fragten, sagte man uns, dass der Anschlag von Hanau bereits sechs Monate zurück liege und dass eine spontane Versammlung deshalb nicht möglich sei. Dass der eigentliche Anlass das Verbot der zentralen Gedenkkundgebung in Hanau am Vortag war, ignorierte das Ordnungsamt.“

Mit dem Verbot des Gedenkens an die Opfer von Hanau offenbart die Offenbacher Ordnungsbehörde ein besorgniserregendes Verständnis demokratischer Grundrechte: „Dass das Recht auf Versammlungsfreiheit in einer so wichtigen Sache wie dem Gedenken an die Opfer rechten Terrors mit fadenscheinigen Argumenten einschränkt wird, bereitet uns große Sorge. Besonders sauer stößt uns auf, dass Demonstrationen von sogenannten Querdenkern damals ohne Probleme durchgeführt werden konnten“, kommentiert Ava Pfeiffer.

Der Anwalt, der für die Initiative Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt hat, ist sich sicher, dass das Versammlungsverbot nicht rechtens ist. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Frankfurts: Dort wurden am gleichen Tag elf spontane Kundgebungen mit Livestreams aus Hanau durchgeführt – und das ganz ohne Behinderung durch die Stadtverwaltung.

Initiative Hanau ist nicht vergessen
hanauistnichtvergessen@systemli.org

Hintergrundinformationen:
Am 19. Februar 2020 wurden in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu starben durch die Hand eines Rassisten. Sechs Monate danach sollte am 22. August 2020 eine große Gedenkveranstaltung an die Opfer erinnern. Damit wollten die Angehörigen, die Überlebenden und Betroffenen zusammen mit Unterstützer*innen ihre Forderungen nach „Erinnerung, Gerechtigkeit, Aufklärung und Konsequenzen“ auf die Straße tragen. Wegen des Verbots der Großveranstaltung, fanden in rund 30 Städten dezentrale Gedenkkundgebungen statt.

Siehe auch: Webseite der Initiative 19. Februar Hanau

Dannenröder Forst: Kundgebung am Sonntag, 13. Dezember 2020

Seit Beginn der Rodungssaison herrscht bekanntlich ein Ausnahmezustand im Dannenröder Forst. Während Aktivist*innen, Bürger*innen-Initiativen und Umweltschützer*innen sich der Zerstörung des Dannenröder Forsts in den Weg stellen, wird die Rodung des Walds für die Autobahntrasse der neuen A49 gewaltsam durchgesetzt. Die Polizei geht dabei, wie einiges an Videomaterial belegt, äußerst brutal vor und setzt das Leben der Aktivist*innen so gut wie täglich aufs Spiel. Es werden Traversen durchgeschnitten, obwohl Menschen über die Strukturen gesichert sind, Bäume werden viel zu nahe an den Protesten gefällt, die Sicherungen von Plattformen „versehentlich“ gekappt. Mehrere Aktivist*innen wurden dabei verletzt, teils schwer, dass bis jetzt niemensch ums Leben kam, gleicht einem Wunder.

Umso erschütternder ist es daher, dass mehrere Aktivist*innen im Zuge der Proteste festgenommen wurden und seither unter anderem in der JVA Preungesheim (Frankfurt am Main) festsitzen. Beliebte Vorwürfe wie Landfriedensbruch, Beamt*innenbeleidigung oder der neu eingeführte Paragraf 114 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ sind selbstverständlich oft konstruiert und werden willkürlich ausgesprochen.

Wir rufen dazu auf, am 13.12. um 15:00 zur JVA Preungesheim zu kommen und gemeinsam den Gefangenen der Waldbesetzung des Dannenröder Forsts Solidarität zu zeigen! Tragen wir unsere Wut über die staatliche Willkür und Repression, die Zerstörung und den alltäglichen kapitalistischen Wahnsinn auf die Straße! Lasst uns zusammen den Repressionsorganen zeigen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und sie uns den Mut nicht nehmen können, für eine bessere Welt aufzustehen!

Bitte achtet für den Infektionsschutz auf Mindestabstand und Vermummung.

Datum und Zeit: Sonntag 13. Dezember – 15:00 Uhr
Treffpunkt: : JVA Frankfurt Preungesheim, Obere Kreuzäckerstraße 4

Dannenröder Forst: Redebeitrag von einer Kundgebung vor der JVA Frankfurt

In den letzten Wochen haben wir gesehen und mitbekommen, was die Polizei in diesem Wald fabriziert. Seile werden gekappt, ohne Rücksicht auf jegliche Verluste, sodass Menschenleben in Gefahr kommen, es gab mehrere schwerverletzte durch die Polizei, Bäume werden in direkter Nähe von Baumhäusern und Tripods gefällt und das Tag täglich. 
Das ist absoluter Wahnsinn und macht nur noch deutlicher, dass die Polizei in diesem Wald absolut nichts zu suchen hat. 
Das Vorgehen der Polizei, Justiz und aller Repressionsorgane zeigt, mit welcher Vehemenz versucht wird diesen politischen Kampf kleinzukriegen, doch das werden wir nicht zulassen – selbst wenn sie die Menschen, die eh schon Tag ein Tag aus dem brachialen Vorgehen der Polizei ausgesetzt sind, auch noch in Knäste stecken!
V.a. diesen Menschen, den Gefangenen, gelten heute unsere Gedanken und unsere Solidarität.
Diese Menschen, sitzen wegen absurden Konstruktionen in U-Haft, die für die Vorwürfe völlig unverhältnismäßig ist. 
Z.B. mit einer abenteuerlichen Konstruktion von Nötigung, weswegen noch weitere Personen bis vor ein paar Tagen hier in der JVA saßen.
Das ist verdammte Nötigung, dafür sperrt man niemanden in den Knast! Das ist rein politisches Interesse! Diese Menschen saßen und sitzen allein aus politischen Gründen!
Es ist ganz klar, die U-Haft dient hier als Abschreckungskulisse, damit der Protest und der Kampf um den Dannenröder Wald und gegen die A49 eingeschüchtert werden soll.
Auch das Versagen auf politischer Ebene wird auf dem Rücken der Gefangenen ausgetragen.  Die Grünen sind zwischen Basis und Partei-Elite tief gespalten und halten sich aus diesem Thema schön fein raus. Damit diese noch ihren vermeintlich ökologischen Anstrich bewahren können, soll das Thema Dannenröder-Wald und A49 bloß schnell vom Tisch. Und das natürlich mit Hilfe von Justiz, Polizei und Repression, damit der Protest eingedämmt und gestoppt wird. 
Doch diesem Potpourri an Repressalien von Polizeiwillkür, Polizeigewalt, politischer Ignoranz, Schikane und U-Haft werden wir weiterhin unsere Kraft, das wofür wir kämpfen und unsere Solidarität entgegenhalten!
Auch die JVA versucht alles, um den Gefangenen unsere Solidarität zu entziehen.
Diese JVA hat sich einfach rausgenommen, das Geld der Roten Hilfe, welches an die Gefangenen gezahlt werden sollte, einfach zu verweigern. Das ist Geld für Essen, damit sich die Gefangenen vegan ernähren können, Geld für Briefmarken und andere Einkäufe. Das ist eine absolute Frechheit! Letztendlich musste das Amtsgericht die JVA dazu zwingen das Geld auszuzahlen. Doch die JVA hält sich noch nicht einmal an ein Gewichtsurteil und zahlt den Gefangenen immer noch kein Geld von uns aus.
Auch Briefmarken oder Fotos kommen nicht in den Knast rein. Die Gefangenen sind teilweise immer noch 23 Stunden eingesperrt. Das ist pure Schikane. Es wird einfach auf jeder Ebene versucht, ob mit Politik, Polizei und Justiz, den Protest zu einzuschüchtern, kleinzukriegen und unsere Solidarität zu verhindern.
 
Und zu dieser ganzen Scheiße sagen wir: Nicht mit uns!
Und wir lassen uns verdammt nochmal nicht einschüchtern und kämpfen weiter für den Erhalt des Klimas und der Wälder!
Egal wie viele Barrios und Barrikaden sie räumen – und egal mit was für kruden Einschüchterungsversuchen und Repressalien sie noch ankommen – dieser Kampf geht weiter!
Wir werden jeden Freitag vor der JVA sein, bis alle politischen Gefangenen frei sind!

Prozesstermin am Donnerstag, 3. Dezember 2020 um 13:00 in Fulda // Gedenkdemonstration für den durch Polizeischüsse getöteten Refugee Matiullah J.

Am 3. Dezember um 13 Uhr soll im Amtsgericht Fulda ein Gerichtsprozess gegen einen Antifaschisten wegen vermeintlicher Beleidigung von zwei Polizisten verhandelt werden. Der Angeklagte soll sich auf einer Gedenkdemonstration für den am 13. April 2018 durch die Schüsse eines Polizeibeamten getöteten Refugees Matiullah J. gehör verschafft haben, indem er eine rassismus- und polizeikritische Parole skandierte. Das es nun zu einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung durch eine komplett verallgemeinernde Parole kam, ist nicht etwa auf den angekratzten Stolz zweier osthessischer Polizeibeamter zurückzuführen, vielmehr ist es eine politische Strategie um antifaschistischen Aktivismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dabei ist es kein Zufall, dass die Parole von der Fuldaer Justiz völlig falsch wiedergegeben wird, sondern auch gleich eine übertriebene Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 € gefordert wird.
Einen besonderen Beigeschmack hat es, dass die Staatsanwaltschaft Fulda nach einer Beschwerde des Bruders des getöteten Matiullah J. gegen die Einstellung der Ermittlungen, diese nun wieder aufnehmen muss. Scheinbar wird mehr Energie darauf verwendet Antifaschistinnen strafrechtlich zu verfolgen, als das Handeln der Polizei rechtsstaatlich zu überprüfen. Auch in diesem Sinne gilt es den Antifaschisten zu unterstützen.
Schon in den letzten Jahren machte die Fuldaer Justiz auf sich aufmerksam, wobei rechtsextreme Straftäter mit einem Freispruch oder geringen Geldstrafen rechnen durften und linken Aktivist*innen das volle repressive Ausmaß entgegenschlug. So kam es nach der Demonstration vom 13. April zu mehreren Anzeigen und sogar politisch-motivierten Hausdurchsuchungen.
In Zeiten von AfD und NSU 2.0 kommt es nun darauf an zu zeigen, dass wir mit den Praktiken von Justiz und Polizei nicht einverstanden sind und unsere Proteste nicht kriminalisieren lassen.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 3. Dezember 2020 um 13:00 Uhr zum Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, Saal 1.120 und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Dannenröder Forst: Kundgebung am Freitag, 13. November 2020 / Schreibt den Gefangenen

Nach einer Abseilaktion am 26. Oktober sind elf Umweltaktivist*innen in Frankfurt inhaftiert worden. Sieben von ihnen sind weiterhin in Untersuchungshaft in der JVA Preungesheim. Die anderen wurden unter strengen Auflagen von dem Vollzug der Haft im Knast „verschont“.
Die verhängte Untersuchungshaft ist für den Strafvorwurf einer einfachen „Nötigung“ völlig unverhältnismäßig und politisch motiviert. Die sieben Gefangenen werden in Haft zudem massiv in ihren Grundrechten eingeschränkt:
– Noch immer werden sie jede Nacht regelmäßig unter dem Vorwand der Suizidgefahr geweckt -dabei haben alle längst mit den Psycholog*innen reden müssen.
– Die JVA weigert sich das für Einkäufe von Draußen eingezahlte Geld an die Gefangenen auszuzahlen. Dies trifft die Gefangenen aufgrund ihrer veganen Ernährung besonders. Die JVA stellt ihnen keine eigenen Mahlzeiten zur Verfügung und nur mit Geld können sie sich in der JVA adäquat ernähren.
Die sieben Gefangenen befinden sich in einer faktischen Erzwingungshaft, um sie zur Herausgabe bislang verweigerter Personalien zu erpressen. Gleichzeitig lässt sich feststellen das die Schwarz-Grüne Landesregierung in Hessen unter massivem Druck steht und sich mit einem Großprojekt mächtig verkalkuliert hat. Das politische Versagen versuchen Polizei und Justiz durch massivere Repression zu kompensieren. Dies zeigt sich auch in den Auflagen der vier haftverschonten Umweltaktivist*innen, denen mit einem Betretungsverbot für den Dannröder Wald auch gleich ein politisches Betätigungsverbot ausgesprochen wird. Solche Konstrukte gibt es im deutschen Strafrecht eigentlich nicht, diese sind eher aus autokratischen Gebieten bekannt.

Deshalb fordern wir mit unserer Kundgebung:
– Sofortige Freilassung aller Gefangener
– Ende der schikanösen Sonderhaftbedingungen
– Schluss mit den politisch instrumentalisierten Haftgründen und Auflagen
– Sofortiger Zugriff der Gefangenen auf ihr Knastkonto

Datum und Zeit: Freitag 13. November – 17:00 Uhr
Treffpunkt: : JVA Frankfurt Preungesheim, Obere Kreuzäckerstraße

 

Schreibt den Gefangenen. Lasst Sie in der Isolation nicht allein:

UwP 17 – Unbekannte weibliche Person 17
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UwP 14 – Unbekannte weibliche Person 14
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UwP 19 – Unbekannte weibliche Person 19
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UmP 18 – Unbekannte männliche Person 18
c/o JVA Frankfurt I
Obere Kreuzäckerstraße 6
60435 Frankfurt

UdP 8 – Unbekannte diverse Person 8
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UwP 15 – Unbekannte weibliche Person 15
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

Nur auf Englisch:
UwP 7 – Unbekannte weibliche Person 7
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

Dannenröder Forst: Rote Hilfe verurteilt politische Justiz und fordert Freiheit für die Aktivist*innen

Seit Wochen protestieren tausende Menschen gegen die Rodung des Dannenröder Forsts und der umliegenden Wälder, die für den Bau der Autobahn A49 weichen sollen. Menschenketten, Besetzungen und symbolische Aktionen sind nur einige der vielfältigen Protestformen. Das Land Hessen und die Polizei versuchen die Rodung der Wälder auf Grundlage von Entscheidungen aus den 1970er-Jahren mit aller Härte durchzusetzen.

Nach einer erneuten symbolischen Abseilaktion von drei Autobahnbrücken im Rhein-Main-Gebiet am Montag wurde gestern gegen neun Aktivist*innen Untersuchungshaft verhängt. Zwei weitere sind unter harten Auflagen wieder auf freiem Fuß. Die Verfahren wurden von der Politik lautstark begleitet. Mit dem Kampf für die Wälder bewegten sich die Aktivist*innen außerhalb des demokratischen Konsenses und würden „ihre radikale Gesinnung kundtun“, meinte der hessische Innenminister Peter Beuth. Auch andere Parteien forderten noch am Tag der Aktion härtere Strafen, flankiert von Wirtschaftsvertreter*innen, die die Aktionen als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Hessen brandmarkten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt folgte und versuchte vorab medial aus der Abseilaktion einen „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ zu konstruieren. Vor dem Haftrichter am Dienstagabend zog sie sich dann kleinlaut auf die Konstruktion einer Nötigung zurück. Mit der Abseilaktion hätten die Aktivist*innen die Polizei als Werkzeug genutzt, um eine Störung hervorzurufen. Bei einer ähnlichen Aktion Anfang Oktober konnte die Staatsanwaltschaft Gießen dagegen, wie schon viele andere Strafverfolgungsbehörden auch, im Abseilen keine strafbare Handlung entdecken.

„Mitten in einer Pandemie und Klimakrise versuchen Politik und Polizei mit allen Mitteln und gegen alle Widerstände eine Jahrzehnte alte Entscheidung durchzusetzen“, kritisiert Anja Sommerfeld aus dem Bundesvorstand der Rote Hilfe e.V. „Wir erleben, dass die Politik mit Hilfe der Justiz den Protest gegen den Autobahnbau kriminalisieren will. Mit den drakonischen Strafen sollen Menschen abgeschreckt werden weiter gegen die Rodung eines uralten Waldes und die Gefährdung eines Trinkwasser-Schutzgebiets zu protestieren, die für noch mehr Verkehr geopfert werden sollen.“

„Mit der Verhängung der unverhältnismäßigen U-Haft hat sich die Justiz dem politischen Druck gebeugt und mit dem gleichzeitig verhängten Betretungsverbot für den Dannenröder Forst für die Beteiligten gezeigt, dass es mit dem Urteil darum ging, jeglichen Protest zu verhindern. Wir fordern die sofortige Freilassung der Aktivist*innen und erklären uns solidarisch mit allen Menschen, die trotz staatlicher Repression für den Erhalt lebensnotwendiger Wälder, sofortige Maßnahmen gegen die Klimakrise und eine bessere Welt kämpfen“, meint Sommerfeld abschließend.

Bundesvorstand der Roten Hilfe
28. Oktober 2020

Neue Website zum 129a-Verfahren in Frankfurt

https://www.129a.info/

Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 gab es in Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durch das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Die bei dieser Anschuldigung ermittelnde Bundesanwaltschaft wirft Straftaten im Rahmen der Aktionen gegen das Bundesverwaltungsgericht am 1. Januar 2019 in Leipzig vor. Der Durchsuchungsbeschluss des Bundesgerichtshofes wurde bereits am 22. Januar 2020 ausgestellt. Ermittelt wird laut Beschluss gegen einen Beschuldigten und mindestens zwei weitere Unbekannte.

Wir als Solikreis haben uns zusammengeschlossen, um die Betroffenen aktiv und kontinuierlich zu unterstützen. Dabei geht es uns um praktische Solidarität aber auch um die politische Einordnung des Verfahrens und eine öffentliche Auseinandersetzung mit § 129a als Mittel der Repression gegen linke, emanzipatorische Bewegungen.

Der Vorwurf der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gibt den Repressionsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Diese reichen vom Abhören der Telekommunikation, über den Einsatz von Trojanern zur Ausspähung von Smartphones und Computern, bis hin zur Beschattung von Beschuldigten und der Überwachung von privaten Räumen mit Wanzen und/oder Videotechnik. Dabei können von den Maßnahmen nicht nur die bereits offen Beschuldigten betroffen sein, sondern alle, bei denen die Ermittlungsbehörden einen Zusammenhang konstruieren oder die sie dem Kreis der Beschuldigten zurechnen. Dabei sind der Willkür kaum Grenzen gesetzt und die Ermittlungen können potentiell alle betreffen. Auch deshalb kann § 129a auch getrost als Schnüffel- oder Bespitzelungsparagraf bezeichnet werden, der von den Behörden all zu gerne zur Überwachung ganzer Zusammenhänge oder gar zur Ausspähung aller Strukturen genutzt wird, die sie der linke Szene zuordnen …

SPENDEN
Die Betroffenen des 129a-Verfahrens brauchen unserere Unterstützung. Um die finanziellen Folgen des politischen Verfahrens abzufedern und die Kosten für Anwält*innen und Prozess gemeinsam zu tragen, unterstützt sie mit einer Spende:

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank
Stichwort: Soli-Frankfurt

https://www.129a.info/

Prozesstermin am Donnerstag, 20. August 2020 um 11:00 in Fulda // Gedenkdemonstration für den durch Polizeischüsse getöteten Refugee Matiullah J. / VERSCHOBEN!

Der Prozesstermin ist auf den 3. Dezember um 13 Uhr verschoben!!!

Am 20. August um 11 Uhr soll im Amtsgericht Fulda ein Gerichtsprozess gegen einen Antifaschisten wegen vermeintlicher Beleidigung von zwei Polizisten verhandelt werden. Der Angeklagte soll sich auf einer Gedenkdemonstration für den am 13. April 2018 durch die Schüsse eines Polizeibeamten getöteten Refugees Matiullah J. gehör verschafft haben, indem er eine rassismus- und polizeikritische Parole skandierte. Das es nun zu einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung durch eine komplett verallgemeinernde Parole kam, ist nicht etwa auf den angekratzten Stolz zweier osthessischer Polizeibeamter zurückzuführen, vielmehr ist es eine politische Strategie um antifaschistischen Aktivismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dabei ist es kein Zufall, dass die Parole von der Fuldaer Justiz völlig falsch wiedergegeben wird, sondern auch gleich eine übertriebene Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 € gefordert wird.
Einen besonderen Beigeschmack hat es, dass die Staatsanwaltschaft Fulda nach einer Beschwerde des Bruders des getöteten Matiullah J. gegen die Einstellung der Ermittlungen, diese nun wieder aufnehmen muss. Scheinbar wird mehr Energie darauf verwendet Antifaschistinnen strafrechtlich zu verfolgen, als das Handeln der Polizei rechtsstaatlich zu überprüfen. Auch in diesem Sinne gilt es den Antifaschisten zu unterstützen.
Schon in den letzten Jahren machte die Fuldaer Justiz auf sich aufmerksam, wobei rechtsextreme Straftäter mit einem Freispruch oder geringen Geldstrafen rechnen durften und linken Aktivist*innen das volle repressive Ausmaß entgegenschlug. So kam es nach der Demonstration vom 13. April zu mehreren Anzeigen und sogar politisch-motivierten Hausdurchsuchungen.
In Zeiten von AfD und NSU 2.0 kommt es nun darauf an zu zeigen, dass wir mit den Praktiken von Justiz und Polizei nicht einverstanden sind und unsere Proteste nicht kriminalisieren lassen.

Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 20. August 2020 um 11:00 Uhr zum Amtsgericht Fulda, Königstraße 38 und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

„This is no justice, this is shit“ – Urteil nach 1,5 Jahren Elbchaussee-Prozess

Am 10.07.2020 endete nach 1,5 Jahren Dauer der Prozess gegen fünf Angeklagte im Elbchaussee-Verfahren. Drei Jahre zuvor fand in Hamburg der G20-Gipfel statt, gegen den es vielfältige Proteste gab. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen von NoG20-Protesten am Elbchaussee-Aufzug teilgenommen zu haben. Obwohl den einzelnen Angeklagten keine konkreten Taten zugeordnet werden konnten, sollten sie nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft für alle Handlungen und entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Vor dem Jugendgericht wurden zwei damals noch Jugendliche jeweils zu Arbeitsstunden, zwei weitere Angeklagte aus dem Rhein-Main-Gebiet zu Bewährungsstrafen und Loïc aus Frankreich zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Elbchaussee-Prozess zeigte vor allem zweierlei: den unbedingten Willen der Strafverfolgungsbehörden, für die Vorkommnisse während des G20-Gipfels Schuldige zu präsentieren und den politischen Willen, jeglichen Protest zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Im Verlauf des Prozesses wurden die von der Staatsanwaltschaft präsentierten polizeilichen Ermittlungsergebnisse reihenweise als manipuliert und tendenziös entlarvt. Mehrfach bezeichneten Zeug*innen der Anklage die von der Polizei vorgelegten schriftlichen Aussagen während des Prozesses als „Quatsch“ oder falsch dargestellt. In der Urteilsbegründung beklagte selbst das Gericht „die politische Stimmungsmache“ und Hetze der Staatsanwaltschaft von Beginn an, die in unverhältnismäßiger U-Haft, der Verschleppung Jugendlicher nach Hamburg oder politisch gesteuertem Aussageverhalten sichtbar wurde.

Um einen „schädlichen Einfluss“ durch eine kritische Prozessbegleitung von solidarischen Strukturen wie der Roten Hilfe zu verhindern, fand der Prozess gegen die fünf Angeklagten die meiste Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die vier Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet gestanden ihre Teilnahme an dem Protestzug auf der Elbchaussee ein, bedauerten dessen Verlauf und die Form der Aktion, die nicht ihre sei. Das Gericht wertete die Einlassungen „in der Nähe zur Reueerklärung“, vermisste aber eine glaubwürdige Entschuldigung, so dass sie sich kaum strafmildernd auswirkten. Die Prozessstrategie, mit distanzierenden Aussagen einen Freispruch zu erreichen, ging somit nicht auf.

Loïc, der 5. Angeklagte, machte im Prozess auf die Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung aufmerksam. Sein Unverständnis über eine Bestrafung für Geschehnisse, die die Angeklagten nicht selbst begangen haben, drückte er direkt nach Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude aus: „This is no justice, this is shit“. Dagegen wurde und wird kein*e Polizeibeamte*r für die Gewalt anderer in der Einheit oder sogar für die eigens ausgeübte Gewalt während der Gipfelproteste belangt. Loïc distanzierte sich nicht für die Geschehnisse an der Elbchaussee und entschuldigte sich für nichts. In seiner Prozesserklärung ordnete er die Proteste gegen den G20-Gipfel und ihre Legitimität in einen größeren politischen Kontext ein.

Das Urteil ist eine deutliche Absage an den Versuch der Staatsanwaltschaft, aus dem bloßen Mitlaufen eine Mittäterschaft an gewalttätigen Auseinandersetzungen zu konstruieren und politische Auseinandersetzungen in die Nähe von Hooligan-Schlägereien zu rücken. Der Protestmarsch auf der Elbchaussee falle durch seinen von Beginn an „unfriedlichen Verlauf“ nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts, urteilte das Gericht. Allerdings sei durch die Wahl der gemeinsamen schwarzen Kleidung ein gemeinsamer Rückhalt für gewalttätige Aktionen erzeugt worden, der den Angeklagten als Solidarisierung und psychische Beihilfe ausgelegt wurde, so dass sie wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verurteilt wurden. Mit dieser Argumentation konnte das Gericht einzelne für die Taten anderer abstrafen und so ein offensichtlich politisch motiviertes Exempel zum Elbchaussee-Komplex statuieren. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung jedoch ausdrücklich, dass mit dem Urteil kein Präzedenzfall für die Beurteilung anderer Demonstrationen ergangen sei und bezog sich damit vor allem auf die Verfahren zum Rondenbarg.

Spenden – Widerstand braucht Solidarität
Damit die Betroffenen mit finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!

Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.

Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto!
Rote Hilfe e.V.
Stichwort „G20“
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
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oder direkt an das Spendenkonto der Ortsgruppe Frankfurt:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
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